Hallo Nichaufgeben,
Also folgendes ist passiert, mein Mann hat den Prozess gegen die Krankenkasse gewonnen.......................
Das haben Krankenkasse und Arbeitsamt selbst geregelt.
Soweit ist das ja dann letztlich gut gelaufen aber ALGI wird eben auch nur begrenzt gezahlt.
Das Problem ist das der EM Prozess noch dauern wird, zwar haben die Gutachter die Krankheiten bestätigen (3 Gutachter waren vom Gericht bestellt), aber keiner der Gutachter, war der Meinung das mein Mann unter 3 Stunden arbeiten kann, alle sagten Leichte Tätigkeiten mindestens 6 Stunden usw.
Das kann eben alles deutlich länger dauern als man Lohnersatzleistungen zu bekommen hat.
Es geht allerdings bei EM-Rente nicht alleine darum, ob die Krankheiten "anerkannt" werden sondern
NUR darum, ob man wegen dieser Krankheiten tatsächlich nicht mehr arbeiten
KANN.
Das ist ein gewaltiger Unterschied. Es gibt viele (auch chronische) Krankheiten, mit denen man trotzdem immer noch Berufstätig sein könnte und die DRV sieht da so schnell keine Probleme, die wollen eben (möglichst) keine EM-Rente zahlen müssen.
Was diese Gutachter sich da so vorstellen an Tätigkeiten brauchen die nicht mal genau beschreiben, es ist ja viel leichter zu behaupten, es geht noch, wenn man
NICHT erklären muss, was genau noch gehen soll.
Das kennen wir auch, wir sollten die vorhandenen Tätigkeiten
NICHT mehr ausüben müssen (=
UNTER 3 Stunden), aber "irgendwas Anderes" geht noch Vollzeit (mehr als 6 Stunden) am allgemeinen Arbeitsmarkt ...
Die Vorstellungen was dieses "Andere" sein soll liegen meist fern jeder Realität am aktuellen Arbeitsmarkt.
Darum hat der Rechtsanwalt ein Antrag beim Gericht gestellt, einen neuen Neurologische/Psychologische Gutachter zu beauftragen, einen Professor DR ... der in einem Krankenhaus arbeitet.
Diese kosten übernimmt die Rechtschutz.
Kann ich nur schwer beurteilen ob das Sinn macht, wir hatten dafür ohnehin kein Geld (auch keine Versicherung) und die Erfahrungen besagen eher, dass es letztlich auch
NIX bringen wird.
Mein Mann wird immer noch krankgeschrieben vom seinem Arzt, die AU Bescheinigungen sind immer noch die Weißen (Au Bescheinigungen die privat Versicherte bekommen, damit haben wir auch die Klage gegen die Krankenkasse gewonnen), die AU Bescheinigung, händige ich der Krankenkasse aus, aber nicht dem Arbeitsam. (kann ein Bild hochladen wen gewünscht)
Mit Krankenscheinen von privat Versicherten kenne ich mich nicht aus, aber sie sollten durchaus die gleiche rechtliche Wirkung haben müssen wie die von der gesetzlichen KK.
Was du da von der DRV verlinkt hast bestätigt ja diese Annahme auch ...
Wir wüssten nicht, das durch eine Au Bescheinigungen, an der Krankenkasse, mein Mann Anrechnungszeiten bekommt und dadurch der EM Anspruch Verlängert wird.
Warum sollte das nicht genau so gelten für die Aufrechterhaltung der Ansprüche auf EM-Rente, es gibt doch viele die privat versichert sind aber trotzdem Renten-Ansprüche an die DRV haben ???
Zudem müssten volle 2 Jahre fehlen, um den Anspruch auf EM-Rente ganz zu verlieren, durch Krankengeld und ALGI war er ja bisher auf Jeden Fall dafür weiter versichert.
2 volle Jahre sollte es nicht mehr dauern, bis klar ist wie das aktuelle Verfahren enden wird, danach sollte man ohnehin
NICHT lange warten, bis ein neuer Antrag gestellt wird ...
Männe war dann in der Schmerzklinik und mit dem Bericht haben wir direkt den nächsten Antrag auf EM-Rente gestellt, das war ca. 6 Monate nach der Klagerücknahme.
Dann
MUSS die DRV
ALLES neu prüfen ...und bei Bedarf auch neue Gutachten machen lassen, die Sachen / Gutachten aus dem ersten Verfahren dürfen nicht mehr verwendet werden.
Werden auch die Ansprüche verlängert, gegenüber der Rentenversicherung, wen er später mal wieder in Reha gehen muss, wegen seiner Lunge?
