Arbeitslosengeld I nach Aussteuerung fiktiv berechnet

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regestrierer

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Hallo zusammen, meine Freundin hat ein Problem, ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.

seit 06.02.18 ist sie ausgesteuert und hat heute den Bewilligungsbescheid von der AfA für die Nahtlosigkeit erhalten.

Der Leistungsbetrag wurde mit 32,45€ festgelegt, daß macht einen monatlichen Zahlbetrag von (973,-€) und das bei einem letzten Gehalt von (2900,-€ Brutto / 1800,- Netto) und einem Krankengeld von (1722,-€ Brutto / 1500,-€ Netto), das erscheint uns viel zu wenig.

Wir waren heute deswegen persönlich bei der AfA und wollten erklärt haben wie die Berrechnung zu stande kommt, daraufhin meinte die Mitarbeiterin, eine genaue Aufschlüsselung der Leistungsberechnung wäre nicht möglich und könnte auch nur, wenn überhaupt, telefonisch erfolgen, von einem "OS" Mitarbeiter...:confused:

Wir haben jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.

Ich wäre dankbar für Tipps und Ratschläge wie wir uns in diesem Fall weiter verhalten sollten, da die Zeit bis zur nächsten Mietzahlung drängt...

Gruß
 

Doppeloma

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Hallo regestrierer, :welcome:

seit 06.02.18 ist sie ausgesteuert und hat heute den Bewilligungsbescheid von der AfA für die Nahtlosigkeit erhalten.

Hatte sie die Arbeitsbescheinigung vom letzten AG eingereicht und war das darin auch alles korrekt angegeben worden ?

Gab es die erforderlichen 150 Tage aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr, weil du von fiktiver Berechnung schreibst ???

Der Leistungsbetrag wurde mit 32,45€ festgelegt, daß macht einen monatlichen Zahlbetrag von (973,-€) und das bei einem letzten Gehalt von (2900,-€ Brutto / 1800,- Netto) und einem Krankengeld von (1722,-€ Brutto / 1500,-€ Netto), das erscheint uns viel zu wenig.

Fiktive Berechnungen erfolgen nach dem Ausbildungsgrad und nicht mehr nach dem letzten Einkommen.

SS 152 SGB III Fiktive Bemessung

Wir haben hier gerade einen sehr ähnlichen Fall, da versucht man das mit der Leistungseinschränkung nach der Aussteuerung zu "begründen" und hat eine Einstufung in die Gruppe 4 vorgenommen, weil man bei der AfA meint die Betroffene könne höchstens noch "als Pförtner" arbeiten.

Scheint ein "neuer" Weg der Sparsamkeit zu sein, da gleich mal die Ansprüche zu reduzieren ...
Das Krankengeld hat dafür keine Bedeutung, aus einer Lohnersatzleistung darf keine andere Lohnersatzleistung berechnet werden, das muss auch für ALGI aus dem regulären letzten Einkommen erfolgen.

Wir waren heute deswegen persönlich bei der AfA und wollten erklärt haben wie die Berrechnung zu stande kommt, daraufhin meinte die Mitarbeiterin, eine genaue Aufschlüsselung der Leistungsberechnung wäre nicht möglich und könnte auch nur, wenn überhaupt, telefonisch erfolgen, von einem "OS" Mitarbeiter...

Na-Ja, da hat man euch Unsinn erzählt, wenn die Leistungs-Abteilung das nicht "aufschlüsseln" kann ... WER DANN bitte ???
Telefonisch muss man sich gar nichts erklären lassen, das hat doch gar keine rechtliche Bedeutung und beweisen kann man auch nicht was da so "gesagt" wird.

Wir haben jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.

Hoffendlich schriftlich und nachweislich ???

Ich wäre dankbar für Tipps und Ratschläge wie wir uns in diesem Fall weiter verhalten sollten, da die Zeit bis zur nächsten Mietzahlung drängt...

Beantworte bitte die Fragen nach der erforderlichen Berechnungszeit (150 Tage) um zunächst mal orten zu können, ob die fiktive Berechnung überhaupt zulässig war.

Dann wäre wichtig zu wissen wie man diese Einstufung begründet, übers Wochenende werden wir gemeinsam versuchen eine Lösung zu finden.

MfG Doppeloma
 

regestrierer

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Vielen Dank erstmal @doppeloma

Hallo regestrierer, :welcome:



Hatte sie die Arbeitsbescheinigung vom letzten AG eingereicht und war das darin auch alles korrekt angegeben worden ?

Die Arbeitsbescheinigung vom letzten AG wurde eingereicht.

Hallo regestrierer, :welcome:


Gab es die erforderlichen 150 Tage aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr, weil du von fiktiver Berechnung schreibst ???


Fiktive Berechnungen erfolgen nach dem Ausbildungsgrad und nicht mehr nach dem letzten Einkommen.

