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Gast
Ich habe einen Arbeitsvertrag der vom 15.09. bis 14.11.17 befristet läuft.
Jetzt hat mich der AG heute Morgen angerufen und mir gesagt, dass die Arbeit schon früher los geht und er mich bereits ab 12.09.17 braucht. Ich aber habe da Termine und er wollte wissen, ob ich die nicht verschieben kann und ich sagte, nein das sind wichtige Termine und er meinte daraufhin, dass ich dann halt am 13.09.2017 um 8Uhr da sein soll.
Eben hat er mich dann nochmal angerufen und gefragt, ob ich noch jemanden kenne, der noch eine Arbeitsstelle sucht und auch in Lohn und Brot zu stehen.
Was meint ihr zu dem ganzen?
Also es ist ja nicht so, dass ich mich weigern will, nur sagt er mir, dass ich dann schon im Vorfeld Überstunden machen werde und dass es ja auch in meinem und im Interesse des Jobcenters ist, dass ich eine Arbeit bekomme.
Kann er das so telefonisch fordern, mich ausserplanmäßig früher einzustellen, obwohl wir schriftlich im Arbeitsvertrag 15. September bis 14. November vereinbart haben?
Jetzt hat mich der AG heute Morgen angerufen und mir gesagt, dass die Arbeit schon früher los geht und er mich bereits ab 12.09.17 braucht. Ich aber habe da Termine und er wollte wissen, ob ich die nicht verschieben kann und ich sagte, nein das sind wichtige Termine und er meinte daraufhin, dass ich dann halt am 13.09.2017 um 8Uhr da sein soll.
Eben hat er mich dann nochmal angerufen und gefragt, ob ich noch jemanden kenne, der noch eine Arbeitsstelle sucht und auch in Lohn und Brot zu stehen.
Was meint ihr zu dem ganzen?
Also es ist ja nicht so, dass ich mich weigern will, nur sagt er mir, dass ich dann schon im Vorfeld Überstunden machen werde und dass es ja auch in meinem und im Interesse des Jobcenters ist, dass ich eine Arbeit bekomme.
Kann er das so telefonisch fordern, mich ausserplanmäßig früher einzustellen, obwohl wir schriftlich im Arbeitsvertrag 15. September bis 14. November vereinbart haben?