Hallo Dr.Snuggels,
Stopp mal, darf ich fragen wie hoch dein ALGI im Moment ist und warum zahlst
DU (alleine ???) für die Wohnung in der auch dein Onkel wohnt (wer steht im Mietvertrag?) ... das wird doch auch bei Wohngeld zusammen gerechnet ... ???
Sein Einkommen
UND dein Einkommen zählen doch beim Wohngeld auch, es werden doch alle Bewohner der Wohnung berücksichtigt oder hast du einen Untermietvertrag (für einen abgeschlossenen Wohnbereich) und zahlst dafür diese 590 Euro Miete ???
Ich weiß ja nicht in welcher (vielleicht sehr teuren) Wohngegend du lebst, aber das wird wohl kaum "angemessen" sein, für eine Einzelperson im SGB II ...
Man "rutscht" da nicht so einfach rein, zunächst solltest du mal prüfen lassen, ob mehr Wohngeld möglich ist, das war ja auf die bisherigen finanziellen Verhältnisse berechnet ... und wenn die sich stark ändern, dann kannst (und solltest) du das neu berechnen lassen ...
Zumal die Wohngeldbedingungen auch ab dem nächsten Jahr wohl verbessert werden sollen, aber da "basteln" die Politiker aktuell noch dran.
Dein Onkel wird doch auch irgendwelche Einkünfte haben, die da (bei der Wohngeldstelle) mit eingeflossen sind und beim JC wird er mindestens den "Kopfteil" (50 %) für die Miete übernehmen müssen, wenn ihr zu zweit in dieser Wohnung gemeldet seid und wenn du ihn pflegst, kann es dir passieren, dass man euch als Haushaltsgemeinschaft einstufen wird.
Er ist natürlich nicht für deinen Unterhalt zuständig aber die Halbe Miete wird auf jeden Fall von ihm gefordert, bzw wird man dir beim JC nur die halbe Miete bewilligen und zahlen ... dazu 399 Euro Regelsatz als Mindestbedarf + Halbe MIete 295 Euro = 694 Euro ...
Abzüglich deiner Arbeitsmarktrente 694 - 510 (- 30 Euro Versicherungspauschale) = 184 Euro eventueller Anspruch auf ALGII ...
Es könnte aber auch Wohngeld in etwa dieser Höhe gezahlt werden (müssen) das solltest du unbedingt vorher abklären bei der Wohngeldstelle, denn deine Wohn- und Betreuungskonstellation ist alles andere als einfach bei Antrag auf ALGII ...
Zuerst solltest du dir dafür aber merken, dass dein Onkel mit dem JC ansonsten
NICHTS zu schaffen hat (und sicher auch nicht haben will), daher sind keinerlei persönliche Unterlagen oder Angaben für das JC erforderlich ...
Trotzdem bekommst du vom JC (wie ich das bisher verstehe) nur die halbe Miete ... denn die zahlen ja nicht für deinen Onkel die Miete mit ... auch wenn man sonst keine Forderungen an ihn stellen kann, zumal er (vermutlich) gar nicht Anspruchsberechtigt ist im SGB II ... seinen Mietanteil an der gemeinsamen Wohnung wird man dir trotzdem nicht bewilligen und zahlen.
Wo die dich hinschieben werden wegen deiner Gleichstellung kann dir eigentlich im Moment herzlich egal sein, denn die Arbeitsmarktrente bekommst du, weil der Teilzeitarbeitsmarkt für dich aktuell als "verschlossen" gilt ...
Man kann dich also ernsthaft im Moment überhaupt in keiner Abteilung "vermitteln" wollen ... das sehen die JC gerne anders, aber die DRV zahlt dir keine volle EM-Rente wenn du irgendwie in Teilzeit-Arbeit kommen könntest ... und dann nur die Teilweise EM-Rente zu zahlen wäre ...
Ich weiß nicht was du da gerade schon rechnerisch überschlagen hast, aber ich kann dir nur dringend raten rechtzeitig Kontakt zur Wohngeldstelle aufzunehmen und die neue finanzielle Sachlage dort durchrechnen zu lassen ...
Wir haben damals zu meinem ALGI (gute 800 Euro) fast 200 Euro Wohngeld bekommen, bei einer Miete (für 2 Personen) von knapp unter 500 Euro, sonst hätten wir da auch noch nicht auf das JC verzichten können ... mein Männe hatte da allerdings schon
NULL eigenes Einkommen ... es war knapp aber es ist uns auch besser bekommen, als die Vorstellung Hartz 4 zu beantragen ...
Leider blieb uns dann nichts Anderes mehr übrig als mein ALGI auch abgelaufen war, denn zu unseren EM-Renten war immer noch nicht entschieden worden ...
Das kann ich mir sehr gut vorstellen, besonders wenn ich hier im Forum dazu lese welche perversen Ideen man so für die Arbeitsmarktrentner bei manchen JC schon entwickelt hat, als ob man sich das aussuchen könnte dort "geparkt" zu werden, weil keine andere Stelle dafür zuständig ist ... aber geeignete Teilzeitarbeit (leidensgerecht /versicherungspflichtig muss die sein !!!) für die Teil-EM-Rentner hat auch
KEINER anzubieten ...
Ich war echt sehr froh. als ich mit meiner Arbeitsmarktrente damals dann wenigstens
NICHT mehr auf das JC angewiesen war ... mein Männe hatte schon etwas früher seine volle EM-Rente (ohne Befristung nach fast 5 Jahren Kampf) bewilligt bekommen, aber die reichte leider nicht um vom JC wieder weg zu kommen, die deckte nicht mal seinen "Mindestbedarf" nach SGB II und XII ....
Im SGB II war er nicht mehr "Anspruchsberechtigt" und für das SGB XII waren wir (bzw. er) noch zu "reich" ... denn er hatte ja eine Renten-Nachzahlung und Urlaubsabgeltung auf sein Konto bekommen ... ich bekam auch nur noch "Partner-Regelsatz + 50 % der Miete" ... die Urlaubsabgeltung wurde dann über 6 Monate auch noch auf meine SGB II-Leistung angerechnet.
Inzwischen wurde bei mir auch "umgewandelt" in reguläre EM-Vollrente ohne weitere Befristung bis zur Altersrente ... das kommt ja auch nicht sehr häufig vor bei der ersten Verlängerung einer Arbeitsmarktrente ...
Ich drück dir die Daumen, dass Wohngeld ausreichend erhöht werden kann, damit du auf das JC verzichten kannst ... in gewissen Finanzgrenzen kann man auch darauf verzichten, wenn es sich so im "Grenzbereich" (zwischen Wohngeld und SGB II) bewegt, zumal es ja im Juli 2016 schon wieder eine "fette" Renten-Anpassung geben wird ... wir hätten damals (zu meinem ALGI) rund 50 Euro mehr aus dem SGB II bekommen können, aber wir haben da gerne noch drauf verzichtet ...
Das wurde von der Wohngeldstelle dann auch akzeptiert, als wir unterschrieben haben, vorerst keine Leistungen des SGB II zu beantragen ...
MfG Doppeloma