Hallo zuzsammen,
mein Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2017. Ich habe einen Antrag auf ALG1 gestellt, der derzeit in Bearbeitung ist. Mein AG teilt mir mit, dass ich im Januar noch einen Restgehaltsanspruch iHv. 6.500€ brutto habe, der Ende Januar 2018 zusammen mit meiner Abfindung ausbezahlt wird.
Also, eig. wäre ich ab Januar im ALG1 Bezug und bekomme noch ein Gehalt, auf das ich SV Beiträge zahle, was mir aber anscheinend nicht auf den ALG1 Anspruch angerechnet wird. Der AG hat mein Gehalt 01 bis 12/2017 bestätigt.
Müsste mir mein AG dann nicht 02/2017 bis 01/2018 bestätigen, damit ich die Höhe des ALG1 Anspruchs korrekt ausgerechnet werden kann? Geht das überhaupt, da mein Arbeitsverhältnis bereits am 31.12.2017 endet?
P.S. die 6.500€ sind höher als mein normales Gehalt.
mein Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2017. Ich habe einen Antrag auf ALG1 gestellt, der derzeit in Bearbeitung ist. Mein AG teilt mir mit, dass ich im Januar noch einen Restgehaltsanspruch iHv. 6.500€ brutto habe, der Ende Januar 2018 zusammen mit meiner Abfindung ausbezahlt wird.
Also, eig. wäre ich ab Januar im ALG1 Bezug und bekomme noch ein Gehalt, auf das ich SV Beiträge zahle, was mir aber anscheinend nicht auf den ALG1 Anspruch angerechnet wird. Der AG hat mein Gehalt 01 bis 12/2017 bestätigt.
Müsste mir mein AG dann nicht 02/2017 bis 01/2018 bestätigen, damit ich die Höhe des ALG1 Anspruchs korrekt ausgerechnet werden kann? Geht das überhaupt, da mein Arbeitsverhältnis bereits am 31.12.2017 endet?
P.S. die 6.500€ sind höher als mein normales Gehalt.