Meine Reha ist nun beendet und ich bin arbeitsunfähig entlassen worden. Nun zum Problem: Unmittelbar vor der Reha bezog ich Alg 1, da meine befristete Teil-EM-Rente (habe aber aufgrund der Arbeitsmarktsituation eine volle ausgezahlt bekommen) auslief und die Bearbeitung wegen der Weiterzahlung der Rente sich in die Länge zog bzw. sich immer noch zieht.
Ich fasse mal kurz zusammen: Rente bis einschließlich 09/12, Gutachten aufgrund Antrag auf Weiterzahlung der Rente 08/12, seit 10/12 Alg 1 Bezug bis 12/ 12. Die Zeit der Reha 12/ 12 bis 01/13 Übergangsgeld.
So und nun folgendes: Jetzt wurde ich arbeitsunfähig entlassen und mein Leistungsvermögen umfasst unter 3 Stunden. Ich habe mich auch sofort nach der Reha vom Arzt krankschreiben lassen, alles der DRV und KV geschickt, aber die stellen sich mal wieder tot. Die Agentur f. Arbeit zahlt kein Alg 1 mehr, da ich arbeitsunfähig entlassen worden bin, jetzt AU und außerdem keine 3 Stunden mehr zur Verfügung stehe. Jetzt meine Fragen: Wer zahlt denn jetzt was? Muss ich irgendwelche Anträge neu stellen? Müsste ich nicht theoretisch weiterhin Übergangsgeld erhalten bzw. automatisch die Rentenzahlung? Kann die Agentur für Arbeit mein Alg 1 zurückfordern, da ich nur noch unter 3 Stunden arbeitsfähig bin? Die wussten ja, dass ich den Antrag auf Weiterzahlung gestellt hatte und Alg 1 in der "Bearbeitungszeit" bezog. Ich meine jetzt zwar nicht, das die direkt von mir das Alg-Geld zurückfordern, aber von der DRV? Kann die DRV auf ihr eigenes Gutachten beharren, welches im August 12 erstellt worden ist, da bin ich laut deren Meinung ja 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig. Mir wurde zwar seitens der VdK gesagt, dass dieses jetzige Reha-Gutachten mehr Beachtung findet, da man mich 6 Wochen begutachtet hat und nicht 20 Minuten. Aber bei den Rentenversicherungen weiß man ja nie. Aber ich bin mir sicher, da habt ihr auch so eure Erfahrungen mit gemacht…
Ich fasse mal kurz zusammen: Rente bis einschließlich 09/12, Gutachten aufgrund Antrag auf Weiterzahlung der Rente 08/12, seit 10/12 Alg 1 Bezug bis 12/ 12. Die Zeit der Reha 12/ 12 bis 01/13 Übergangsgeld.
So und nun folgendes: Jetzt wurde ich arbeitsunfähig entlassen und mein Leistungsvermögen umfasst unter 3 Stunden. Ich habe mich auch sofort nach der Reha vom Arzt krankschreiben lassen, alles der DRV und KV geschickt, aber die stellen sich mal wieder tot. Die Agentur f. Arbeit zahlt kein Alg 1 mehr, da ich arbeitsunfähig entlassen worden bin, jetzt AU und außerdem keine 3 Stunden mehr zur Verfügung stehe. Jetzt meine Fragen: Wer zahlt denn jetzt was? Muss ich irgendwelche Anträge neu stellen? Müsste ich nicht theoretisch weiterhin Übergangsgeld erhalten bzw. automatisch die Rentenzahlung? Kann die Agentur für Arbeit mein Alg 1 zurückfordern, da ich nur noch unter 3 Stunden arbeitsfähig bin? Die wussten ja, dass ich den Antrag auf Weiterzahlung gestellt hatte und Alg 1 in der "Bearbeitungszeit" bezog. Ich meine jetzt zwar nicht, das die direkt von mir das Alg-Geld zurückfordern, aber von der DRV? Kann die DRV auf ihr eigenes Gutachten beharren, welches im August 12 erstellt worden ist, da bin ich laut deren Meinung ja 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig. Mir wurde zwar seitens der VdK gesagt, dass dieses jetzige Reha-Gutachten mehr Beachtung findet, da man mich 6 Wochen begutachtet hat und nicht 20 Minuten. Aber bei den Rentenversicherungen weiß man ja nie. Aber ich bin mir sicher, da habt ihr auch so eure Erfahrungen mit gemacht…