Arbeitsmarktrente läuft aus , Gutachtertermin, EKT, Rehabedarf?

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  • evi kirber

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    Hallo,

    meine Arbeitsmarktrente die ich vor Gericht in einem Vergleich zugesprochen bekommen habe läuft Ende September aus.
    Ich war das erste mal vor Gericht um etwas für mich zu erreichen.

    Ich habe Depression und bin seit längeren auf 450 mg Venlafaxin täglich angewiesen.
    Bei meinem behandelnden Facharzt bin ich seit 15 Jahren regelmäßig in Behandlung.

    Glücklicherweise wirken die Antidepressiva so gut das ich mein Lebensalltag selbst bewältigen kann, wenn auch auf einem niedrigen Niveau, was für einen gesunden Menschen schwer vorstellbar ist. Man nennt es ich lebe in einer "Vita Minima"

    Von 2012 bis 2014 erhielt ich eine volle Erwerbsminderungsrente, die danach nicht verlängert wurde. Danach kam der Widerspruch und die Klage zusammen mit dem VDK .

    Ich erhielt zunächst ALG 1 , danach Krankengeld und mach der Aussteuer bei laufendem Rentenklageverfahren wieder ALG 1, dies jedoch nur gemindert für 6 Stunden pro Tag.

    Grund dafür war ein Gutachten das dass Gericht in Auftrag gab.
    Es wurde von einem Professor erstellt, der darin schrieb das, verglichen mit anderen Patienten in meinem Zustand, eine 3-6 Stündige tägliche Beschäftigung möglich wäre. Er schrieb das aufgrund der schwere meiner Depression eine EKT , in seiner Klinik eine schnelle Besserung zur Folge hätte und ich ein Kandidat dafür sei.
    In dem Vergleich wurde dann eine Arbeitsmarktrente ausgehandelt und die EM Rente begann dann wie bekannt ab dem 7. Monat der Feststellung .
    Ich bekam also ein paar Monate lediglich das verminderte ALG 1 , und keine halbe EM Rente obwohl das Gutachten des medizinischen Dienstes der Agentur lediglich einen 3-6 stündigen Einsatz attestierte. Die hielten sich dabei natürlich an das gemachte Gutachten und dessen Einschätzung.

    In der Verhandlung hat sich die Rentenseite auf meinen behandelten Arzt eingeschossen, er würde seit Jahren das gleiche Antidepressiva verschreiben usw., was zwar stimmt aber es wurden vorab auch andere ausprobiert und das Venlafaxin hilft zum Glück wie oben beschrieben , was auch nicht unbedingt die Regel ist bei Depressionserkrankungen.

    Zuerst hatte mir die Rentenkasse noch eine Reha angeboten wenn ich die Klage zurückziehe. Dies wurde abgelehnt weil ich aus der letzten Klinik als AU entlassen wurde und damals durch den Aufenthalt keine wesentliche Besserung eintrat

    Nun steht die Verlängerung an und ich war deswegen gestern erneut bei einem Gutachter, was mich eher wundert weil die Rentenkasse mir einen Fragebogen geschickt hatte wo ich ankreuzen musste ob sich was gebessert hat.
    Ich vermute die Fragestellung an den Gutachter von Seiten der Rentenkasse bezog sich auf möglich zusätzliche Behandlungsoptionen wie eine erneute Reha , Psychotherapie, Elektrokrampftherapie usw..
    Der Gutachter meinte er habe überhaupt keine aktuellen Befunde seit der Rentenbewilligung und auch keine Historie von älteren Gutachten vorliegen.
    Es gibt keine neuen Berichte, ich bin alle 2 Monate bei meinem behandelten Arzt, hole ein Rezept , rede mit ihm und das war es dann. Nach der Rentenbewilligung haben wir über weitere Behandlungsoptionen gesprochen und er meinte das bei mir kein Bedarf bestehe für eine Psychotherapie . Von einer EKT hat er abgeraten , da dies ein größeren Eingriff darstelle und unter Vollnarkose stattfindet.
    Außerdem ist diese Behandlung bei einem Gerichtsverfahren Zustimmungspflichtig.
    So habe ich es dann auch dem Gutachter gesagt , das für mich mein behandelter Arzt, der mich fast 20 Jahre kennt , meine Vertrauensperson ist und ich Behandlungsoptionen mit ihm bespreche und ich seinem Rat folge.
    Außerdem habe ich gesagt das ich es unprofessionell finde das er keine vorherigen Gutachten habe und sich in meine Akte nicht eingelesen habe, der Professor im letzten Gutachten hatte das gemacht, schließlich sind solche Gutachten immer gleich aufgebaut und meine Krankheitsgeschichte, meine Eltern , meine Geschwister ändern sich nichts.
    Dann gab er zu das er die Befunde hat und sich eingelesen hat, was soll diese lügerei ?

    Nun meine Fragen:

    Welche Wahrscheinlichkeiten kommen auf mich zu?
    Vorsorglich werde ich mich bei der Agentur zum 1 . Oktober Arbeitslos melden.

    Kann die Rentenkasse eine Reha verordnen auch über das eigentliche Datum des Rentenbezuges hinaus ? Wenn ja was hat man in der Zeit für Einkünfte ?

    Wird evtl zuerst eine halbe Rente genehmigt und danach erst wieder in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt oder geschieht das dann sofort?
    Wenn ja würde ich da dann die halbe Rente bekommen und ein halbes ALG 1 , laut Agentur ist durch die Rentenbezugsdauer ein neuer Anspruch entstanden und jetzt mit 50 hat sich die Bezugsdauer verlängert.
    Was könnte noch eintreten?

    Schreckt es die Rentenkasse vor einem neuen Klageverfahren evtl. ab das eine EKT als einzige Behandlungsoption zur Besserung empfohlen wurde, diese aber zustimmungspflichtig ist?

    Wie ist das mit dem Versorgungsauftrag der Rentenkasse ? Ist das eine Versorgungslücke , Monat 1 bis 6 nach der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und hat man da einfach nur Pech gehabt, wenn man da in das ALG 1 reinfällt ?

    Meine EM Rente wäre höher als das ALG 1 außerdem erhalte ich ein wenig Firmenrente, was bei negativem Bescheid wohl für immer wegfallen würde.Könnte man das in einem Verfahren dann wieder einklagen ?
    Ich muss aber um Risiken zu minimieren davon ausgehen, und so leben, als wenn ich quasi ALG 2 erhalten würde , weil die Gefahr dahin zu geraten aufgrund der ständigen Befristung immer da ist.
    Die Wohnungseigentümerin will die Wohnung verkaufen und ich weis nicht ob ein Umzug ansteht. Sie hatte sie mir angeboten aber ich bekomme aufgrund der unsicheren Einkommenssituation keinen Kredit obwohl die monatliche Belastung niedriger wäre.
    Gibt es hier irgendeine Möglichkeit das als Argument zu verwerten ? Meine Rente ist fast doppelte so hoch wie z.B. das ALG 1, wie soll ich da eine Depression bessern, wenn ich durch die ständige Befristung Angst haben muss das ich in ALG 1 bzw. ALG 2 rutsche ?
    Der Gutachter fragte mich nach Zielen, was soll ich da denn für Ziele haben , wenn ich ständig auf der Klippe stehe.

