BerndsuchtBrot
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Hallo
Wenn man ein Zweifamilienhaus hat, in einer Wohnung selber mit Frau (nicht verheiratet)und Kind wohnt, und hat eine Wohnung vermietet, und bekommt dafür 500 Euro Kaltmiete im Monat, wovon man aber den Abtrag zahlt für Haus (gleicht sich aus), bekommt man dann ALG2, also hat Anspruch darauf?
Sofern das restliche Vermögen nicht den Satz von diesen 4000 Euro oder was das sind, übersteigt?
Wie verhählt sich das?
Gruß snoopy
Wenn man ein Zweifamilienhaus hat, in einer Wohnung selber mit Frau (nicht verheiratet)und Kind wohnt, und hat eine Wohnung vermietet, und bekommt dafür 500 Euro Kaltmiete im Monat, wovon man aber den Abtrag zahlt für Haus (gleicht sich aus), bekommt man dann ALG2, also hat Anspruch darauf?
Sofern das restliche Vermögen nicht den Satz von diesen 4000 Euro oder was das sind, übersteigt?
Wie verhählt sich das?
Gruß snoopy