Das kann ich dir nicht beantworten, wenn die DRV nicht mehr zuständig sein sollte,
MUSS die KK das übernehmen wenn eine solche Reha nötig ist.
Hast du ein Link für mich?
Was für einen Link meinst du denn damit ???
Das Arbeitsamt lässt mein Mann in Ruhe, der Sachbearbeiter hat mir heute bestätigt das mein Mann weiter als Arbeitslos geführt wird ohne Bezüge und ich sollte mich sofort melden wen der Prozess zu Ende ist, dann musste er schauen.
Dann hat er Glück, das ändert aber
NICHTS daran, dass die Meldungen der AfA an die DRV den Eindruck erwecken, dass dein Mann gesund ist .... normal meldet die AfA langfristig Kranke selber ab aus der Vermittlung, das ist
NICHT Sinn der Arbeitslosmeldung (Ausnahme nach der Aussteuerung wenn noch Geld gezahlt wird).
Aber gut zu wissen das auch ein fortlaufende Au Bescheinigungen dies auch gewährleistet. Sollte mal ein anderer Sachbearbeiter kommen.
Darum geht es nicht, was ein anderer SB mal machen könnte, es geht um die Meldungen an die DRV als "aktiv Arbeitsuchend", als wäre dein Mann
GESUND.
Komisch ist nur das unser Rechtsanwalt uns nicht drauf aufmerksam gemacht hat, dass die EM Ansprüche meines Mannes verlängert werden, wen er weiterhin durchgängig AU geschrieben wird.
Auch Anwälte wissen
NICHT Alles, ihr habt doch bestimmt schon mal solche Renten-Informationen bekommen von der DRV, wo die Versicherungszeiten alle aufgelistet sind, die dort schon vorliegen.
Da sind bestimmt auch schon (Anrechnungs-) Zeiten dabei unter der Bezeichnung "Krank / Gesundheitsmaßnahme", das sind in der Regel AU-Zeiten die von der KK gemeldet wurden.
Als wir ihn gesagte haben, dass mein Mann wegen der Krankenversicherung bei einem befreundeten Arbeitgeber arbeiten geht, auf 451 Basis, sagte er, "aber nicht mehr als 2 Stunden am Tag sollte im Vertrag stehen, dadurch erhält er seine Rentenansprüche noch aufrecht und wurde die Klage nicht gefährden".
Das ist leider ziemlicher Unsinn, das wäre wichtig wenn er bereits eine EM-Rente bezieht und was zusätzlich arbeiten möchte, dann sollte man darauf achten, dass man
weniger als 3 Stunden täglich arbeitet, 2 Stunden war früher mal als es noch die Rente wegen Erwerbs-Unfähigkeit gegeben hat.
Dein Mann bekommt aber noch keine EM-Rente, weil die DRV das noch gar nicht so sieht, dass er nicht mehr (viel) arbeiten kann, da sollte man besser
GAR NICHT arbeiten, bis das endlich mal entschieden ist.
Mit laufender AU-Bescheinigung darf man eigentlich auch
GAR NICHT arbeiten, entweder ist man krank oder kann arbeiten ...
Die Aussage "Rentenanspruch noch aufrecht" hat mich und meinen Mann verunsichert Naja
Vorerst hat er seinen Anspruch auf eine EM-Rente sowieso noch sicher und mit der AU-Bescheinigung bleibt das auch weiterhin so ... mein Männe war ein ganzes Jahr nur noch weiter AU geschrieben ... das hat ihm dabei auch nicht geschadet.
Vorerst ist nur wichtig ob die Versicherungszeiten für den aktuellen Antrag erfüllt waren, der noch am Gericht "in Arbeit" ist.
Endeffekt macht es Sinn, sich freiwillig Kranken zu versichern und ihn weiter AU schreiben zu lassen, aber wie kann ich sicher sein, das die Krankenkasse dies Zeiten auch so übermittelt?
Das sieht man in den nachfolgenden Renten-Informationen und er sollte sich die Nachweise dazu auch selber aufbewahren (notfalls immer eine eigene Kopie machen von
JEDER neuen AU), bei der gesetzlichen KK gibt es inzwischen sogar ein Extra-Formular für den Verbleib beim Patienten.
Damit kann man das bei Erfordernis sogar selber
DIREKT bei der DRV (oder bei Gericht) nachweisen, falls die KK das nicht ordentlich gemeldet hat.
Krankenversichert
MUSS er sowieso bleiben, das ist gesetzlich vorgeschrieben seit einigen Jahren ... das gilt auch wenn er keine AU-Bescheinigung hätte.
MfG Doppeloma