Arbeitsloser muss nicht in Landwirtschaft arbeiten
Sanktion nicht rechtmäßig - Vereinbarung sieht Selbstständigkeit als Ziel vor (Az: S 39 AS 462/12)
Die Vorwürfe des Jobcenters Wilhelmshaven wogen schwer: Der „Kunde“ sei nicht zur Zusammenarbeit bereit, er wolle nicht über seine Geschäftsidee sprechen, bis heute liege sein Businessplan noch nicht vor. Der hielt dagegen: Man habe sich bei der Behörde nie inhaltlich für sein Projekt interessiert, dabei verfolge er sein Ziel schon seit Jahren und setze alles daran, es auch zu verwirklichen ...
Quelle: NWZ Online