Hallo zusammen,
ich habe eine Luxus-Frage zum Arbeitslosengeld 1.
Folgende Situation:
Herr A arbeitet seit 30 Jahren bei Firma B.
Firma B will Stellen abbauen und bietet einen (sehr guten) Aufhebungsvertrag (AHV) an, den Herr A direkt nach seinem 57. Geburtstag in Anspruch nehmen möchte (liegt noch 2 Jahre in der Zukunft, aber Herr A möchte gut vorbereitet sein wenn er den Vertrag unterschreibt).
Der AHV ist so gut das Herr A anschliessend nicht mehr arbeiten müsste, Firma B bezahlt Herrn A einen Großteil seines Gehalts weiter (aber nicht als Entgelt, Herr A ist nach seinem 57. Geburtstag nicht mehr bei B angestellt!).
Nach 6 weiteren Jahren will Herr A dann mit 63 (und Abschlägen) in Rente gehen.
Herr A ist auf keine weitere Gelder angewiesen, von dem Geld der Firma B kann Herr A ohne Einbussen leben.
Nichtsdestotrotz ist der offizielle Status von Herrn A ab seinem 57. Geburtag arbeitslos, d.h. er kann sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld 1 beziehen.
Herr A ist sich klar darüber das er eine Sperre von 12 Wochen und eine Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um ein Viertel aufgebrummt bekommt wenn er sich fristgerecht bei der Afa meldet.
Soweit ist eigentlich alles klar, die eigentliche Frage:
Wenn Herr A aber mit seinem Antrag auf Arbeitslosengeld 1 nun 1 Jahr und einen Tag wartet
a) ist er 58 Jahre alt (d.h. er kann 24 Monate lang Arbeitslosengeld 1 beziehen statt nur 18)
b) umgeht er die Sperre/Kürzung wegen Unterschreiben des AHVs. (Verjährung der Sperrung)
c) bekommt er eine neue, einwöchige Sperrung, aber keine Kürzung der Bezugsdauer
D.h. er sollte 24 Monate lang von der AfA 60% bekommen.
Aber 60% wovon? Im letzten Jahr hatte er ja kein Einkommen. Wird das letzte Einkommen bei B genommen, was ja zu diesesm Zeitpunkt bereits ein Jahr zurückliegt?
Und stimmen die drei Punkte a), b) und c) so wie oben beschreiben? Insbesondere, stimmt es das auch die Kürzung der Bezugsdauer in diesem Fall verjährt?
ich habe eine Luxus-Frage zum Arbeitslosengeld 1.
Folgende Situation:
Herr A arbeitet seit 30 Jahren bei Firma B.
Firma B will Stellen abbauen und bietet einen (sehr guten) Aufhebungsvertrag (AHV) an, den Herr A direkt nach seinem 57. Geburtstag in Anspruch nehmen möchte (liegt noch 2 Jahre in der Zukunft, aber Herr A möchte gut vorbereitet sein wenn er den Vertrag unterschreibt).
Der AHV ist so gut das Herr A anschliessend nicht mehr arbeiten müsste, Firma B bezahlt Herrn A einen Großteil seines Gehalts weiter (aber nicht als Entgelt, Herr A ist nach seinem 57. Geburtstag nicht mehr bei B angestellt!).
Nach 6 weiteren Jahren will Herr A dann mit 63 (und Abschlägen) in Rente gehen.
Herr A ist auf keine weitere Gelder angewiesen, von dem Geld der Firma B kann Herr A ohne Einbussen leben.
Nichtsdestotrotz ist der offizielle Status von Herrn A ab seinem 57. Geburtag arbeitslos, d.h. er kann sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld 1 beziehen.
Herr A ist sich klar darüber das er eine Sperre von 12 Wochen und eine Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um ein Viertel aufgebrummt bekommt wenn er sich fristgerecht bei der Afa meldet.
Soweit ist eigentlich alles klar, die eigentliche Frage:
Wenn Herr A aber mit seinem Antrag auf Arbeitslosengeld 1 nun 1 Jahr und einen Tag wartet
a) ist er 58 Jahre alt (d.h. er kann 24 Monate lang Arbeitslosengeld 1 beziehen statt nur 18)
b) umgeht er die Sperre/Kürzung wegen Unterschreiben des AHVs. (Verjährung der Sperrung)
c) bekommt er eine neue, einwöchige Sperrung, aber keine Kürzung der Bezugsdauer
D.h. er sollte 24 Monate lang von der AfA 60% bekommen.
Aber 60% wovon? Im letzten Jahr hatte er ja kein Einkommen. Wird das letzte Einkommen bei B genommen, was ja zu diesesm Zeitpunkt bereits ein Jahr zurückliegt?
Und stimmen die drei Punkte a), b) und c) so wie oben beschreiben? Insbesondere, stimmt es das auch die Kürzung der Bezugsdauer in diesem Fall verjährt?