    Vielleicht weis ja jemand zu der ein oder anderen Frage eine Antwort, wenn nicht dann halt nicht , man wird sehen wie es weitergeht.
    Danke auf jeden Fall vorab
     

    saurbier

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    Hallo evi kirber,

    also du bekommst aktuell eine Arbeitsmarktrente?

    Dann bist du also ein teilweise Erwerbsgeminderte(r), welche rein teoretisch noch 3-6Std./tägl. arbeiten könnte, aber mangels einem passenden Arbeitsplatz nun die Arbeitsmarktrente erhältst.

    Hast du denn die Verlängerung der Rente beantragt, bzw. die DRV fristgerecht dazu die Antragsunterlagen zugesendet?

    Normaler Weise werden Zeitrentenbezieher von der DRV 3-6 Monate vor Ablauf der Rentenbewilligung rechtzeitig angeschrieben und erhalten auf diesem Weg dann einen Weiterbewilligungsantrag und gleichzeitig wird der behandelnde Arzt zur gesundheitlichen Situation ebenfalls angeschrieben.

    Sollte der dann der Auffassung sein, daß z.B. eine neuerliche Reha was bringen könnte, dann wird die DRV eine solche sicherlich durchführen. Für die Zeit zahlt die DRV dann auch Übergangsgeld. Je nach dessen Ausgang käme dann eine weitere Verlängerung oder aber ALG-I in betracht.

    Schreibt der Arzt in seiner Stellungnahme das sich dein Gesundheitszustand nicht gebessert hat, dann dürfte im Regelfall eine Verlängerung bewilligt werden, sofern sich die Arbeitsmarktsituation gleichfalls nicht geändert hat (keine Teilzeitarbeitsplätze vorhanden).

    Auf jedenfall sollte man sich rechtzeitig vor Ende der Rentenbewilligung umgehend bei der AfA erneut melden, damit dann ein Nathloser Leistungsanspruch gegeben ist.

    Nach meiner persönlichen Meinung spielt das damalige Gutachten im Klageverfahren nach 3 Jahren eher eine untergeordnete Rolle, da ist die aktuelle medizinsiche Beurteilung des behandelnden Arztes weit wichtiger.

    Aber man darf nie vergessen, wir haben es hier mit der DRV tun und da weiß man leider nie wie die Herrschaften da entscheiden.


    Grüße saurbier
     

    evi kirber

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    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

    Ja eine Arbeitsmarktrente kam heraus beim Vergleich, eigentlich hätte ich weiter machen sollen mit der Klage. Zum Glück sitzen bei solch Prozessen noch 2 Schöffen mit am Richtertisch, die kennen eher die Lebensrealitäten als der Rentenvertreter.

    Klar habe ich die Verlängerung beantragt der Fragebogen dafür kam automatisch von der Rentenstelle.
    Nur warum man da Fragen wie, hat sich ihr gesundheitlicher Zustand gebessert, ankreuzen muss, wenn sie trotz dass man mit nein antwortet machen was sie wollen, ist mir schleierhaft.
    Bisschen Kindergartenstyle.
    Die Gutachten sind nicht 3 Jahre alt, das Urteil war Ende 2016, also nicht mal 2 Jahre.
    Mein behandelter Arzt wurde angeschrieben, aber dem glaubt die Rentenkasse anscheinend auch nichts, er war auch mein Arzt im Rentenverfahren und da streitet man sich bekanntlich, also nix mit Freundschaft. Anscheinend haben sie sich auf den ein wenig eingeschossen.
    Der schreibt selber Gutachten für die Rentenkasse, versteh einer was in deren Köpfen vor sich geht.

    Ich musste jetzt eben am Mittwoch dann nochmal zu einem Gutachter.
    Übliche Fangfragen, und er meinten ich sei durch den Gerichtsprozess gut informiert und wüsste was ich Antworten muss, so sei es für ihn schwierig, hab dazu nichts gesagt.
    Ich hatte das Gefühl, das die Fragestellung von der Kasse war, ob durch eine zusätzliche Behandlung, Psychotherapie, Reha usw. eine Verbesserung zu erwarten sei.
    Der Rentenvertreter in der Gerichtsverhandlung meinte auch ich solle doch in eine Reha, schaden tut sie bestimmt nicht.
    Soll einer kommen und sagen die Rentenkassen sind leer. Mein behandelter Arzt hat denen geschrieben das eine weitere Reha Maßnahme bei den bereits erfolglos stattgefundenen keinen Sinn ergeben. Scheinbar ist auch genug Geld für nimmer neue Gutachten vorhanden.

    Ich bin bei der KBS aber scheinbar schlecht versichert, könnte man die Rentenversicherung wählen hätte ich meine 1,3 Mio. rentenversicherungspflichtiges Einkommen aus meiner Erwerbshistorie nicht bei diesem Verein investiert.
    Das verdiente Geld ist weg, wen wundert’s ich bin geschieden.

    Wieviel Übergangsgeld wäre das denn, wie ist hier die Berechnung wenn man bereits eine Rente bezieht? Kostet eine Reha denn nicht auch einen gewissen Betrag pro Tag und was wenn man das nicht aufbringen kann.

    Ja vielleicht hat sich die Arbeitsmarktlage gebessert, ich wurde vor 2 Jahren als Museumsaufseher ( so wurde ich von der Agentur eingestuft ) nicht mal für ein Hilfs Job vermittelt werden, obwohl es in meinem Wohnort ein Besucherboom und Besucherrekord gab.
    Jetzt mit 50 verlängert sich die Bezugszeit vom ALG 1, natürlich weil es bei diesem Alter viel einfacher ist einen Job zu bekommen, als wenn man jünger ist, oder habe ich da was falsch verstanden?
     

    saurbier

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    Nun wenn die Herrschaften meinen, du sollst nochmals eine Reha machen, was solls.

    Mit etwas Glück kommst du da noch kranker heraus als vorher, so war es zumindest bei mir.

    Ich hab 2007 auch eine Reha machen müssen und 2011 und 2012 dann nochmals. Nach jeder Reha gings mir gesundheitlich schlechter.

