Hallo hamburg26,
``Im Prinzip stimmt das, aber wenn man gerne mehr arbeiten würde und es nur wegen gesundheitl. Einschränkungen nicht kann, dann hat das etwas anders zu laufen.
Gehe mal hier "mittendrin" rein, du schreibst oben du warst AU geschrieben und die KK hat dann "Ärger" gemacht, warum hat dein Arzt da nicht eingegriffen ???
Das war auch mein Gedanke. Hätte auch nie gedacht das es so etwas überhaupt gibt. Offiziell hört man nichts davon.
Sicher war es eher mein Fehler.
Offiziell steht der § 140 SGB III im Gesetz und jeder SB sollte den kennen, allerdings wird immer gehofft, dass die "Kunden" der AfA das nicht kennen, dann kann man ihnen besser (und ohne Gegenwehr) Vorschläge "aufdrücken" die nicht "zumutbar" sind ...
Ich sagte der SB, das ich nicht mehr Vollzeit schaffe (was auch stimmt).
Das war überflüssig, wenn es gesundheitliche Probleme gibt dann bleibt man (im Besten Falle) AU geschrieben bis man wieder richtig gesund ist, zumindest erzählt man den Arbeitsvermittlern nichts davon, dass man nicht mehr Vollzeit arbeiten könne.
Daraufhin hat SIE den Vorschlag gemacht, mich für 25 Std. einzuschreiben. Später erwähnte sie im Nebensatz, das ich dann auch nur die Hälfte vom Arbeitslosengeld erhalte- und ergänzend Hartz4 beantragen kann.
Ziemlich "logische" Empfehlung (schließlich will die AfA auch Geld sparen können) aber die Falsche, denn ohne medizinische Bestätigung durch den ÄD der AfA hat ein Arbeitsvermittler so was
NICHT zu empfehlen.
Du hast also
NICHTS unterschrieben (eine "Verfügbarkeits-Erklärung"), dass du selber (freiwillig) deine Verfügbarkeit (auf 25 Wochenstunden) einschränken möchtest ???
Da ICH selbst gesagt habe, das ich nicht Vollzeit arbeiten kann, wie soll ich dann widersprechen. Weil wenn sie jetzt Vollzeit reinschreibt und ich bekomme dementsprechend Stellen, dann ist das eher negativ für mich.
Sie hatte auch direkt Stellen für dich, wo du 25 Stunden arbeiten könntest, kommt dir das nicht selber sehr merkwürdig vor ?
Was du "gesagt" hast (auf ihren "mundgerechten" Vorschlag hin) ist völlig
EGAL, das muss schriftlich festgelegt werden und braucht deine Unterschrift wenn man dein ALGI deswegen einkürzen möchte.
Niemand hindert dich nach Teilzeit-Arbeit Ausschau zu halten obwohl du ALGI für die letzte Vollzeit-Tätigkeit beziehst, hätte sie denn da was "Passendes" für dich gehabt ???
Dieses "Missverständnis" solltest du also aufklären, du hattest nie vor deine Vollzeit-Verfügbarkeit "in Frage zu stellen" ...
Denn ich bin ehrlich gesagt sehr kaputt (chron. Schmerzen jeden Tag seit Monaten).
--> Ich weiß leider nicht, was jetzt der richtige Weg ist.
Der richtige Weg wäre die weitere AU und Behandlung gewesen, zunächst mal musst du das "Spiel"
JETZT mitspielen und unbedingt Vollzeit arbeiten
WOLLEN, damit du auch einen Leistungsbescheid über dein volles ALGI bekommen wirst.
Dann muss sie ihren "Eintrag" im PC eben korrigieren, ganz so einfach ist es nun doch wieder nicht und beim JC würde man dich auch fragen warum du kein volles ALGI bekommst, das kann man sich nicht aussuchen, weil man selbst der Ansicht ist man könne nicht mehr Vollzeit arbeiten ...
Was als medizinischen Nachweis dafür hast du ja nicht anzubieten, also bekommst du auch kein Hartz 4 zum Aufstocken einer Teilzeit-Arbeitsbereitschaft bei der AfA ...
Ehe du dich aufregst, dass ich kein "Verständnis" habe für deine Situation lies bitte erst mal weiter ... denn die Behörden werden noch weniger "Verständnis" dafür haben wollen, dass du praktisch "freiwillig" auf dein volles ALGI verzichtest.
Dafür gibt es aktuell überhaupt keinen plausiblen und ärztlich nachweisbaren Grund, wenn du den Bescheid von der AfA hast, dann solltest du wieder zum Arzt gehen und dich wieder AU schreiben lassen (aber Erst
DANN mit vollem ALGI-im Bescheid) !!!
A) die 25 Stunden, wenig Arbeitslosengeld +Hartz4 Aufstockung ODER
Das klappt nicht, denn bisher ist das eine freiwillige Entscheidung (auf "Empfehlung deiner AfA-SB") und die kann man sich nicht erlauben wenn man dann deswegen zusätzlich Geld vom Staat braucht (Hartz 4).
