Hallo miteinander,
Ich bin nächsten Monat arbeitslos, da mir vor einem Monat gekündigt wurde. Hätte ich den Bedarf, würde ich zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos melden und ALG II beantragen.
Ich habe jedoch noch Reserven, die das Schonvermögen überschreiten und da ich bei der Familie untergebracht bin, komme ich finanziell ca. ein Jahr ohne das Arbeitsamt aus.
Jetzt habe ich jedoch irgendwo gelesen, dass man sich aufgrund Auskunftspflicht so früh wie möglich nach Arbeitsplatzverlust beim AA / Jobcenter arbeitssuchend oder arbeitslos melden muss, um spätere Sperrfristen zu vermeiden, für den Fall, dass ich eines Tages doch auf ALG II angewiesen bin. Ist das richtig? Muss ich zum Arbeitsamt und mich arbeitslos melden? oder kann ich erstmal warten um mit einem Vermögen unter der Schongrenze den Erstantrag zu stellen? Letzteres wäre mir lieber. Eigentlich win win, dass ich weder ich das JC, noch das JC mich an der Backe hat.
Übrigens: Ich würde ALG II bekommen (Quasi selbstständig, Wegfall des Hauptauftraggebers)
Ich bin nächsten Monat arbeitslos, da mir vor einem Monat gekündigt wurde. Hätte ich den Bedarf, würde ich zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos melden und ALG II beantragen.
Ich habe jedoch noch Reserven, die das Schonvermögen überschreiten und da ich bei der Familie untergebracht bin, komme ich finanziell ca. ein Jahr ohne das Arbeitsamt aus.
Jetzt habe ich jedoch irgendwo gelesen, dass man sich aufgrund Auskunftspflicht so früh wie möglich nach Arbeitsplatzverlust beim AA / Jobcenter arbeitssuchend oder arbeitslos melden muss, um spätere Sperrfristen zu vermeiden, für den Fall, dass ich eines Tages doch auf ALG II angewiesen bin. Ist das richtig? Muss ich zum Arbeitsamt und mich arbeitslos melden? oder kann ich erstmal warten um mit einem Vermögen unter der Schongrenze den Erstantrag zu stellen? Letzteres wäre mir lieber. Eigentlich win win, dass ich weder ich das JC, noch das JC mich an der Backe hat.
Übrigens: Ich würde ALG II bekommen (Quasi selbstständig, Wegfall des Hauptauftraggebers)