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Hallo zusammen, meine Freundin hat ein Problem, ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.
seit 06.02.18 ist sie ausgesteuert und hat heute den Bewilligungsbescheid von der AfA für die Nahtlosigkeit erhalten.
Der Leistungsbetrag wurde mit 32,45€ festgelegt, daß macht einen monatlichen Zahlbetrag von (973,-€) und das bei einem letzten Gehalt von (2900,-€ Brutto / 1800,- Netto) und einem Krankengeld von (1722,-€ Brutto / 1500,-€ Netto), das erscheint uns viel zu wenig.
Wir waren heute deswegen persönlich bei der AfA und wollten erklärt haben wie die Berrechnung zu stande kommt, daraufhin meinte die Mitarbeiterin, eine genaue Aufschlüsselung der Leistungsberechnung wäre nicht möglich und könnte auch nur, wenn überhaupt, telefonisch erfolgen, von einem "OS" Mitarbeiter...
Wir haben jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.
Ich wäre dankbar für Tipps und Ratschläge wie wir uns in diesem Fall weiter verhalten sollten, da die Zeit bis zur nächsten Mietzahlung drängt...
Gruß
seit 06.02.18 ist sie ausgesteuert und hat heute den Bewilligungsbescheid von der AfA für die Nahtlosigkeit erhalten.
Der Leistungsbetrag wurde mit 32,45€ festgelegt, daß macht einen monatlichen Zahlbetrag von (973,-€) und das bei einem letzten Gehalt von (2900,-€ Brutto / 1800,- Netto) und einem Krankengeld von (1722,-€ Brutto / 1500,-€ Netto), das erscheint uns viel zu wenig.
Wir waren heute deswegen persönlich bei der AfA und wollten erklärt haben wie die Berrechnung zu stande kommt, daraufhin meinte die Mitarbeiterin, eine genaue Aufschlüsselung der Leistungsberechnung wäre nicht möglich und könnte auch nur, wenn überhaupt, telefonisch erfolgen, von einem "OS" Mitarbeiter...
Wir haben jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.
Ich wäre dankbar für Tipps und Ratschläge wie wir uns in diesem Fall weiter verhalten sollten, da die Zeit bis zur nächsten Mietzahlung drängt...
Gruß