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ExitUser
Gast
Hallo,
Alg 1 Bezieher können 3 Monate ins Ausland und weiter Alg 1 beziehen.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/...ts/FW-IntRecht-ALV-bezug-ausland_ba013526.pdf
Weiß jemand, was da mit GVO und DVO gemeint ist?
Suche ich nach GVO finde ich nichts, das zum Thema passt:
GVO - Grundstücksverkehrsordnung
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
GVO | Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
etc.
Und bei DVO finde ich nur
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (DVO Nds. AG SGB XII)
Leider gilt das nicht für Alg 2
Alg 1 Bezieher können 3 Monate ins Ausland und weiter Alg 1 beziehen.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/...ts/FW-IntRecht-ALV-bezug-ausland_ba013526.pdf
(1) Nach Art. 64 GVO kann ein Arbeitsloser, der einen Anspruch auf deutsche Leistungen bei Arbeitslosigkeit (in der Regel Alg) erworben hat, diese Leistung zum Zweck der Arbeitsuche in einem Mitgliedstaat der EU für drei bis sechs Monate weiter beziehen (Mitnahme / Export eines Leistungsanspruchs). Für
die ersten drei Monate besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistungsmitnahme. Darüber hinaus ist eine Ermessensentscheidung erforderlich.
(2) Der Arbeitslose muss die Leistungsmitnahme vor seiner Ausreise beantragen. Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen wird ihm grundsätzlich das
Portable Document PD U2 ausgestellt. Das PD U2 ist von seiner Rechtsnatur her eine Zusicherung im Sinne von § 34 SGB X. Danach verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 64 Abs. 1 GVO, Art. 55 DVOi.V.m. mit den §§ 136 ff SGB III, einen Verwaltungsakt mit bestimmten Inhalten zu erlassen. Wenn sich der Arbeitslose beim Träger im
Land der Arbeitsuche arbeitsuchend meldet und alle Voraussetzungen erfüllt, wird ihm Arbeitslosengeld in einer bestimmten Höhe und Dauer bewilligt.
Weiß jemand, was da mit GVO und DVO gemeint ist?
Suche ich nach GVO finde ich nichts, das zum Thema passt:
GVO - Grundstücksverkehrsordnung
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
GVO | Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
etc.
Und bei DVO finde ich nur
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (DVO Nds. AG SGB XII)
Leider gilt das nicht für Alg 2