Hi Truly und herzlich willkommen im Forum
Habe erst heute Dein Thema lesen können und möchte Dir einige Infos geben.
Bezüglich Deiner Arbeitsunfähigkeit bzw. Krankschreibung erhältst Du max. 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Danach wirst Du ausgesteuert. Dies bedeutet, daß Du Dich dann, wenn Du von der Krankenkasse
das Schreiben bezüglich Aussteuerung erhältst, sofort an die Bundesagentur für Arbeit wenden musst und ALG I beantragen musst. (Ansonsten stehst Du nach Aussteuerung ohne Geld da)
Ich nehme mal an, daß Du weiterhin krank geschrieben bist und Du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin Deinem Arbeitgeber schickst.
An Deiner Stelle würde ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Den kannst Du entweder selbst stellen beim Versorgungsamt (Antrag kann man auch online ausfüllen - je nachdem in welchem Bundesland Du wohnst. Einfach mal in Google eingeben "Versorgungsamt" und "Dein Bundesland") oder Du kannst Dich bei jedem Sozialverband (z.B. VDK) beraten lassen und die beantragen dann die Schwerbehinderung für Dich.
Je nach dem, ob Dir Dein Arbeitgeber kündigen möchte oder nicht, bietet sich nach Erhalt von % der Schwerbehinderung die sogenannte "Gleichstellung" an, die man bei der Bundesagentur für Arbeit - NACH Erhalt des Bescheides bezüglich der Schwerbehinderung - beantragen kann. Diese Gleichstellung bewirkt, daß Dein Arbeitgeber bei einer Kündigungsabsicht Dir nur über das Integrationsamt kündigen kann, sofern das Integrationsamt zustimmt. Auch hierzu kann Dich der Sozialverband beraten.
Eine EU-Rente würde ich an Deiner Stelle erst dann beantragen, wenn Du von der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert wirst. Diesbezüglich unbedingt auch mit dem Sozialverband die weiteren Schritte einhalten bzw. beraten lassen.
Alles Gute für Dich und LG
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