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Hallo,
meine Arbeitsmarktrente die ich vor Gericht in einem Vergleich zugesprochen bekommen habe läuft Ende September aus.
Ich war das erste mal vor Gericht um etwas für mich zu erreichen.
Ich habe Depression und bin seit längeren auf 450 mg Venlafaxin täglich angewiesen.
Bei meinem behandelnden Facharzt bin ich seit 15 Jahren regelmäßig in Behandlung.
Glücklicherweise wirken die Antidepressiva so gut das ich mein Lebensalltag selbst bewältigen kann, wenn auch auf einem niedrigen Niveau, was für einen gesunden Menschen schwer vorstellbar ist. Man nennt es ich lebe in einer "Vita Minima"
Von 2012 bis 2014 erhielt ich eine volle Erwerbsminderungsrente, die danach nicht verlängert wurde. Danach kam der Widerspruch und die Klage zusammen mit dem VDK .
Ich erhielt zunächst ALG 1 , danach Krankengeld und mach der Aussteuer bei laufendem Rentenklageverfahren wieder ALG 1, dies jedoch nur gemindert für 6 Stunden pro Tag.
Grund dafür war ein Gutachten das dass Gericht in Auftrag gab.
Es wurde von einem Professor erstellt, der darin schrieb das, verglichen mit anderen Patienten in meinem Zustand, eine 3-6 Stündige tägliche Beschäftigung möglich wäre. Er schrieb das aufgrund der schwere meiner Depression eine EKT , in seiner Klinik eine schnelle Besserung zur Folge hätte und ich ein Kandidat dafür sei.
In dem Vergleich wurde dann eine Arbeitsmarktrente ausgehandelt und die EM Rente begann dann wie bekannt ab dem 7. Monat der Feststellung .
Ich bekam also ein paar Monate lediglich das verminderte ALG 1 , und keine halbe EM Rente obwohl das Gutachten des medizinischen Dienstes der Agentur lediglich einen 3-6 stündigen Einsatz attestierte. Die hielten sich dabei natürlich an das gemachte Gutachten und dessen Einschätzung.
In der Verhandlung hat sich die Rentenseite auf meinen behandelten Arzt eingeschossen, er würde seit Jahren das gleiche Antidepressiva verschreiben usw., was zwar stimmt aber es wurden vorab auch andere ausprobiert und das Venlafaxin hilft zum Glück wie oben beschrieben , was auch nicht unbedingt die Regel ist bei Depressionserkrankungen.
Zuerst hatte mir die Rentenkasse noch eine Reha angeboten wenn ich die Klage zurückziehe. Dies wurde abgelehnt weil ich aus der letzten Klinik als AU entlassen wurde und damals durch den Aufenthalt keine wesentliche Besserung eintrat
Nun steht die Verlängerung an und ich war deswegen gestern erneut bei einem Gutachter, was mich eher wundert weil die Rentenkasse mir einen Fragebogen geschickt hatte wo ich ankreuzen musste ob sich was gebessert hat.
Ich vermute die Fragestellung an den Gutachter von Seiten der Rentenkasse bezog sich auf möglich zusätzliche Behandlungsoptionen wie eine erneute Reha , Psychotherapie, Elektrokrampftherapie usw..
Der Gutachter meinte er habe überhaupt keine aktuellen Befunde seit der Rentenbewilligung und auch keine Historie von älteren Gutachten vorliegen.
Es gibt keine neuen Berichte, ich bin alle 2 Monate bei meinem behandelten Arzt, hole ein Rezept , rede mit ihm und das war es dann. Nach der Rentenbewilligung haben wir über weitere Behandlungsoptionen gesprochen und er meinte das bei mir kein Bedarf bestehe für eine Psychotherapie . Von einer EKT hat er abgeraten , da dies ein größeren Eingriff darstelle und unter Vollnarkose stattfindet.
Außerdem ist diese Behandlung bei einem Gerichtsverfahren Zustimmungspflichtig.
So habe ich es dann auch dem Gutachter gesagt , das für mich mein behandelter Arzt, der mich fast 20 Jahre kennt , meine Vertrauensperson ist und ich Behandlungsoptionen mit ihm bespreche und ich seinem Rat folge.
Außerdem habe ich gesagt das ich es unprofessionell finde das er keine vorherigen Gutachten habe und sich in meine Akte nicht eingelesen habe, der Professor im letzten Gutachten hatte das gemacht, schließlich sind solche Gutachten immer gleich aufgebaut und meine Krankheitsgeschichte, meine Eltern , meine Geschwister ändern sich nichts.
Dann gab er zu das er die Befunde hat und sich eingelesen hat, was soll diese lügerei ?
Nun meine Fragen:
Welche Wahrscheinlichkeiten kommen auf mich zu?
Vorsorglich werde ich mich bei der Agentur zum 1 . Oktober Arbeitslos melden.
