Leistungsberechtigt
Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen können,
4. hilfebedürftig sind und
5. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige).
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen nicht, obwohl sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen, wenn sie
1. länger als sechs Monate in einer (voll-)stationären Einrichtung untergebracht sind oder
2. Altersrente nach dem SGB VI beziehen oder
3. nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder nach dem §§ 60 - 62 SGB III förderfähige Auszubildende
Hilfebedürftigkeit wird auch angenommen bei Erwerbstätigen, die aufgrund ihres geringen Erwerbseinkommens ohne zusätzliche Sozialleistungen nicht existieren könnten (Working Poor), oder bei Arbeitslosengeldempfängern mit besonders geringem ALG I, so genannte "Aufstocker". Im September 2005 gab es bereits ca. 900.000 erwerbstätige ALG II-Bezieher, insofern übernimmt ergänzendes ALG II bereits heute faktisch die Funktion eines gesetzlichen bundesweiten Mindestlohnes. Die Zahl der erwerbstätigen Aufstocker ist weiterhin stark steigend, da Möglichkeiten zum Nebenverdienst und die Vermögensanrechnung im SGB II großzügiger gestaltet sind, als in der früheren Sozialhilfe.