Hallo,
vllt kann kennt sich jemand aus und kann mir helfen. Ich bin seit dem Dezember 2016 arbeitslos und habe bis zum 13.11.2017 Arbeitslosengeld 1 bezogen. Seit dem 30.10.2017 habe ich eine Weiterbildung angefangen, die mir genehmigt wurde. Nun bekam ich heute ein Brief das ich, seit dem 13.11.2017 kein Anspruch habe auf Leistungen habe. Ich habe gedacht, dass das ALG1 weiter läuft bis ich die Weiterbildung beendet habe. Bin ich im unrecht, soll ich Arbeitslosengeld 2 beantragen ? Vielen Dank schon mal.
vllt kann kennt sich jemand aus und kann mir helfen. Ich bin seit dem Dezember 2016 arbeitslos und habe bis zum 13.11.2017 Arbeitslosengeld 1 bezogen. Seit dem 30.10.2017 habe ich eine Weiterbildung angefangen, die mir genehmigt wurde. Nun bekam ich heute ein Brief das ich, seit dem 13.11.2017 kein Anspruch habe auf Leistungen habe. Ich habe gedacht, dass das ALG1 weiter läuft bis ich die Weiterbildung beendet habe. Bin ich im unrecht, soll ich Arbeitslosengeld 2 beantragen ? Vielen Dank schon mal.