Hallo immerso,
Mal ergänzend zu meinem Vorschreiber wäre es nicht ganz unwichtig zu wissen, ob du Schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt bist.
es geht um die Voraussetzungen für die Arbeitsmarktrente (bei vorliegender teilweiser Erwerbsminderung):
Arbeitest du denn aktuell noch Teilzeit bei deinem AG neben einer bewilligten Teil-EM-Rente, du schreibst zwar das Arbeitsverhältnis "ruht" aber das kann ja auch der Fall sein, weil du AU geschrieben bist für deine Teilzeit-Arbeit.
Bekommst du denn aktuell schon eine Teilrente ???
Wenn das Arbeitsverhältnis ruht während des Rentenbezugs, und der Arbeitgeber einem nach einigen Jahren ordentlich kündigt (ohne Angabe von Gründen, dürfte aber dann wohl personenbedingt/krankheitsbedingt sein) -
Von den Antworten ist auch abhängig, ob der AG dich überhaupt so einfach kündigen
KANN, bei Schwerbehinderten (mit einer Zeitrente) muss das Integrationsamt zustimmen und das wird nur geschehen wenn du diese Arbeit generell gar nicht mehr machen könntest.
ist es dann nötig, gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen, um in den Genuß der Arbeitsmarktrente zu gelangen, d.h. wird es einem vorgeworfen werden, wenn man dies nicht tut? Die Erfolgsaussichten einer Klage werden ohnehin eher mäßig einzuschätzen sein.
Gegen eine AG-Kündigung musst du in der Regel
NICHT gerichtlich vorgehen, die wäre allerdings rechtlich unwirksam wenn du als Schwerbehinderter ohne Beteiligung des Integrationsamtes gekündigt wirst.
Ich habe nämlich gelesen, daß im Falle einer Eigenkündigung der Arbeitsmarkt nicht als verschlossen gilt.
Das ist soweit korrekt, gilt aber
NUR dann, wenn es bei deinem AG auch einen Arbeitsplatz geben würde, an dem du tatsächlich Teilzeit zur Teilrente beschäftigt werden kannst.
Das wird ja in der Regel von der DRV (beim AG) geprüft, ehe eine Teil-EM-Rente überhaupt bewilligt wird.
In meinem Falle war auch eine Tätigkeit in Teilzeit dort für mich gesundheitlich
NICHT mehr möglich, weil ich diese Arbeit überhaupt nicht mehr machen sollte und was Anderes gab es auch in Teilzeit nicht.
Mein Arbeitsverhältnis hat trotzdem "ruhend" weiter bestanden und ich bekam dann die "Arbeitsmarktrente" zunächst befristet bewilligt.
Es gab keinen Grund für mich selber zu kündigen und mein AG hat es auch nicht versucht (vermutlich weil ich Gleichgestellt war), bis mir dann die volle EM-Rente bis zur Regelaltergrenze bewilligt wurde.
Hier im Forum gab es schon einen Fall, wo selbst gekündigt wurde (obwohl man dort noch hätte Teilzeit arbeiten können) und die DRV hat dann deswegen die "Aufwertung" zur Arbeitsmarktrente abgelehnt.
Der Betroffene hatte ja seinen vorhandenen (machbaren) Arbeitsplatz "freiwillig" aufgegeben ... dass er häufiger AU war ist dafür nicht erheblich genug.
Er müsse sich dann eben einen anderen (ähnlichen) neuen Arbeitsplatz suchen = der Teilzeit-Arbeitsmarkt gilt für ihn
NICHT als "verschlossen".
Wie das in meinem Falle gewesen wäre weiß ich natürlich nicht, ich habe nie darüber nachgedacht selbst zu kündigen, um das herauszufinden.
MfG Doppeloma