Kann die Rentenkasse eine Reha verordnen auch über das eigentliche Datum des Rentenbezuges hinaus ? Wenn ja was hat man in der Zeit für Einkünfte ?
Wird evtl zuerst eine halbe Rente genehmigt und danach erst wieder in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt oder geschieht das dann sofort?
Wenn ja würde ich da dann die halbe Rente bekommen und ein halbes ALG 1 , laut Agentur ist durch die Rentenbezugsdauer ein neuer Anspruch entstanden und jetzt mit 50 hat sich die Bezugsdauer verlängert.
Was könnte noch eintreten?
Schreckt es die Rentenkasse vor einem neuen Klageverfahren evtl. ab das eine EKT als einzige Behandlungsoption zur Besserung empfohlen wurde, diese aber zustimmungspflichtig ist?
Wie ist das mit dem Versorgungsauftrag der Rentenkasse ? Ist das eine Versorgungslücke , Monat 1 bis 6 nach der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und hat man da einfach nur Pech gehabt, wenn man da in das ALG 1 reinfällt ?
Meine EM Rente wäre höher als das ALG 1 außerdem erhalte ich ein wenig Firmenrente, was bei negativem Bescheid wohl für immer wegfallen würde.Könnte man das in einem Verfahren dann wieder einklagen ?
Ich muss aber um Risiken zu minimieren davon ausgehen, und so leben, als wenn ich quasi ALG 2 erhalten würde , weil die Gefahr dahin zu geraten aufgrund der ständigen Befristung immer da ist.
Die Wohnungseigentümerin will die Wohnung verkaufen und ich weis nicht ob ein Umzug ansteht. Sie hatte sie mir angeboten aber ich bekomme aufgrund der unsicheren Einkommenssituation keinen Kredit obwohl die monatliche Belastung niedriger wäre.
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit das als Argument zu verwerten ? Meine Rente ist fast doppelte so hoch wie z.B. das ALG 1, wie soll ich da eine Depression bessern, wenn ich durch die ständige Befristung Angst haben muss das ich in ALG 1 bzw. ALG 2 rutsche ?
Der Gutachter fragte mich nach Zielen, was soll ich da denn für Ziele haben , wenn ich ständig auf der Klippe stehe.
Vielleicht weis ja jemand zu der ein oder anderen Frage eine Antwort, wenn nicht dann halt nicht , man wird sehen wie es weitergeht.
Danke auf jeden Fall vorab
meine Arbeitsmarktrente die ich vor Gericht in einem Vergleich zugesprochen bekommen habe läuft Ende September aus.
Ich war das erste mal vor Gericht um etwas für mich zu erreichen.
Ich habe Depression und bin seit längeren auf 450 mg Venlafaxin täglich angewiesen.
Bei meinem behandelnden Facharzt bin ich seit 15 Jahren regelmäßig in Behandlung.
Glücklicherweise wirken die Antidepressiva so gut das ich mein Lebensalltag selbst bewältigen kann, wenn auch auf einem niedrigen Niveau, was für einen gesunden Menschen schwer vorstellbar ist. Man nennt es ich lebe in einer "Vita Minima"
Von 2012 bis 2014 erhielt ich eine volle Erwerbsminderungsrente, die danach nicht verlängert wurde. Danach kam der Widerspruch und die Klage zusammen mit dem VDK .
Ich erhielt zunächst ALG 1 , danach Krankengeld und mach der Aussteuer bei laufendem Rentenklageverfahren wieder ALG 1, dies jedoch nur gemindert für 6 Stunden pro Tag.
Grund dafür war ein Gutachten das dass Gericht in Auftrag gab.
Es wurde von einem Professor erstellt, der darin schrieb das, verglichen mit anderen Patienten in meinem Zustand, eine 3-6 Stündige tägliche Beschäftigung möglich wäre. Er schrieb das aufgrund der schwere meiner Depression eine EKT , in seiner Klinik eine schnelle Besserung zur Folge hätte und ich ein Kandidat dafür sei.
In dem Vergleich wurde dann eine Arbeitsmarktrente ausgehandelt und die EM Rente begann dann wie bekannt ab dem 7. Monat der Feststellung .
Ich bekam also ein paar Monate lediglich das verminderte ALG 1 , und keine halbe EM Rente obwohl das Gutachten des medizinischen Dienstes der Agentur lediglich einen 3-6 stündigen Einsatz attestierte. Die hielten sich dabei natürlich an das gemachte Gutachten und dessen Einschätzung.
In der Verhandlung hat sich die Rentenseite auf meinen behandelten Arzt eingeschossen, er würde seit Jahren das gleiche Antidepressiva verschreiben usw., was zwar stimmt aber es wurden vorab auch andere ausprobiert und das Venlafaxin hilft zum Glück wie oben beschrieben , was auch nicht unbedingt die Regel ist bei Depressionserkrankungen.