    Und jeder Rentenversicherung spart bei unseren Renten, ganz gleich welche. Das liegt einzig an der Rentenreform 2001 mit welcher man die massen der Rentenanträge drastisch reduzieren wollte.

    Das die Herrschaften da massen an Geld durch Gutachter oder gar teure Klagen aus dem Fenster werfen ist eh nichts neues.

    Also laß die einfach überraschen.

    Übrigens, ich bekomme ja auch die Arbeitsmarktrente und bin aktuell nach jetzt fast 6 Jahren Bezug sogar mit der DRV vors Gericht gezogen, weil man mich damals um tausende € abgezockt hat als man meine BU-Rente in die jetzige volle EM-Arbeitsmarktrente rückwirkend änderte.

    Witzig, die DRV sieht sich dennoch voll im Recht, genauso witzig in deren eigenen Weisungen steht das die Arbeitsmarktrente nur bewilligt werden soll wenn derjenige keinen Teilzeitarbeitsplatz inne hat. Nur Pech das ich einen von der DRV auch noch bewilligten Arbeitsplatz hatte.


    Grüße saurbier
     

    evi kirber

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    Da gilt doch auch die 9 Jahres Regal oder ? Wenn wie bei mir eine Lücke beim Bezug war beginnt die dann wohl von neuem.
    Obwohl eine unbefristete EM Rente gibt auch keine Sicherheit die schicken dich trotzdem zu nem neuen Gutachter , wenn se wollen

    Bei der Arbeitsmarktrente müssen sie halt auch die Lebenswirklichkeit mit berücksichtigen, also das es kaum noch vermittelte psychisch kranke Leute seit dem Lubitz Flugzeugabsturz Mitnahmesuizid, vermittelt werden.

    Soweit ich es verstanden habe wird die zuständige Agentur bezüglich der Vermittelbarkeit erfragt.

    Allerdings hatte der jetzige Gutachter keine Erklärung warum ab 50 die Bezugszeit von ALG 1 steigt, die leben in ihrer eigenen Gutachterwelt und stecken dich nach ein paar Fragen in Schublade 1-5.

    Das Gericht hat als eine zigste Stelle wirklich auch mal meine ganzen Belastungsfaktoren zum zeitlichen Bezug erörtert.

    Das interessiert bei jedem neuen Gutachten niemand.

    Ich habe jetzt dem Gutachter nochmal auf den Anrufbeantworter gesprochen das ich auch aufgrund seines Einwirkens eine Psychotherapie starten möchte und es nett wäre wen er mir 2-3 geeignete Therapeuten nennen würde.
    Glücklicherweise ist er von der Gegend und er kann es jetzt, nachdem er mich so gut kennt auch gut beurteilen was da am besten zu mir passt.
    Erstaunlicherweise läuft bei mir immer die Audioaufzeichnung mit und kann alles danach nochmal anhören und nachvollziehen, unverzichtbar bei meinem Krankheitsbild und absolut empfehlenswert.
     

    saurbier

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    Hallo evi kirber,

    irgendwie jetzt etwas verwirend.

    Klar gibt es die 9 Jahres Regel.

    Die kann die DRV jedoch ganz einfach umgehen. Was ich bisher so aus den Urteilen heraus gelesen habe, gilt die 9 Jahres Regel aber wohl nicht bei der Arbeitsmarktrente, denn bei der bist du ja kein voll EMR nach § 43 Abs. 2 SGB VI.

    Du bzw. auch ich bist lediglich nach § 43 Abs. 1 SGB VI teilweise Erwerbsgemindert (3-6 Std./tägl.).

    Alleine aus dem Grund das es für dich aktuell keine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit in ausreichender Zahl im näheren Umfeld gibt, berechtigt dich zur Arbeitsmarktrente und die ist zeitlich nicht begrenzt.

    Ab 2018 soll die DRV sich lt. Gesetzgeber diesbezüglich auch erneut mit der BA in Verbindung setzen, um eine erneute Arbeitsmarktprognose vorzunehmen wie es mit der Vermittelbarkeit von Teil-EMR auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausschaut.

    Bei der Arbeitsmarktrente müssen sie halt auch die Lebenswirklichkeit mit berücksichtigen

    Nee nee, da siehst du etwas ganz falsch. Bei der Arbeitsmarktrente geht es nicht um die Lebenswirklichkeit, da geht es nur um die Vermittelbarkeit deiner Person auf den allgemeinen Arbeitsmarkt anhand deiner gesundheitlichen Einschränkungen, sonst nichts.

    Ich z.B. hatte über viele Jahre einen Arbeitgeber, der mich trotz meiner SchwerB halbtags beschäftigt hatte. Seitdem der Pleite ist, gibt es allerdings bis heute keinen der mich mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen halbtags beschäftigen will, also bekomme ich die Arbeitsmarktrente als logische Folge.

    Wenn bei dir nun ein Gutachter feststellt, daß du keiner Halbtagstätigkeit wegen deiner psychologischen Erkrankung nachgehen kannst, dann würdest du eigentlich die volle EMR erhalten. Da du aber die Arbeitsmarktrente bekommst, kannst du lt. Gutachter eben noch halbtags arbeiten.

    Dafür muß es allerdings einen Arbeitgeber geben und solange es den nicht gibt, kannst du die Arbeitsmarktrente beanspruchen.

    Und auch da hilft dir das Gesetz weiter. Denn wenn man dich nach einem neuen Gutachten für vermittelbar hält, dann muß die AfA dich spätestens binnen einem Jahr in eine Teilzeitarbeitsstelle vermitteln, klappt das nicht, hast du wieder Anspruch auf die Arbeitsmarktrente.

    Was da ggf. Richter mal gemacht haben, spielt heute eher eine untergeordnete Rolle.

    Und wenn die DRV jetzt der Meinung ist, du sollst nochmals eine Reha machen, nun das ist ihr gutes Recht, wenn man dort wegen dem alten Gutachten vermutet das man mit einer erneuten Rehabilitation deine Arbeitsfähigkeit wieder herstellen kann. Sollte das Reha-Ergebnis dann zum Schluss dazu führen das sich dein aktueller Gesundheitszustand nicht gebessert hat, dann dürfte es doch nur zu deinem Vorteil sein und zumindest die bisherige Arbeitsmarktrente bestätigen, ja wohlmöglich dir eine befristete volle EMR aus rein gesundheitlichen Gründen bringen.


    Grüße saurbier
     

    evi kirber

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    danke deine Ausführungen kann ich nachvollziehen. Du kennst dich sehr gut aus.

    Also wenn ich jetzt laut Gutachten weiter halb EM wäre und die dann mir eine halbe EM Rente bewilligen, hätte die Agentur 1 Jahr Zeit mir einen Arbeitsplatz zu vermitteln?

