Hallo zusammen,
ich grübel gerade über folgenden Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer war in einer Firma von 01/2016 bis 06/2018 beschäftigt und hat selbst gekündigt, da er für die Arbeit ständig unterwegs und nur am Wochenende zu Hause war. Darunter hat sein Privatleben stark gelitten. In 09/2018 hat er sich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet und eine Kundennummer erhalten. Seitdem hat er die Sache jedoch nicht weiter verfolgt und hat auch seiner ehemaligen Firma das Formular "Arbeitsbescheinigung §312" nicht vorgelegt und ist auch nicht mehr zur AfA gegangen. Kurzum er war optimistisch, dass er sehr schnell wieder eine neue Arbeit findet und bis dahin von seinen Ersparnissen lebt.
Nach nun 11 Monaten seit der Eigenkündigung und seit 8 Monaten Arbeitssuchendmeldung und Arbeitslosenmeldung merkt er, dass die Ersparnisse immer weniger werden und eine neue Arbeit noch nicht in Sicht ist.
Wie sollte er sich in so einem Fall am sinnvollsten verhalten?
Erneut arbeitssuchend/arbeitslos melden oder diese erste Meldung "auffrischen" und das o.g. Formular "Arbeitsbescheinigung §312" seiner alten Firma vorlegen mit der Bitte dieses auszufüllen?
Wann und mit welcher ALG I Zahlung kann er in diesem Fall rechnen?
Herzlichen Dank
spardose
ich grübel gerade über folgenden Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer war in einer Firma von 01/2016 bis 06/2018 beschäftigt und hat selbst gekündigt, da er für die Arbeit ständig unterwegs und nur am Wochenende zu Hause war. Darunter hat sein Privatleben stark gelitten. In 09/2018 hat er sich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet und eine Kundennummer erhalten. Seitdem hat er die Sache jedoch nicht weiter verfolgt und hat auch seiner ehemaligen Firma das Formular "Arbeitsbescheinigung §312" nicht vorgelegt und ist auch nicht mehr zur AfA gegangen. Kurzum er war optimistisch, dass er sehr schnell wieder eine neue Arbeit findet und bis dahin von seinen Ersparnissen lebt.
Nach nun 11 Monaten seit der Eigenkündigung und seit 8 Monaten Arbeitssuchendmeldung und Arbeitslosenmeldung merkt er, dass die Ersparnisse immer weniger werden und eine neue Arbeit noch nicht in Sicht ist.
Wie sollte er sich in so einem Fall am sinnvollsten verhalten?
Erneut arbeitssuchend/arbeitslos melden oder diese erste Meldung "auffrischen" und das o.g. Formular "Arbeitsbescheinigung §312" seiner alten Firma vorlegen mit der Bitte dieses auszufüllen?
Wann und mit welcher ALG I Zahlung kann er in diesem Fall rechnen?
Herzlichen Dank
spardose