Zuerst hatte mir die Rentenkasse noch eine Reha angeboten wenn ich die Klage zurückziehe. Dies wurde abgelehnt weil ich aus der letzten Klinik als AU entlassen wurde und damals durch den Aufenthalt keine wesentliche Besserung eintrat
Nun steht die Verlängerung an und ich war deswegen gestern erneut bei einem Gutachter, was mich eher wundert weil die Rentenkasse mir einen Fragebogen geschickt hatte wo ich ankreuzen musste ob sich was gebessert hat.
Ich vermute die Fragestellung an den Gutachter von Seiten der Rentenkasse bezog sich auf möglich zusätzliche Behandlungsoptionen wie eine erneute Reha , Psychotherapie, Elektrokrampftherapie usw..
Der Gutachter meinte er habe überhaupt keine aktuellen Befunde seit der Rentenbewilligung und auch keine Historie von älteren Gutachten vorliegen.
Es gibt keine neuen Berichte, ich bin alle 2 Monate bei meinem behandelten Arzt, hole ein Rezept , rede mit ihm und das war es dann. Nach der Rentenbewilligung haben wir über weitere Behandlungsoptionen gesprochen und er meinte das bei mir kein Bedarf bestehe für eine Psychotherapie . Von einer EKT hat er abgeraten , da dies ein größeren Eingriff darstelle und unter Vollnarkose stattfindet.
Außerdem ist diese Behandlung bei einem Gerichtsverfahren Zustimmungspflichtig.
So habe ich es dann auch dem Gutachter gesagt , das für mich mein behandelter Arzt, der mich fast 20 Jahre kennt , meine Vertrauensperson ist und ich Behandlungsoptionen mit ihm bespreche und ich seinem Rat folge.
Außerdem habe ich gesagt das ich es unprofessionell finde das er keine vorherigen Gutachten habe und sich in meine Akte nicht eingelesen habe, der Professor im letzten Gutachten hatte das gemacht, schließlich sind solche Gutachten immer gleich aufgebaut und meine Krankheitsgeschichte, meine Eltern , meine Geschwister ändern sich nichts.
Dann gab er zu das er die Befunde hat und sich eingelesen hat, was soll diese lügerei ?
Nun meine Fragen:
Welche Wahrscheinlichkeiten kommen auf mich zu?
Vorsorglich werde ich mich bei der Agentur zum 1 . Oktober Arbeitslos melden.
Kann die Rentenkasse eine Reha verordnen auch über das eigentliche Datum des Rentenbezuges hinaus ? Wenn ja was hat man in der Zeit für Einkünfte ?
Wird evtl zuerst eine halbe Rente genehmigt und danach erst wieder in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt oder geschieht das dann sofort?
Wenn ja würde ich da dann die halbe Rente bekommen und ein halbes ALG 1 , laut Agentur ist durch die Rentenbezugsdauer ein neuer Anspruch entstanden und jetzt mit 50 hat sich die Bezugsdauer verlängert.
Was könnte noch eintreten?
Schreckt es die Rentenkasse vor einem neuen Klageverfahren evtl. ab das eine EKT als einzige Behandlungsoption zur Besserung empfohlen wurde, diese aber zustimmungspflichtig ist?
Wie ist das mit dem Versorgungsauftrag der Rentenkasse ? Ist das eine Versorgungslücke , Monat 1 bis 6 nach der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und hat man da einfach nur Pech gehabt, wenn man da in das ALG 1 reinfällt ?
Meine EM Rente wäre höher als das ALG 1 außerdem erhalte ich ein wenig Firmenrente, was bei negativem Bescheid wohl für immer wegfallen würde.Könnte man das in einem Verfahren dann wieder einklagen ?
Ich muss aber um Risiken zu minimieren davon ausgehen, und so leben, als wenn ich quasi ALG 2 erhalten würde , weil die Gefahr dahin zu geraten aufgrund der ständigen Befristung immer da ist.
Die Wohnungseigentümerin will die Wohnung verkaufen und ich weis nicht ob ein Umzug ansteht. Sie hatte sie mir angeboten aber ich bekomme aufgrund der unsicheren Einkommenssituation keinen Kredit obwohl die monatliche Belastung niedriger wäre.
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit das als Argument zu verwerten ? Meine Rente ist fast doppelte so hoch wie z.B. das ALG 1, wie soll ich da eine Depression bessern, wenn ich durch die ständige Befristung Angst haben muss das ich in ALG 1 bzw. ALG 2 rutsche ?
Der Gutachter fragte mich nach Zielen, was soll ich da denn für Ziele haben , wenn ich ständig auf der Klippe stehe.
Vielleicht weis ja jemand zu der ein oder anderen Frage eine Antwort, wenn nicht dann halt nicht , man wird sehen wie es weitergeht.
Danke auf jeden Fall vorab