    Und danach, wennses nicht schaffen erhalte ich automatisch eine volle EM Rente? Diese dann rückwirkend , oder für wie lange ?

    Wie ist das dann bei einer AU Während diesem Jahr?

    Dann lebe ich im Beispiel z.B. von einer halben EM Rente und einem halben ALG1 ?
    Bzw. bei Krankheit von einem halben Krankengeld + halber EM Rente ?

    Wie ist das dann bei einer Reha, wie hoch wäre da denn das Übergangsgeld, wäre das = EM Rente wie jetzt?

    Blick ich gar nicht mehr.

    Und das Thema LTA hab ich noch gar nicht angesprochen.
    Was bestünde da für einen Anspruch bei halber EU und 60 % GdB ? Spielt da der Beruf den man nicht mehr ausüben kann eine Rolle, das alte Gehalt das man hatte usw.?

    Die Rentenkasse interessiert den GdB bekanntlich nicht, obwohl dieser, bei mir z.B. unbefristet, amtlich eine chronische Krankheit gesichert festgestellt hat. Auch so ein Paradoxon.
    Ich werde mal ein grobes Skript erstellen was dann bei jedem Gutachten identisch meine Krankheitsgeschichte wiederspiegelt, irgendwie dreht sich da alles im Kreis.
     

    saurbier

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    Hallo evi kirber,

    mach doch nicht so ein Drama aus der Sache.

    Aktuell weißt du doch noch nicht einmal wie sich die DRV aufgrund der neuerlichen begutachtung entscheiden wird.

    Vielleicht bleibt ja alles beim alten.

    Mir hat man auch inzwischen 2x anstandslos die Arbeitsmarktrente verlängert.

    Also wenn ich jetzt laut Gutachten weiter halb EM wäre und die dann mir eine halbe EM Rente bewilligen, hätte die Agentur 1 Jahr Zeit mir einen Arbeitsplatz zu vermitteln?

    Wenn du jetzt lt. Gutachter lediglich noch eine teilweise EMR erhalten solltest, dann könnte sich die DRV theoretisch ein jahr Zeit lassen - welche sie der AfA zu Vermittlungsversuchen einräumt -, nur meißt entscheidet die DRV selbst anhand einer Arbeitsmarktprognose ob der Arbeitsmarkt als verschlossen anzusehen ist oder nicht. Für 2018 gibt es ja eine neue Beurteilung in Zusammenarbeit mit der BA darüber, wie die Vermittelbarkeit im Bereich des Teilzeitarbeitsmarktes aussieht.

    Und danach, wennses nicht schaffen erhalte ich automatisch eine volle EM Rente? Diese dann rückwirkend , oder für wie lange ?

    Wenn du keinen adequaten Teilzeitarbeitsplatz erhalten kannst, dann wird dir die DRV eine Arbeitsmarktrente bewilligen - sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen -. Ob rückwirkend oder nicht, daß entscheidet alleine die DRV , genauso über welchen Zeitraum.

    Wie ist das dann bei einer AU Während diesem Jahr?

    Ist doch nichts anderes wie jetzt auch.

    Dann lebe ich im Beispiel z.B. von einer halben EM Rente und einem halben ALG1 ?
    Bzw. bei Krankheit von einem halben Krankengeld + halber EM Rente ?

    So ist es. Aber Vorsicht, wer sagt dir denn das du überhaupt eine teilweise EMR von der DRV bekommst.

    Wenn man dir die aktuell zeitlich befristete Arbeitsmarktrente jetzt aberkennt bzw. nach Fristablauf nicht weiter gewährt, könnte damit ggf.auch die teilweise EMR entfallen, denn die ist ja Grundlage für die Arbeitsamrktrente.

    Da sollte man schon ganz genau hinschauen, was die DRV da so entscheidet.

    Wie ist das dann bei einer Reha, wie hoch wäre da denn das Übergangsgeld, wäre das = EM Rente wie jetzt?

    Bei einer Reha müßte dein jetziges Geld weiter gezahlt werden.

    Und das Thema LTA hab ich noch gar nicht angesprochen.

    Dazu gibt es genügend informationen im Netz oder auch hier im Forum, einfach mal die Suchfunktion benutzen.


    Grüße saurbier
     

    evi kirber

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    ich danke dir für deine Antworten, ich merke es fängt dich an zu nerven , also ist es gut jetzt, vielen Dank .

    Ich mache keine Dramen , ich will mich nur vor unangenehmen, unbekannten Überraschungen schützen, deshalb hinterfrage ich vieles und wäge mein Risiko aufgrund der möglichen eintretenden Wahrscheinlichkeiten ab .

    Aber gut jetzt ich warte mal ab bis der Bescheid kommt.

    Z.B heute kam eine Einladung von der Agentur, für die nächste Woche. Ein Termin zur Besprechung meiner beruflichen Zukunft.

    Mal sehen.

    Wenn ich im Forum suchen wollte oder könnte würde ich das tun, ich Frage aber lieber, weil andere , nette User vielleicht schon nach dem selben gesucht haben und das ist effizienter.
    Z.B. bei mir , was gibt es für LTA Programme für Menschen ab 50 die Gutachterlich bestätigt als alt , verbraucht und hässlich gelten.

    Vielen dank nochmal und alles Gute für dich.
     

    evi kirber

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    Die Rente wurde nun für 3 Jahre verlängert.

    Hat man einen Rechtsanspruch auf das gemachte Gutachten ?

    Ich habe das zwar angefordert, wie die letzten male schriftlich das man es meinem behandeltem Arzt schickt , und das vorab am Telefon so auch angefragt, wobei die Sachbearbeiterin allerdings meinte sie müsse erst ihren Chef um Erlaubnis fragen.

    Wie ist das mit der Widerspruchsfrist ? Die letzte Rentenverlängerung musste ich vor Gericht zusammen mit dem VDK erkämpfen, je nach dem was das Gutachten aussagt ist die Verlängerung der Arbeitsmarktrente die falsche Entscheidung und es müsste eine volle Erwerbsminderungsrente zugeteilt werden.
    Zur Überprüfung reichen da die 6 Wochen u. U. nicht aus .

    Vielleicht hat jemand die unterstützenden § falls es die gibt, wo den Anspruch auf die gemachten Gutachten begründen.

    Danke
     

    Doppeloma

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    Hallo evi kirber,

    Hat man einen Rechtsanspruch auf das gemachte Gutachten ?

    Ja, hat man, auch dann wenn man keinen Widerspruch einlegen möchte kann man ALLE Gutachten für die "eigene Privat-Akte" verlangen nach § 25 SGB X und zusätzlich aus dem Patienten-Rechtegesetz ...