B) nur Arbeitslosengeld, aber Vollzeit zur Verfügung.
Ich weiß ja nicht, wie der medizinische Dienst entscheiden wird.
RICHTIG, was der ÄD entscheidet ist dafür nicht wichtig so lange
DU darauf bestehst Vollzeit vermittelt zu werden, der ÄD soll nur überprüfen was du aus medizinischer Sicht überhaupt am Arbeitsmarkt machen könntest ...
Geht da gar nichts vorerst, solltest du wieder zum Arzt gehen und nach 6 Wochen AU ( Leistungsfortzahlung von der AfA = § 146 SGB III) gibt dich die AfA zur Krankengeldzahlung an die KK ab ...
Die zahlt dann Krankengeld im Betrag deines (lt. Bescheid) berechneten ALGI, was bei Teilzeit eben auch nur die Hälfte bedeutet ... es ist also wichtig, diese "Empfehlung" dringend zu korrigieren ...
Wisst ihr, ich habe 8 J. lang Vollzeit gearbeitet.
Habe seit fast 10 Monaten chron. Schmerzen, 24 Std. Habe trotz der Beschwerden noch 3 Monate voll gearbeitet. Dann war ich Monatelang Krank geschrieben. Da Krankenkasse Druck machte, hörte ich auf damit.
Was heißt "ich hörte damit auf", hast du die AU selber beendet ... das war nicht sehr klug von dir denn gesund bist du ja offenbar noch nicht ...
Die KK machen heute alle "Druck" aber da kann man was gegen machen und ein guter Arzt hilft dir auch dabei dich zu wehren wenn es nötig ist ... der ÄD wird dir in diesem Falle (wahrscheinlich) empfehlen erst mal wieder richtig
GESUND zu werden, ehe du dich der Arbeitsvermittlung wieder zur Verfügung stellst.
Behandelt wirst du aber
NUR von ambulanten Ärzten und ein Anspruch auf Krankengeld besteht bei dir nur noch, wenn du
DIREKT IM Leistungsbezug der AfA wieder AU geschrieben wirst.
Du brauchst also zunächst den Leistungsbescheid, damit du erst mal "Leistungsbezieher" bist bei der AfA, sonst stehst du bei erneuter AU ganz ohne Geld da, weil du für Krankengeld nicht mehr versichert bist aus deinem Arbeitsverhältnis und bei der AfA
NOCH NICHT ohne Leistungsbescheid.
Daraufhin wurde ich gekündigt und habe mich beim Arbeitsamt gemeldet.
Ich gab vor Ort an einem Donnerstag an, ich habe erst vor ``2, 3 Tagen`` die Kündigung erhalten- das es mit der Zeit auch hinhaut.
Das verstehe ich nicht, kannst du dich bitte mal ein wenig klarer ausdrücken, mit welcher "Zeit" soll da was "hinhauen" ???
Die ganze Zeit überlege ich, wie ich das Geldlich mache, da ich jetzt nur die Hälfte vom Arbeitslosengeld bekomme (400 €).
Reicht hinten u. vorne nicht. Also ich bin KRANK, KAPUTT und nun voll die Geldsorgen.
Warum bitte hast du die AU beendet wenn du kaputt und krank bist, da geht man doch nicht zur AfA und lässt sich da auf einen "Kuhandel" mit dem Arbeitsvermittler ein.
Auch mit beendetem Arbeitsverhältnis kann man weiter AU sein und Krankengeld beziehen, dann muss man noch gar nicht zur AfA ehe man gesund geworden ist.
Und wisst ihr, welchen Brief ich gerade eben als ersten Brief vom Arbeitsamt an mich erhalte:
``Überprüfung einer Sperrzeit wegen zu später Anmeldefrist``.
WANN hast du denn die schriftliche Kündigung erhalten und
WANN hast du dich bei der AfA gemeldet deswegen, daraus ergibt sich, ob eine Sperre berechtigt wäre oder nicht ...
Ich sehe das auch so, dass es sich zunächst um die Anhörung handelt, wo du dich ja äußern sollst und kannst warum es zu deiner Meldung (erst) am XX gekommen ist ...wenn du die schriftliche Kündigung schon früher bekommen hattest.
Dein AG muss dich auch informieren, dass du dich "umgehend" bei der AfA zu melden hast wenn er dich kündigt ...
Seit
WANN genau ist dein Arbeitsverhältnis denn jetzt beendet, hast du deinen Restlohn schon bekommen und eine Urlaubsabgeltung steht dir auch zu wenn es noch offene Urlaubsansprüche gegeben hat.
Ein wenig genauer ist schon Notwendig wenn man dir ernsthafte Informationen und Ratschläge geben will.
MfG Doppeloma