Ab Januar 2019 wird es die zu 100% geförderten Arbeitsplätze geben. Stichwort: Teilhabechancengesetz. Weiß jemand, ob bei diesen Arbeitsverhältnissen Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden? Kann man dadurch also Rentenanwartschaften erwerben?
Es sollen ganz normale, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze gefördert werden. Dazu gehört auch die Rentenversicherung.Ab Januar 2019 wird es die zu 100% geförderten Arbeitsplätze geben. Stichwort: Teilhabechancengesetz. Weiß jemand, ob bei diesen Arbeitsverhältnissen Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden? Kann man dadurch also Rentenanwartschaften erwerben?
Richtig - aber das Gesetz kommt.Das Gesetz ist noch in der Mache.
Das ist mMn falsch.Bisher........ Für den AN unterscheidet sich das nicht von einem normalen Arbeitsverhältnis.
Das ist mMn falsch.
@Seepferdchen
Danke für deine Hilfe. Wir Meeresbewohner müssen zusammenhalten.
Eine Frage an dich in deiner Funktion als "Foren-Moderator":
Ich bin erst seit kurzem im Forum + versuche PNs an andere Elos zu verschicken. Die erforderliche Anzahl an Mindestbeiträgen habe ich geschrieben. Klappt trotzdem nicht: Mein Postausgang zeigt "0" an.
Bin am verzweifeln. Ich blöde Kuh krieg das einfach nicht hin. Kannst du mir helfen?
Herzlich Willkommen beim
Erwerbslosenforum Deutschland.