    Ich habe das zwar angefordert, wie die letzten male schriftlich das man es meinem behandeltem Arzt schickt , und das vorab am Telefon so auch angefragt, wobei die Sachbearbeiterin allerdings meinte sie müsse erst ihren Chef um Erlaubnis fragen.

    Hast du das auch nachweislich gemacht (Übergabe-Einschreiben ?) oder mit normaler Post, einen Arzt sollte man schon mit angeben, der das (zunächst) bekommen soll wenn es einen "Sperrvermerk" (Darf nur im Beisein eines Arztes eröffnet werden) vom Gutachter geben sollte.

    Das bedeutet aber auch nicht, dass du es anschließend nicht bekommen darfst, der Arzt soll dir nur direkt was dazu erklären können, falls Fragen auftauchen.

    Ob du das bekommst hat auch nicht die Sekretärin zu entscheiden, allerdings solltest du das auch NICHT telefonisch anfordern, das wäre schon aus Datenschutzgründen sehr fragwürdig, da kann ja Jeder anrufen der deinen Namen kennt.

    Wie ist das mit der Widerspruchsfrist ?

    Die beträgt gesetzlich 1 Monat ab Kenntnisnahme, also wenn du den Bescheid erhalten hast, das sollte aber auch drauf stehen.

    Die letzte Rentenverlängerung musste ich vor Gericht zusammen mit dem VDK erkämpfen, je nach dem was das Gutachten aussagt ist die Verlängerung der Arbeitsmarktrente die falsche Entscheidung und es müsste eine volle Erwerbsminderungsrente zugeteilt werden.

    Die Entscheidungen trifft aber die DRV und NICHT der Gutachter und wenn die eine Teilweise EM sehen dann ist das eben so ... der "verschlossene Teilzeit-Arbeitsmarkt" sichert dir dann trotzdem die Volle EM-Rente, da wirst du nicht weit kommen mit einem Widerspruch .

    Zur Überprüfung reichen da die 6 Wochen u. U. nicht aus .

    Welche 6 Wochen denn bitte ???
    Wenn du das Gutachten anforderst kannst du doch direkt den "fristwahrenden Widerspruch " mit einlegen, dann hast du genug Zeit den Widerspruch auch zu begründen, wenn dir die nötigen Unterlagen dafür vorliegen ...

    Bei so wenig Ahnung von den regulären rechlichen Vorgängen solltest du das besser bleiben lassen, eine Arbeitsmarktrente zu "bekämpfen" dürfte ziemlich aussichtslos sein ...

    Die ist wahrscheinlich bereits wieder abgelaufen, ehe dazu mal ein Gericht was entscheiden könnte ...

    MfG Doppeloma
     

    evi kirber

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    ok

    die Arbeitsmarktrente war vor Gericht ein Vergleich dem ich zugestimmt habe , entgegen der Meinung meines behandelten Arztes der mich als voll EM sieht , als <3 Stunden, aber ich wollte es halt beenden.


    verstehe ich das richtig ?

    lege ich keinen Widerspruch ein , habe ich auch keinen Rechtsanspruch auf das Gutachten ?

    Bin ich dann auf die Stimmung und den Willen der Verwaltung angewiesen ob die es meinem behandelten Arzt zusenden.

    Ich hatte das schriftlich per Fax angefordert und das vorab mit der Sachbearbeiterin telefonisch abgeklärt ob das reicht.

    Wie ist da mit der Akteneinsicht geregelt, darf ich das jederzeit und ist das Gutachten überhaupt in meinen Akten ?

    Bin ich bei der Ansicht alleine in einem raum und darf ich das offiziell ablichten.

    Ich mag jedes mal den Kindergarten mit dem Gutachter nicht und plane im Rahmen der Möglichkeit einer Psychotherapie , die Suche nach einem geeigneten Therapeut zu starten.

    Hier würde ich den in Frage kommenden Kandidaten das 40 minütige Gutachtergespräch gerne vorspielen und ihnen dann die Möglichkeit der Meinungsäußerung zu geben.

    Mein seit 20 Jahren behandelter Facharzt Arzt findet es nicht hilfreich eine Therapie zu starten, allerdings werde ich in den Gutachten immer gefragt , warum ich keine mache.

    Damit will ich dem ganzen auch ein eventuelles Argument der Verwaltung , entgegenwirken und es wäre auch höchstinteressant wie es verschiedenen Therapeuten beurteilen.

    Wahrscheinlich dann alle Therapeuten jeder eine andere Meinung.
     

    Doppeloma

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    Hallo evi kirber,

    die Arbeitsmarktrente war vor Gericht ein Vergleich dem ich zugestimmt habe , entgegen der Meinung meines behandelten Arztes der mich als voll EM sieht , als <3 Stunden, aber ich wollte es halt beenden.

    Kann ich verstehen, mein Gerichtsverfahren endete damals in einem sehr ähnlichen "Vergleich", obwohl die gerichtlichen Gutachter dazu eine klar andere Meinung geäußert hatten (= komplett NICHT mehr Erwerbsfähig).

    Bei Vergleichen kann die DRV eben immer noch "taktieren" und wählt dann den Weg der gerade so vom Richter noch als Lösung akzeptiert werden würde.

    In meinem Falle war das dann Teilweise EM ohne Befristung (also gleich bis zur Alterrente) und dazu die "Arbeitsmarktrente", weil es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gab.

    So konnte man die Voll-Rente noch befristen und ich musste sehr bald die Verlängerung beantragen.
    Aber ich war auch erst mal froh endlich mal meine RUHE zu haben nach jahrelangem Kampf.

    verstehe ich das richtig ?
    lege ich keinen Widerspruch ein , habe ich auch keinen Rechtsanspruch auf das Gutachten ?

    NEIN, das verstehst du nicht richtig und so habe ich das oben auch nicht geschrieben. :icon_evil:

    Bin ich dann auf die Stimmung und den Willen der Verwaltung angewiesen ob die es meinem behandelten Arzt zusenden.

    Du hast einen Rechtsanspruch darauf (also auch OHNE Widerspruch ) die vorliegenden Gutachten zu bekommen und die Zusendung an einen (konkret benannten) Arzt ist nur dann vorzunehmen wenn der Gutachter eine "Eröffnung" ohne Arzt für unangebracht halten möchte.

    Das hat also NICHT die Verwaltung zu entscheiden sondern der Gutachter, ob dir das ein Arzt erst erklären soll oder ob du das Gutachten direkt bekommen kannst (ohne Umweg über einen von dir benannten Arzt).

    Ich hatte das schriftlich per Fax angefordert und das vorab mit der Sachbearbeiterin telefonisch abgeklärt ob das reicht.

