Arbeitslos nach mehrjäriger unwiderruflicher Freistellung

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lucius

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Hallo zusammen,

ich bin Gaby, 59 Jahre alt und werde in knapp zwei Jahren arbeitslos sein.

Dazu kam es weil ich Mitte 2017 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe. Statt einer Abfindung, habe ich mich jedoch entschieden für drei Jahre unwiderruflich freigestellt zu werden.

Das hat Vorteile für mich, da Versicherungszahlungen (Rente, Betriebsrente) ebenfalls weiter laufen und die Steuerbelastung geringer ausfällt.

Um noch in die 24-monatige Frist zur Berechnung des Anspruchs zu fallen,wollte ich mich eigentlich in den nächsten Monaten bereits arbeitslos/arbeitssuchend melden.
Durch die Gerichtsentscheidung, daß auch unwiderrufliche Freistellungen für ALG-I berücksichtigt werden müssen, hat sich das allerdings erledigt und der Zeitdruck ist verschwunden.

Dennoch stellt sich mir die Frage, was der beste Zeitpunkt für einen ALG-I Antrag ist.

Soll ich bis kurz vor Ablauf der Freistellung warten?
Oder besser sobald wie möglich melden?

Laufe ich bei vorzeitiger Meldung Gefahr, daß ich mit Vorschlägen und Maßnahmen bombardiert werde, obwohl ich zur Zeit noch keinen Bedarf an einer Abreitsstelle habe?

Womit muß ich überhaupt als 61-jährige rechnen?
Ich vermute, daß aufgrund meines Alters und der drei-jährigen Untätigkeit eine Vermittlung schwierig wird.

Hinzu kommt, daß ich bereits mit 63 in die Altersrente (mit Abschlägen) wechseln will, sodaß meine "Nutzungsdauer" sehr begrenzt ist.

Meine Gesundheit ist nicht mehr die beste (das war auch ein Grund aus dem Arbeitsleben auszuscheiden) und ich frage mich, welche Auswirkungen es hat, wenn ich als Arbeitslose gesundheitliche Einschränkungen geltend machen muß.

Wird dann der ALG-I Satz verringert, da ich ja nicht mehr voll arbeiten kann?
Auch dieser letzte Punkt spielt vielleicht eine Rolle für den Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung (Gesundheit jetzt im Vergleich zu in zwei Jahren).

Ich hoffe auf viele Antworten,

Viele Grüße,

Gaby
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Durch das Urteil hat sich das ja zum Glück höchstwahrscheinlich erledigt.
Viele Garden-Leave Modelle werden jetzt wieder sinniger.

Wenn das gesichert als Aussage der Afa vorliegt, würde ich so lange wie möglich warten, also 3 Monate vorher arbeitssuchend melden.

Du wirst aber eine Sperre bekommen, da Du einen Aufhebungsvertrag geschlossen hast.

Wenn Du gesundheitliche Probleme hast, wäre der beste Tipp allerdings Dich kurz vor dem Ende der Beschäftigung AU schreiben zu lassen.

Dann bekommst Du nämlich ab dem 1. Tag der Beschäftigungslosigkeit Krankengeld und die Arbeitslosmeldung muss erst wieder am Ende der AU erfolgen.

Ob die Krankenkasse das so gerne mag und Dich zum MDK schickt, ist ein anderes Thema.
 

faalk

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Ob die Krankenkasse das so gerne mag

Ob die KK wegen der 30 Tage Nachversicherungszeit den MDK einschalten würde?

Sollte die AU länger als diese 30 Tage andauern und man hat sich nicht rechtzeitig Arbeitslos gemeldet, so das die weiteren Beiträge nicht von der Arbeitsagentur übernommen werden (auch während einer Sperrzeit), wird die KK wohl auffordern, die bisherigen Beiträge (auch die der 30 Tage) zurückzuzahlen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Während Krankengeldbezug ist man beitragsfrei versichert.

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/224.html

Während einer AU keine Arbeitslosmeldung.
Die schicken einen auch weg.
 
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