cinderella989
Elo-User*in
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- 13 März 2017
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Hallo zusammen 
Ich bin neu hier und möchte mir ein paar Ratschläge einholen.
Ich habe mein Studium abgeschlossen und mich bei der Agentur für Arbeit zunächst arbeitsSUCHEND ohne Leistungsanspruch gemeldet (d.h. OHNE Meldung an die Rentenversicherung).
Bei meinem ersten Termin Ende 2016 wurde mein Profil angepasst, Stellengesuch besprochen ... mir wurde aber KEINE EGV vorgelegt/zugesandt. Ich habe nichts unterschrieben.
Daraufhin habe ich mich an die Stellensuche gemacht. Seit Anfang des Jahres übe ich einen Minijob (der evtl. aufgestockt wird/ich übernommen werde) in genau der Branche, in der ich arbeiten will und entsprechend meines Studiums, aus.
Nun habe ich schriftlich (erstmals) einen Vermittlungsvorschlag mit RFB erhalten (von einer nahegelegenen, nicht meiner zuständigen, AfA). Die Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma passt aufgrund von Fremdsprachenkenntnissen auf mein Profil, jedoch entspricht sie nicht wirklich meinen Vorstellungen. (Kurze Nebenfrage: Die Jobbörse bietet weitaus treffendere Stellen...wieso wurden diese mir nicht vorgeschlagen?)
Eigentlich möchte ich mich nicht auf den Vorschlag bewerben... Doch just letzte Woche entdeckte ich online in meinem Jobbörsenprofil eine EGV (PDF-Datei ohne Unterschrift - mit Hinweis "Ich bewerbe mich innerhalb von 3 Tagen auf Vermittlungsvorschläge") - die Inhalte wurden zwar besprochen, aber ich habe beim Beratungsgespräch weder die Worte "Eingliederungsvereinbarung" gehört, noch etwas unterschrieben. Auch per Post kam daraufhin (bis jetzt der VV) nichts.
Wie gehe ich vor als Nichtleistungsempfängerin, die keine EGV unterschrieben hat und nur arbeitssuchend (ohne Rentenversicherungszeiten) gemeldet ist? MUSS der Feedbackbogen ausgefüllt und zurückgeschickt werden? Für "Ich habe mich nicht beworben, weil..." muss man ja schlagende Argumente bringen. Kann eine Vermittlungssperre eintreten? Was kann mir da verkürzt werden... höchstens die Vermittlung, oder?
Ich habe auch überlegt, mich komplett abzumelden... um unnötigen Ärger zu vermeiden. Bisher kamen ja auch keine Vorschläge... und ich habe mich selbstständig beworben. Die Rentenversicherungszeiten sichere ich mir seit Anfang des Jahres ja durch meinen Minijob, der mir zusätzlich genau die Erfahrungen bringt, die ich später für eine Vollzeitstelle in selbigem Bereich benötige. Die Meldung bei der Agentur hat mir bisher nichts gebracht... außer vielleicht meinem Gewissen
Die Jobbörse kann ich ja auch ohne Anmeldung nutzen und bewerbe michn selbstständig - mittlerweile weiß ich, dass die Jobbörse mir kaum sinnvolle Stellen ausspuckt. Kann man sich bei Bedarf jederzeit wieder arbeitssuchend melden (Anspruch auf ALG1 habe ich übrigens nicht)?
Vielleicht kann mir jemand helfen
Viele Grüße!
Ich bin neu hier und möchte mir ein paar Ratschläge einholen.
Ich habe mein Studium abgeschlossen und mich bei der Agentur für Arbeit zunächst arbeitsSUCHEND ohne Leistungsanspruch gemeldet (d.h. OHNE Meldung an die Rentenversicherung).
Bei meinem ersten Termin Ende 2016 wurde mein Profil angepasst, Stellengesuch besprochen ... mir wurde aber KEINE EGV vorgelegt/zugesandt. Ich habe nichts unterschrieben.
Daraufhin habe ich mich an die Stellensuche gemacht. Seit Anfang des Jahres übe ich einen Minijob (der evtl. aufgestockt wird/ich übernommen werde) in genau der Branche, in der ich arbeiten will und entsprechend meines Studiums, aus.
Nun habe ich schriftlich (erstmals) einen Vermittlungsvorschlag mit RFB erhalten (von einer nahegelegenen, nicht meiner zuständigen, AfA). Die Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma passt aufgrund von Fremdsprachenkenntnissen auf mein Profil, jedoch entspricht sie nicht wirklich meinen Vorstellungen. (Kurze Nebenfrage: Die Jobbörse bietet weitaus treffendere Stellen...wieso wurden diese mir nicht vorgeschlagen?)
Eigentlich möchte ich mich nicht auf den Vorschlag bewerben... Doch just letzte Woche entdeckte ich online in meinem Jobbörsenprofil eine EGV (PDF-Datei ohne Unterschrift - mit Hinweis "Ich bewerbe mich innerhalb von 3 Tagen auf Vermittlungsvorschläge") - die Inhalte wurden zwar besprochen, aber ich habe beim Beratungsgespräch weder die Worte "Eingliederungsvereinbarung" gehört, noch etwas unterschrieben. Auch per Post kam daraufhin (bis jetzt der VV) nichts.
Wie gehe ich vor als Nichtleistungsempfängerin, die keine EGV unterschrieben hat und nur arbeitssuchend (ohne Rentenversicherungszeiten) gemeldet ist? MUSS der Feedbackbogen ausgefüllt und zurückgeschickt werden? Für "Ich habe mich nicht beworben, weil..." muss man ja schlagende Argumente bringen. Kann eine Vermittlungssperre eintreten? Was kann mir da verkürzt werden... höchstens die Vermittlung, oder?
Ich habe auch überlegt, mich komplett abzumelden... um unnötigen Ärger zu vermeiden. Bisher kamen ja auch keine Vorschläge... und ich habe mich selbstständig beworben. Die Rentenversicherungszeiten sichere ich mir seit Anfang des Jahres ja durch meinen Minijob, der mir zusätzlich genau die Erfahrungen bringt, die ich später für eine Vollzeitstelle in selbigem Bereich benötige. Die Meldung bei der Agentur hat mir bisher nichts gebracht... außer vielleicht meinem Gewissen
Vielleicht kann mir jemand helfen
Viele Grüße!