    Welche schriftliche Antwort hast du denn dazu bisher erhalten, was man dir am Telefon erzählt, hat KEINE Bedeutung wenn du schriftlich was anforderst, hast du Anspruch auf eine schriftliche Antwort.

    Wie ist da mit der Akteneinsicht geregelt, darf ich das jederzeit und ist das Gutachten überhaupt in meinen Akten ?
    Bin ich bei der Ansicht alleine in einem raum und darf ich das offiziell ablichten.

    Verlange doch einfach mal DIREKT von der DRV die Zusendung (von Kopien) deiner vorliegenden Gutachten (an dich oder an den Arzt deiner Wahl), dafür ist eine umfassende "Akteneinsicht" gar nicht erforderlich.

    Wir haben ALLE Gutachten immer per Post bekommen und noch nie eine "Akteneinsicht" irgendwo "vor Ort" machen müssen.
    Du möchtest das zur Komplettierung deiner eigenen Unterlagen haben und FERTIG ...

    Ich mag jedes mal den Kindergarten mit dem Gutachter nicht und plane im Rahmen der Möglichkeit einer Psychotherapie , die Suche nach einem geeigneten Therapeut zu starten.

    Darauf wird die DRV eher keine Rücksichten nehmen was dir da lieber wäre.
    Wenn du die Verlängerung beantragen musst entscheidet wieder NUR die DRV wie sie das prüfen möchte, ob deine EM-Rente verlängert wird oder nicht.

    Ob wir Betroffenen das dann für sinnvoll halten oder nicht ist denen dabei ziemlich EGAL, ich selbst hatte für die (einzige) Verlängerung KEINE Begutachtung mehr ...

    Bekam nach knapp 2 Wochen den neuen Bescheid und da war die EM-Rente plötzlich auch VOLL bis zur Altersrente bewilligt worden, ich war zu der Zeit aber auch schon fast 60 Jahre alt ...

    Hier würde ich den in Frage kommenden Kandidaten das 40 minütige Gutachtergespräch gerne vorspielen und ihnen dann die Möglichkeit der Meinungsäußerung zu geben.

    Du bist gar nicht berechtigt eine Begutachtung aufzuzeichnen ohne Einverständnis des Gutachters (und die wirst du nicht bekommen), heimliche Aufnahmen sind verboten, damit machst du dich strafbar.

    Mein seit 20 Jahren behandelter Facharzt Arzt findet es nicht hilfreich eine Therapie zu starten, allerdings werde ich in den Gutachten immer gefragt , warum ich keine mache.

    Die Ansichten der behandelnden Ärzte weichen da sehr oft von den Ansichten der beauftragten Gutachter ab, der eigene Arzt kennt seinen Patienten ja in der Regel auch schon länger und besser.
    Das ist aber auch der "Nachteil" gegenüber der DRV im EM-Rentenverfahren, man unterstellt den behandelnen Ärzten direkt eine gewisse "Gefälligkeits-Beurteilung" damit der Patient die EM-Rente bekommen oder behalten soll.

    Damit will ich dem ganzen auch ein eventuelles Argument der Verwaltung , entgegenwirken und es wäre auch höchstinteressant wie es verschiedenen Therapeuten beurteilen.

    Damit verschaffst du dir eher jede Menge Ärger, ich weiß nicht genau welche positive Wirkung du damit meinst bei der DRV erzeugen zu können.
    Die medizinischen Entscheidungen treffen dort auch nicht die SB im Büro sondern der med. Dienst der DRV ... beurteilt die gesamten medizinischen Unterlagen / Gutachten die zu deiner Person bereits vorliegen.

    Wahrscheinlich dann alle Therapeuten jeder eine andere Meinung.

    Genau so ist es, gerade auf psychischem Gebiet kann JEDER Facharzt oder Therapeut was Anderes diagnostizieren und letztlich haben ALLE irgendwo "Recht" ... kein Fachgebiet ist so vielseitig interpretierbar wie das Psychische ...

    MfG Doppeloma
     

    Muzel

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    Wenn du ein VdK -Mitglied bist, kann der Verein auch das Gutachten für dich anfordern. Was das kostet, weiß ich nicht. Du kannst das auch fragen. Manchmal hängt so etwas von der Mitgliedschaftsdauer ab. Die sind in Landesverbänden gegliedert und haben verschiedene Satzungen.
     

    evi kirber

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    Hallo,

    wie ist das eigentlich wenn ich jeden 2 Tag 6 Stunden arbeiten würde ? Jeden Tag geht gesundheitlich nicht. Das wären wöchentlich 18 Stunden , gerechnet auf den tag 18 / 5 = 3,6 Stunden

    Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente / Arbeitsmarktrente

    Das Gesetz kennt nur 3-6 Stunden jeden Tag . Aber jeden Tag kann ich nicht , würde das trotzdem so angerechnet ?

    Allerdings müsste man dann ausrechnen ob ich mir das Arbeiten überhaupt leisten könnte, da durch das Reduzieren der EM Rente z.B. in eine halbe Rente eine Menge wegfällt , da ich schon einiges auf dem Rentenkonto einbezahlt habe und die volle EM Rente höher ist.

    Die Verdienstgrenze ist 6300 € im Jahr . Ohne das Abzüge zu befürchten sind.

    Wie ist das gesetzlich, bei einem 2 Tagesjob der dann quasi z.b. einer 40% Stelle entspricht ? Zählt dann die Wochenarbeitszeit oder tatsächlich die tägliche Arbeitsfähigkeit ?
     

    saurbier

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    Hallo evi kirber,

    wie du schon selbst festgestellt hast, würde dir dann ja deine bisherige volle EM-Arbeitsmarktrente entzogen werden.

    Dann würdest du jetzt nur noch eine Teil-EMR erhalten auf die dann dein neues Einkommen je nach Höhe der Berechnungsfreigrenzen angerechnet würde.

    Klar kannst du jeder Zeit auf eine Rente verzichten, ganz egal welche, nur ist das wirklich sinnvoll.

    Bedenke, du hast schon wegen der jetzigen vor Gericht kämpfen müssen. Wenn du nun den Beweis erbringst das du ggf. voll arbeiten kannst, dann wirst du es sehr schwer haben falls es mit dem Arbeiten doch nicht funktioniert (z.B. nach einem Jahr Berufsstreß) nochmals eine neue EMR zu erhalten.

    Da wäre es sicherlich sinnvoller du suchst die einen kleinen Minijob den du täglich mit 2 - 2 1/2 Std. nachgehst. Damit zeigst du der DRV das du nicht voll arbeiten kannst und liegst sogar unter der magischen Grenze von 3 Std./tägl. für eine volle EMR.

