Primavera2019
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Hallo zusammen,
nach fast 30 Jahren durchgehender Berufstätigkeit muss ich mich nun leider mit dem Thema Arbeitsagentur beschäftigen und wäre für Antworten sehr dankbar.
Zum 30.06.19 werde ich nach 15 Jahren aus meiner jetzigen Firma ausscheiden. Mit dem Unternehmen geht es massiv bergab, weshalb ich mich Ende des Jahres zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages inkl. Abfindung entschieden habe (keine einfache Entscheidung, aber ich wollte vermeiden, in absehbarer Zeit meinen Job vermutlich sowieso zu verlieren und dann ggfs. ohne Abfindung gehen zu müssen...).
Seit dem 01.01.19 bin ich widerruflich freigestellt (für die komplette Kündigungsfrist von 6 Monaten, d.h. bis zum 30.06.19).
Um die Fristen zu wahren, muss ich mich ja nun spätestens Ende März arbeitssuchend melden. Hierzu folg. Fragen:
Ist es richtig, dass eine telefonische Meldung ausreichend ist? Wenn ja, welche Informationen muss man direkt bei diesen Telefonat geben?
Muss man trotzdem kurzfristig einen persönlichen Termin bei der AfA wahrnehmen oder kann man diesen ablehnen mit dem Hinweis, dass ich mich erst Ende Juni (falls erforderlich) arbeitslos melden möchte?
Ende Mai plane ich 10 Tage Urlaub. Muss ich die AfA hierüber informieren oder mir diesen gar genehmigen lassen, auch wenn ich ja noch bis Ende Juni einen Vertrag mit meiner Firma habe (und nur widerruflich freigestellt bin)? Habe hierzu Unterschiedliches gelesen und bin etwas verunsichert.
Bzgl. persönlicher Arbeitslosmeldung Ende Juni - wird mir hierfür von der AfA ein Termin zugeschickt, den ich dann unbedingt einhalten muss? Oder reicht es, wenn ich an einem beliebigen Tag vor dem 01. Juli dort erscheine?
Ich will es mir mit der AfA nicht von Anfang an verderben, aber auch nicht zu sehr in vorauseilendem Gehorsam handeln...
Vorab herzlichen Dank für Informationen!
nach fast 30 Jahren durchgehender Berufstätigkeit muss ich mich nun leider mit dem Thema Arbeitsagentur beschäftigen und wäre für Antworten sehr dankbar.
Zum 30.06.19 werde ich nach 15 Jahren aus meiner jetzigen Firma ausscheiden. Mit dem Unternehmen geht es massiv bergab, weshalb ich mich Ende des Jahres zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages inkl. Abfindung entschieden habe (keine einfache Entscheidung, aber ich wollte vermeiden, in absehbarer Zeit meinen Job vermutlich sowieso zu verlieren und dann ggfs. ohne Abfindung gehen zu müssen...).
Seit dem 01.01.19 bin ich widerruflich freigestellt (für die komplette Kündigungsfrist von 6 Monaten, d.h. bis zum 30.06.19).
Um die Fristen zu wahren, muss ich mich ja nun spätestens Ende März arbeitssuchend melden. Hierzu folg. Fragen:
Ist es richtig, dass eine telefonische Meldung ausreichend ist? Wenn ja, welche Informationen muss man direkt bei diesen Telefonat geben?
Muss man trotzdem kurzfristig einen persönlichen Termin bei der AfA wahrnehmen oder kann man diesen ablehnen mit dem Hinweis, dass ich mich erst Ende Juni (falls erforderlich) arbeitslos melden möchte?
Ende Mai plane ich 10 Tage Urlaub. Muss ich die AfA hierüber informieren oder mir diesen gar genehmigen lassen, auch wenn ich ja noch bis Ende Juni einen Vertrag mit meiner Firma habe (und nur widerruflich freigestellt bin)? Habe hierzu Unterschiedliches gelesen und bin etwas verunsichert.
Bzgl. persönlicher Arbeitslosmeldung Ende Juni - wird mir hierfür von der AfA ein Termin zugeschickt, den ich dann unbedingt einhalten muss? Oder reicht es, wenn ich an einem beliebigen Tag vor dem 01. Juli dort erscheine?
Ich will es mir mit der AfA nicht von Anfang an verderben, aber auch nicht zu sehr in vorauseilendem Gehorsam handeln...
Vorab herzlichen Dank für Informationen!