Hallo marisalla,
Nein, habe ich nicht abgegeben, da Einkommen gering und keinerlei Rückzahlung zu erwarten war.
Dann mit dem ALG 1 auch nicht nötig ?
ganz so einfach ist die Rechnung aber nicht, außer den 400 Euro ALGI hast du ALGII bekommen und sonst nichts anderes im ganzen Kalenderjahr ???
Bist du alleinstehend oder verheiratet, wenn verheiratet welche Steuerklasse hat dein Partner ???
Bei Kombination III/V ist man z.B. schon gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, egal ob man da eine Rückzahlung zu erwarten hätte oder nicht.
Bei Lohnersatzleistungen über 800 Euro im Jahr (dazu zählt neben ALGI auch Krankengeld-Bezug) ebenfalls, ob sich diese (eigentlich steuerfreien) Einnahmen letztlich doch steuererhöhend (Steuerprogressionsbedingt) auswirken könnten, ergibt dann erst die konkrete Berechnung vom Finanzamt.
Mit steuerfreien Minijobs und dem Einkommen daraus hat das alles nichts zu tun, wenn du natürlich überhaupt keine Steuern entrichten brauchtest (keinerlei steuerpflichtiges Einkommen hattest, auch keine Lohnersatzleistungen) und Single mit Steuerklasse I (oder verheiratet mit IV/IV) bist, dann kannst du das auch bleiben lassen mit der Steuererklärung.
Wer keine Steuern gezahlt hat, kann auch keine erstattet bekommen, aber Rentner sind z.B. in den ersten Jahren trotzdem verpflichtet eine Steuererklärung zu machen.
Weil da der Anteil festgelegt wird der lebenslang steuerfrei bleiben wird aus der persönlichen Rente und dem Eintrittsjahr in die Rente ... dann kann man allerdings eine Bescheinigung dazu bekommen, dass man vorerst keine Steuererklärungen mehr machen braucht, es sei denn dass sich größere (steuerpflichtige) zusätzliche Einnahmen ergeben würden.
Um welches Jahr geht es dir denn gerade dabei, ist ja für das letzte Jahr eigentlich schon ein wenig spät ... allgemein ist Abgabetermin immer Ende Mai (für das Vorjahr) wenn man eine machen muss ... ansonsten ist es aber kein Problem das später zu tun, wenn es sinnvoll erscheint, weil man möchte ...
Bei manchen Vorsorgeverträgen (Riester z.B.) ist das aber auch notwendig, weil die staatlichen Zulagen nur über die Finanzämter laufen, auch Zulagen für Bausparverträge (Wohnungsbauprämie) laufen nur über die Steuererklärung beim FA ...
MfG Doppeloma