    Als reiner Arbeitsmarktrentner kannst du auch theoretisch bis zu 6 Std. am Tag arbeiten, aber niemals über 15 Wochenstunden, denn das ist die magische Grenze bei der AfA , mit welcher du dort als erfolgreich in Vermittelt gelten würdest. Bedenke die Arbeitsmarktrente wird dir ja nur deshalb bezahlt, weil die AfA eben keine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsstelle anbieten kann (3-6 Std./tägl.).

    Da gibt es immer wieder gewisse Fallstricke auf die man schon achten sollte.


    Grüße saurbier
     

    evi kirber

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    herlichen Dank für deine Antwort.

    stimmt das System ist hier sehr unflexibel und es ist besser man ist unter den erlaubten Werten was Arbeitszeit und Zusatzverdienst betrifft.
    Bleibt man denn da drunter wenn man z.B an 2 Tagen in der Woche je 6 Stunden auf 450€ arbeitet ? Wird dann die Wochenanzahl immer durch 5 geteilt ? Was wenn man über 450 € kommt ?

    ich habe gelesen das im öffentlichen dienst, schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen sonst entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz.
    BAG, Urt. v. 21.7.2009 - 9 AZR 431/08.
     

    evi kirber

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    du schreibst

    Bedenke, du hast schon wegen der jetzigen vor Gericht kämpfen müssen. Wenn du nun den Beweis erbringst das du ggf. voll arbeiten kannst, dann wirst du es sehr schwer haben falls es mit dem Arbeiten doch nicht funktioniert (z.B. nach einem Jahr Berufsstreß) nochmals eine neue EMR zu erhalten.


    wenn ich allerdings wie die Rentenkasse annimmt einen halben Job annehme und dann mehr krank bin als arbeite, hätte das dann nicht genau die umgekehrte Aussagekraft ? Das ich nicht wie die Rentenkasse annimmt 3-6 Stunden einsatzfähig bin sondern <3 Stunden ?
    Hätte das nicht die umgekehrte Wirkung das ich eher ohne darum vor Gericht kämpfen zu müssen gleich voll berentet würde ?
     

    saurbier

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    Hallo evi kirber,

    Bleibt man denn da drunter wenn man z.B an 2 Tagen in der Woche je 6 Stunden auf 450€ arbeitet ? Wird dann die Wochenanzahl immer durch 5 geteilt ? Was wenn man über 450 € kommt ?

    Das kannst du doch selbst ausrechnen, oder. Teile 450,-€ durch die Stundenzahl die du arbeiten willst. Aber bitte nochmals Vorsicht, die 6 Std./tägl. sind die magische Grenze. Da ist es immer besser eine halbe Stunde drunter zu bleiben.

    Ich z.B. hab damals nach meiner BU-Rentenbewilligung mit Zustimmung der DRV wieder eine Arbeit aufgenommen (durch Zufall mein ehemaliger Arbeitgeber), bei der ich dann auf Verlangen der DRV abweichende Ruhepausen nach notwenigen Bedarf im Arbeitsvertrag vermerkt bekommen mußte. Auch legte die DRV fest wie mein Arbeitspaltz auszugestalten war und noch ein paar Kleinigkeiten. Hab dann dank dem guten Stundenlohn bis zu 90 Std./mtl. gearbeitet, also immer soviel das ich gerade meine Verdienstgrenze erreichte um nicht die volle BU zu verlieren bzw. das diese gekürzt wurde.

    Bei einem 450,-€ Job kannst du ganz einfach die 450,-€ durch 4,33 Teilen, dann hast du den möglichen Wochenverdienst und diesen teilst du dann durch den Mindestlohn, dann weist du wieviel Stunden du in der Wochen arbeiten kannst - sind aktuell 11,31 Std. die Wochen. Da würdest du also die von dir erwähnten 2 mal die Woche á 5,65 Std. oder anders ausgedrück 5 Std. 39 Min. arbeiten.

    Das kann man im Arbeitsvertrag ja so festhalten, z.B. 2 mal die Woche á 5,5 Std. und was man unter der Hand mit dem Chef vereinbart, nun ja ist wie immer im Leben. Es gilt halt das offizielle im Arbeitsvertrag. Mehr als 11,31 Std./Woche darf der Arbeitgeber eh bei einem Minijobber lt. Gesetz nicht verlangen und ab nächstes Jahr wird die Arbeitszeit ja nochmals reduziert, weil sich der Mindestlohn ja nochmals um weiter ha ha 16 Cent die Stunde erhöht. Da wären es nur noch 11,11 Std./Woche.

    ich habe gelesen das im öffentlichen dienst, schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen sonst entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz.

    Dazu kann ich nichts sagen, weil ich mich nie damit befaßt habe. Ich komme aus dem Maschinenbau und werde wohl kaum in meinem heutigen Alter noch ein Arbeitsangebot im öffentlichen Dienst bekommen.

    wenn ich allerdings wie die Rentenkasse annimmt einen halben Job annehme und dann mehr krank bin als arbeite, hätte das dann nicht genau die umgekehrte Aussagekraft ? Das ich nicht wie die Rentenkasse annimmt 3-6 Stunden einsatzfähig bin sondern <3 Stunden ?
    Hätte das nicht die umgekehrte Wirkung das ich eher ohne darum vor Gericht kämpfen zu müssen gleich voll berentet würde ?

    Nun ja, ich sag dazu nur - ach was wäre das doch schön -.

    Ich hab in der letzten Zeit in der Firma auch nur noch 3 Std./tägl. aber an 6 Tagen die Woche gearbeitet, dazu war ich 2006 für 78 Wochen AU und 2011 erneut 78 Wochen AU . Aus jeder AU heraus erfolgte eine Reha, aus der ich mit dem Vermerkt entlassen wurde, daß ich meine bisherige leichte Tätigkeit mit 3 Std./tägl. noch ausführen könnte. Glaubst du das ich deswegen nach der letzten Reha die volle EMR aus rein gesundheitlichen Gründen erhalten hab - nee da kam die DRV trotz noch nachweislich bestehenden Arbeitsverhältnis nur auf die Idee mir 2 Jahre rückwirkend die Arbeitsmarktrente zu bewilligen.

    Warum kann ich dir auch sagen. Durch die 2 Jahre rückwirkend durfte die DRV meine bisherige BU-Rente voll rückwirkend aufheben und zurück verlangen. Daraus ergab sich dann das ich das KG und das ALG-I aus der Rentennachzahlung (volle EM-Arbeitsmarktrente) an die KK und AfA erstatten mußte und dazu forderte die DRV ja auch noch die bisher gezahlte BU-Rente von mir zurück (mehrere tausend Euro). So arbeitet die DRV .