SS 152 SGB III Fiktive Bemessung

Die erforderlichen 150 Tage gibt es auch, die Mitarbeiterin von der AfA sprach von fiktiver Berechnung und von einer Berechnung, die zum Teil auf dem letzten Gehalt beruht und zum Teil auf dem Krankengeld. Näher konnte, oder wollte sie das nicht erläutern und meinte dann der OS könne das "nur telefonisch", schriftlich wäre nicht möglich. Die waren nur hinter der Telefonnummer her, wie der Teufel hinter der armen Seele... haben sie aber nicht bekommen.

Hallo regestrierer, :welcome:



Hoffendlich schriftlich und nachweislich ??

Den Widerspruch haben wir schriftlich gemacht. Eine von der Mitarbeiterin unterschriebene Kopie haben wir auch.
 

Doppeloma

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Hallo regestrierer,

Die erforderlichen 150 Tage gibt es auch, die Mitarbeiterin von der AfA sprach von fiktiver Berechnung und von einer Berechnung, die zum Teil auf dem letzten Gehalt beruht und zum Teil auf dem Krankengeld.

Eine solche Berechnung von ALGI gibt es überhaupt NICHT, aus Krankengeld - "Anteilen" darf gar keine andere Lohnersatzleistung berechnet werden.

Grundlage ist ja deswegen auch die AG -Bescheinigung, daraus wird ersichtlich, ob es die erforderlichen 150 Tage (im Bemessenszeitraun von 2 Jahren rückwirkend) gegeben hat oder nicht.

In der Regel ist diese Zeit noch vorhanden nach einer Aussteuerung wenn man 1,5 Jahre (78 Wochen AU gewesen ist) und davor direkt aus dem laufenden Arbeitsverhältnis krank geworden ist.

Ich wurde selbst mal ausgesteuert (nach durchgehender AU ) und die 6 Monate davor war ich noch im Erwerbsleben mit Erwerbseinkommen.

150 Tage sind aber nur 5 Monate also reicht das meist noch für die Berechnung nach dem letzten Einkommen, eine andere Basis darf es nur geben, wenn es diese 150 Tage NICHT mehr gibt dafür vom AG (vor der AU ).

Dann greift die "fiktive" Berechnung nach § 152 SGB III, die geschilderte "bunte Mischung" gibt es gar nicht. :icon_evil:

Näher konnte, oder wollte sie das nicht erläutern und meinte dann der OS könne das "nur telefonisch", schriftlich wäre nicht möglich. Die waren nur hinter der Telefonnummer her, wie der Teufel hinter der armen Seele... haben sie aber nicht bekommen.

Dann wisst ihr ja wenigstens warum das (angeblich) nur telefonisch zu klären sei, das ist auch Unsinn, man hat IMMER Anspruch darauf was schriftlich erklärt zu bekommen und ich bin selber nur (ehemals) Betroffene und war (denke ich) schon in der Lage das zu erklären, ohne überhaupt reale Unterlagen zu sehen dafür. :bigsmile:

Gut, dass ihr die Telefon-Nummer nicht angegeben habt, man muss NUR auf dem Postwege erreichbar sein für die AfA und das ist auch besser so, in jeder Hinsicht ... :icon_hihi:

Habe mir die Zahlen oben noch mal angesehen, es scheint zumindest einen Berechnungsfehler zu geben, aber ich fürchte die Erwartungen deiner Freundin werden trotzdem nicht eintreffen.

ALGI (ohne Kind dabei) beträgt ca. 60 % des letzten Netto-Einkommens, da sind aber keine Zuschläge oder Überstunden- Gelder dabei.
Krankengeld liegt in der Regel immer höher als ALGI , da geht es um ca. 75 % des letzten Brutto-Einkommens.

Schon daran kannst du erkennen, dass es niemals eine "Mischung" aus Einkommen und Krankengeld geben KANN ... die Ausgangsbasis ist ja auch für Krankengeld schon das Erwerbs-Einkommen davor.

Wer bitte soll denn dieser "OS" sein ... eine "Ober-Schlauer" ... :icon_hihi:

Du schreibst oben von Netto im Monat ca. 1800 €, das ergibt grob überschlagen 1080 € ALGI , sofern es sich da um das reguläre Duchschnitts-Einkommen handelt, Schichtzuschläge fallen z.B. komplett raus aus der Berechnung, das gilt aber auch schon für Krankengeld :icon_kinn:.

Der Widerspruch kann ja nicht schaden, da muss das auf jeden Fall noch einmal überprüft werden.

Wenn sie davon nicht alles bezahlen kann sollte sie mal prüfen lassen, ob es Wohngeld dazu geben würde ...

Leider geht es bei längerer Krankheit schnell finanziell bergab, da sollte man beizeiten beginnen, die Kosten allgemein zu reduzieren, soweit das möglich ist.

MfG Doppeloma
 
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