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Vergangene Woche hat die Bundesregierung obige Massnahmen beschlossen. Hierzu eine Frage. Wie soll ich folgende Massnahme verstehen: Die Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II unter erleichterten Voraussetzungen zu beziehen, wird verlängert. ?
Ist damit eine Verlängerung der 58er-Regelung gemeint? Ist es so, dass ein 58jähriger ALGII -Empfänger sich nicht mehr aktiv an der Stellensuche beteiligen muss ohne Kürzung der Transferleistung?
Ist damit eine Verlängerung der 58er-Regelung gemeint? Ist es so, dass ein 58jähriger ALGII -Empfänger sich nicht mehr aktiv an der Stellensuche beteiligen muss ohne Kürzung der Transferleistung?