Hallo ELO Community,
ich bin neu bei Euch und schreibe auch zum ersten Mal in einem Forum. Also wenn etwas nicht passt einfach Bescheid sagen.
Ich möchte Euch kurz meinen Fall schildern, da ich mir nicht sicher bin ob das Vorgehen meiner Arbeitsvermittlerin richtig ist.
Es geht um das Thema Arbeitskleidung.
Noch bevor ich den Job hatte habe ich bei meiner Arbeitsvermittlerin mündlich nachgefragt, ob es möglich ist, dass das Arbeitsamt Arbeitskleidung finanziert.
Daraufhin hat sie mir einen Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget zugesendet.
Diesen habe ich ausgefüllt. Als Nachweis für entstehende Kosten habe ich die einzelnen Internetseiten ausgedruckt, auf denen zu entnehmen war was jeder Artikel kosten wird.
Daraufhin kam der Antrag wieder zurück mit der Bitte, dass ich Rechnungen und Belege beifügen möge.
Nun zu meiner Frage, ist es nicht so, sobald ich die Rechnung bzw. den Beleg nun einreiche meine Arbeitsvermittlerin den Antrag ablehnen kann, da ich mir die Arbeitskleidung vor Antraggenehmigung gekauft habe?
Und weiterhin: sollte sie mir nicht vorher mitteilen, wie viel Geld ich vom Amt erstattet bekommen werde?
Es wäre hilfreich, wenn Ihr Quellenangaben anfügen könntet.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael 42
ich bin neu bei Euch und schreibe auch zum ersten Mal in einem Forum. Also wenn etwas nicht passt einfach Bescheid sagen.
Ich möchte Euch kurz meinen Fall schildern, da ich mir nicht sicher bin ob das Vorgehen meiner Arbeitsvermittlerin richtig ist.
Es geht um das Thema Arbeitskleidung.
Noch bevor ich den Job hatte habe ich bei meiner Arbeitsvermittlerin mündlich nachgefragt, ob es möglich ist, dass das Arbeitsamt Arbeitskleidung finanziert.
Daraufhin hat sie mir einen Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget zugesendet.
Diesen habe ich ausgefüllt. Als Nachweis für entstehende Kosten habe ich die einzelnen Internetseiten ausgedruckt, auf denen zu entnehmen war was jeder Artikel kosten wird.
Daraufhin kam der Antrag wieder zurück mit der Bitte, dass ich Rechnungen und Belege beifügen möge.
Nun zu meiner Frage, ist es nicht so, sobald ich die Rechnung bzw. den Beleg nun einreiche meine Arbeitsvermittlerin den Antrag ablehnen kann, da ich mir die Arbeitskleidung vor Antraggenehmigung gekauft habe?
Und weiterhin: sollte sie mir nicht vorher mitteilen, wie viel Geld ich vom Amt erstattet bekommen werde?
Es wäre hilfreich, wenn Ihr Quellenangaben anfügen könntet.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael 42