Hallo zusammen,
ich bin Gaby, 59 Jahre alt und werde in knapp zwei Jahren arbeitslos sein.
Dazu kam es weil ich Mitte 2017 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe. Statt einer Abfindung, habe ich mich jedoch entschieden für drei Jahre unwiderruflich freigestellt zu werden.
Das hat Vorteile für mich, da Versicherungszahlungen (Rente, Betriebsrente) ebenfalls weiter laufen und die Steuerbelastung geringer ausfällt.
Um noch in die 24-monatige Frist zur Berechnung des Anspruchs zu fallen,wollte ich mich eigentlich in den nächsten Monaten bereits arbeitslos/arbeitssuchend melden.
Durch die Gerichtsentscheidung, daß auch unwiderrufliche Freistellungen für ALG-I berücksichtigt werden müssen, hat sich das allerdings erledigt und der Zeitdruck ist verschwunden.
Dennoch stellt sich mir die Frage, was der beste Zeitpunkt für einen ALG-I Antrag ist.
Soll ich bis kurz vor Ablauf der Freistellung warten?
Oder besser sobald wie möglich melden?
Laufe ich bei vorzeitiger Meldung Gefahr, daß ich mit Vorschlägen und Maßnahmen bombardiert werde, obwohl ich zur Zeit noch keinen Bedarf an einer Abreitsstelle habe?
Womit muß ich überhaupt als 61-jährige rechnen?
Ich vermute, daß aufgrund meines Alters und der drei-jährigen Untätigkeit eine Vermittlung schwierig wird.
Hinzu kommt, daß ich bereits mit 63 in die Altersrente (mit Abschlägen) wechseln will, sodaß meine "Nutzungsdauer" sehr begrenzt ist.
Meine Gesundheit ist nicht mehr die beste (das war auch ein Grund aus dem Arbeitsleben auszuscheiden) und ich frage mich, welche Auswirkungen es hat, wenn ich als Arbeitslose gesundheitliche Einschränkungen geltend machen muß.
Wird dann der ALG-I Satz verringert, da ich ja nicht mehr voll arbeiten kann?
Auch dieser letzte Punkt spielt vielleicht eine Rolle für den Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung (Gesundheit jetzt im Vergleich zu in zwei Jahren).
Ich hoffe auf viele Antworten,
Viele Grüße,
Gaby
ich bin Gaby, 59 Jahre alt und werde in knapp zwei Jahren arbeitslos sein.
Dazu kam es weil ich Mitte 2017 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe. Statt einer Abfindung, habe ich mich jedoch entschieden für drei Jahre unwiderruflich freigestellt zu werden.
Das hat Vorteile für mich, da Versicherungszahlungen (Rente, Betriebsrente) ebenfalls weiter laufen und die Steuerbelastung geringer ausfällt.
Um noch in die 24-monatige Frist zur Berechnung des Anspruchs zu fallen,wollte ich mich eigentlich in den nächsten Monaten bereits arbeitslos/arbeitssuchend melden.
Durch die Gerichtsentscheidung, daß auch unwiderrufliche Freistellungen für ALG-I berücksichtigt werden müssen, hat sich das allerdings erledigt und der Zeitdruck ist verschwunden.
Dennoch stellt sich mir die Frage, was der beste Zeitpunkt für einen ALG-I Antrag ist.
Soll ich bis kurz vor Ablauf der Freistellung warten?
Oder besser sobald wie möglich melden?
Laufe ich bei vorzeitiger Meldung Gefahr, daß ich mit Vorschlägen und Maßnahmen bombardiert werde, obwohl ich zur Zeit noch keinen Bedarf an einer Abreitsstelle habe?
Womit muß ich überhaupt als 61-jährige rechnen?
Ich vermute, daß aufgrund meines Alters und der drei-jährigen Untätigkeit eine Vermittlung schwierig wird.
Hinzu kommt, daß ich bereits mit 63 in die Altersrente (mit Abschlägen) wechseln will, sodaß meine "Nutzungsdauer" sehr begrenzt ist.
Meine Gesundheit ist nicht mehr die beste (das war auch ein Grund aus dem Arbeitsleben auszuscheiden) und ich frage mich, welche Auswirkungen es hat, wenn ich als Arbeitslose gesundheitliche Einschränkungen geltend machen muß.
Wird dann der ALG-I Satz verringert, da ich ja nicht mehr voll arbeiten kann?
Auch dieser letzte Punkt spielt vielleicht eine Rolle für den Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung (Gesundheit jetzt im Vergleich zu in zwei Jahren).
Ich hoffe auf viele Antworten,
Viele Grüße,
Gaby