    Für dich würde eine ständige AU lediglich bedeuten, daß dich dein Arbeitgeber hingegen über kurz oder lang aus Kostengründen entlassen würde, mehr aber auch nicht. Dann bist du jedoch der Dumme, weil dein Minijob weg ist.


    Grüße saurbier
     

    evi kirber

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    danke , so langsam verstehe ich das System in dieser Angelegenheit

    Am besten wäre wohl ein Arbeitsvertag mit täglicher Arbeitszeit von 2,5 Stunden. entstpricht bei einer 39,5 Stunden Woche ca einer 30% Stelle.

    So bleibt man unter 3 Stunden täglich und behält die volle Rente

    Ob das so dann realisiert wird oder die 12,5 Stunden Wochenarbeitszeit an 2-3 tagen stattfinden ist Abmachung zwischen Arbeitgeber und mir.

    Stellt sich dann nur die Frage der Verdienstgrenze von 6300 €. Ist diese Brutto? Es wäre dann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältniss wovon auch Rentenbeiträge bezahlt werden.

    Steigt die EM Rente dann durch die geleisteten Zahlungen ? Und würde die Rentenkasse eventuelle Überstunden mitbekommen bzw. diese ermitteln ? Das sieht man doch dann auch am Verdienst oder wird das so nicht verfolgt ?

    Wie wären da dann die Abzüge bei Überschreitung der Verdienstgrenze ? Gibt es hier Tabellen ?

    Gefährlich wird es auch bei einer Verlängerung. Hier könnte die Rentenkasse spitzfindig erfragen warum keine 3 Stunden möglich sind, so wie du mir deren Verhalten schilderst würde mich das nicht überraschen.

    Meine Erfahrung ist das die das drehen wie sie es wollen, hat man keine Beschäftigung sagen se das man sich in seiner Situation einrichtet, hat man eine Beschäftigung sagen se da geht auch mehr.

    Ist das so ?
     

    saurbier

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    Hallo evi kirber,

    Ob das so dann realisiert wird oder die 12,5 Stunden Wochenarbeitszeit an 2-3 tagen stattfinden ist Abmachung zwischen Arbeitgeber und mir.

    Sowas kann man machen, wenn eine solche Verabredung dann auch nur zwischen dir und dem AG bleibt, also kein dritter davon Kenntnis erhält, weil es eben im Arbeitsvertrag ja ganz offiziell anders geregelt ist.

    Stellt sich dann nur die Frage der Verdienstgrenze von 6300 €. Ist diese Brutto? Es wäre dann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältniss wovon auch Rentenbeiträge bezahlt werden.

    Nun da sollte man mal zuerst schauen, was einem die DRV lt. Rentenbescheid erlaubt. Eigentlich ergeben sich die 6.300,-€ im Jahr ja aus den 450,-€/mtl. plus zwei mal jährlich einer Sonderzahlung in Höhe von 450,-€ für Urlaubs-/Weihnachtsgeld. Nur das zahlt wohl kaum noch ein Arbeitgeber freiwillig, womit es dann auch hinfällig wäre. Es sei denn man kann bzw. ist dazu bereits noch mehr Stunden zu arbeiten.

    Ein Minijob ist in dem Sinne keine sozialversicherungspflichtige Arbeit, da man ja daraus keine entsprechenden Leistungen seitens der sozialversicherungen erhält, z.B. es gibt keinen KG-Anspruch gegen die KK , kein ALG-I Anspruch, einzig die Rentenversicherungsansprüche werden erworben. Nur da sollte man sich schon fragen ob der Gegenwert überhaupt stimmt, wenn man doch eh schon eine EMR erhält. Denn man zahlt von seinem Verdienst immerhin seinen Beitrag an die DRV selbst, welcher dann ein paar Euro mehr Rente bringen würde. Mir erscheint das nur sinnvoll für Leute die keine Erwerbstätigkeit nachgegangen sind bzw. nachgehen, weil man dann ja einen Anspruch auf eine EMR und damit auch einer Reha erwirbt.

    Wie wären da dann die Abzüge bei Überschreitung der Verdienstgrenze ? Gibt es hier Tabellen ?

    Das würde ich mir als Arbeitsmarktrentner gleich doppelt überlegen. Vor allem solange ich keine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsstelle fest in Aussicht hätte. Der DRV einmal den Beweis erbracht, daß man mehr kann, als damals mal festgestellt wurde, verleite die Herrschaften weit eher dazu mal keine Verlängerung zu bewilligen und dann stündest du wohlmöglich wieder langwirig vor Gericht - willst du das wirklich.

    Gefährlich wird es auch bei einer Verlängerung. Hier könnte die Rentenkasse spitzfindig erfragen warum keine 3 Stunden möglich sind, so wie du mir deren Verhalten schilderst würde mich das nicht überraschen.

    Nun das ist doch unsinn, spitzfindig sind die Herrschaften eh, das dürftest du doch schon selbst erlebt haben.

    Nur in deinem und auch meinem Fall gilt ja, wir können in unserem AfA -Bezirk aktuell eben keine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsstelle bekommen und nur deshalb bekommen wir die volle EM-Arbeitsmarktrente.

    Wenn du nun selbst der DRV belegst, daß du so einer Arbeit nachgehst, eben weil du mehr als 3 Std./tägl. arbeitest, na dann bist du es doch selber schuld, oder. Ich hab mir einen Minijob gesucht, der am Abend lediglich über 2,5 Std./tägl. geht und damit liege ich unter der wöchendlichen 15 Std. Grenze, gelte demnach nach der AfA Definition als nicht in Arbeit vermittelt. Du als Arbeitsmarktrentner könntest auch theoretisch 2 mal die Woche 5,5 Std. arbeiten oder 3 mal 4 Std. arbeiten, mußt dabei dann aber unterhalb der 6 Std. Grenze bleiben. Der Rest ergibt sich eben daraus das man bei einem Minijob nicht mehr als wöchentlich 11,31 Std. arbeiten sollte, weil wie schon geschrieben 450,-€ durch 4,33 Wochen durch 9,19 € aktuellen Mindestlohn eben die Zeitgrenze ergeben.

    Nochmals als Teil-EMR mußt du dich im tägl. Zeitfenster zwischen 3-6 Std. bewegen, du bist ja kein voller EMR der nur noch bis 3 Std./tägl. arbeiten kannst. Bei dir gilt aber ferner die grenze der wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Std. eben wegen die definition seitens der AfA , bei der man ab 15 Wochenstunden in arbeit vermittelt gilt.

    Bei allem anderen würdest du ggf. deine Arbeitsmarktrente riskieren.


    Grüße saurbier
     
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