Hallo BastiS,
Beraten im wörtlichen Sinne habe ich mich gar nicht gefühlt.
Es geht nicht um deine "Gefühle" dabei sondern darum, dass die
AfA Pflichten hat dich zu beraten wenn sie dich in eine Maßnahme stecken möchte, dir zu erklären
WARUM genau diese Maßnahme dich weiter bringen wird, als eigene Bemühungen.
Die gab es ja bisher noch nicht mal, weil du noch im aktuellen Arbeitsverhältnis arbeiten musst ... bitte beantworte doch mal die Frage, ob dein Arbeitsvertrag noch bis
ENDE September läuft oder nicht ???
Zu der Maßnahme war die Aussage: „.... vielleicht können die da ja noch was mehr .....“ und es viel noch das „...... andere Perspektiven.... „
Das ist keine Beratung sondern "Abwimmeln", diese (angeblichen) Perspektiven hat sie
DIR ja zu erklären, aber das hat (mindestens) Zeit bis du wirklich einen Leistungsbescheid in den Händen haben wirst.
Aber mehr Aussagen zu der Maßnahme gab es nicht. Es gab noch einen kopierten Flyer mit vielen allgemein Plätzen und der Aussage der individuellen Dauer (wegen Fehlzeiten) und dass man wöchentlich einsteigen kann.
Dann wird sie selber noch viele Informationen einholen
MÜSSEN, sonst kann sie ja gar nicht wissen, ob das "gut für dich ist", wenn sie die Maßnahme und die Inhalte selber nicht kennt.
Es wäre besser diese "Zuweisung" mal anonymisiert einzustellen, bei deiner Abschrift fehlen wichtige Daten wie Erstellungs-Datum, Rechtsfolgenbelehrungen ???
Ohne korrekte
RFB ist dieser ganze "Wisch" nämlich auch
NICHTS wert.
Ach und im Flyer stehen die Anwesenheitszeiten mit 44 Wochenenden.
Ein Flyer genügt ohnehin
NICHT , um dich zu irgendwas zu zwingen ... und aktuell bist du der
AfA noch keine Maßnahme-Teilnahmen "schuldig", wie es dir schon bestätigt wurde.
Aber für die Zeit der Arbeitssuche müsste doch man hat noch eine Arbeit unabhängig vom Umfang wichtiger sein als gar nichts zu haben. Oder denken die bei der
AfA da ganz komisch anderst?
Ja die denken da etwas "anders"
ALGI ist eine Versicherungsleistung (Lohnersatz-leistung) und das vorrangige Ziel ist kein "Nebenjob" sondern, dass du wieder in Vollzeit-Arbeit vermittelt wirst, ob ein Nebenjob dazu dann "passt" ist irrelevant.
Zunächst sollte aber gerade auch die Bewerbung im Vordergrund stehen direkt nach Eintritt der Arbeitslosigkeit und nicht irgendeine sinnfreie Maßnahme, die angeblich "verbessern" soll was noch gar nicht "ausprobiert" wurde vorher (deine Bewerbungsstrategie kennt sie doch noch gar nicht aber weiß schon, dass die nichts "taugt" ???).
Wenn sie schon so besorgt um dich ist, dann sollte sie doch erst mal ihre eigenen Aufgaben erfüllen und dir sinnvolle / passende / zumutbare (§ 140
SGB III beachten) Vermittlungs-Vorschläge machen.
Ehe sie schon das "Scheitern" solcher (regulärer) Bemühungen bei der
AfA feststellen und dich in einer Maßnahme "versenken" möchte, von der sie selber offenbar auch nicht weiß, wozu das überhaupt gut sein soll.
Das zu wissen gehört aber zu ihren Aufgaben und nicht nur Zuweisungen ausdrucken und Flyer verteilen.
Auch bei Tätigkeiten auf 450.-€ Basis gibt es Kündigungsfristen die ich ja einhalten müsste.
Hart gesagt ist das aber alleine
DEIN Problem, in der Regel sind die Kündigungsfristen dabei nicht besonders lang und Rücksicht nehmen muss die
AfA darauf bei der Vollzeit-Vermittlung
NICHT.
Dann kommen die doch sicher und drehen einem was daraus weil das ja ne Eigenkündigung wäre ????
Du bist noch bei der
AfA und
NICHT beim JobCenter (
Hartz 4 ), da gilt ein Minijob noch nicht als "sinnvoll" wenn der einer (zumutbaren) Vollzeitstelle "hinderlich" wäre musst du den sogar aufgeben.
Sehe ich das richtig wenn ich den Antrag auf Leistungsbezug ALG 1 stelle wird die Zuweisung rückwirkend gültig????
Eine Zuweisung ist ein Verwaltungs-Akt (Bescheid) und der darf gar nicht "rückwirkend" gültig werden, sondern immer nur für zukünftige Verpflichtungen ausgestellt sein.
Wie schon festgestellt wurde
KANN man dich erst zu was verpflichten bei der
AfA , wenn du dort auch Leistungen bekommst (ein Leistungsbescheid vorliegt) und das ist ja vorerst noch gar nicht der Fall ...
Gibt es noch andere Möglichkeiten???
Beschwere dich in Nürnberg (KRM) über diese Vorgehensweise deiner
AfA und der
SB , das habe ich dir ja bereits oben empfohlen.
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Beschreibe was du hier beschrieben hast und sende die Unterlagen als "Anhang" mit, die man dir bisher dazu gegeben hat, du betrachtest diese Zuweisung als "Nichtig", da du vorerst noch weiter im Arbeitsverhältnis bist und eine ordentliche Beratung zum
SINN und Erfordernis dieser Maßnahme durch Frau X gar nicht stattgefunden hat.
Vergiss deine Kunden-Nummer nicht anzugeben.
MfG Doppeloma
PS: Und verschone mich BITTE mit parallelen PN-Anfragen, ich dachte eigentlich meine Signatur ist deutlich genug ...
