Arbeitsklamotten zu bezahlen, ist nach meiner Erfahrung eine "KANN-Bestimmung". Es besteht kein Rechtsanspruch, da der Arbeitgeber bei vorgeschriebener Bekleidung und bei Arbeitsschutzkleidung dafür zu sorgen hat.
Aber es KANN von Arbeitsamt/ARGE Kleidung bezahlt werden. Dummerweise scheint es da eine enge Frist zu geben. Der Antrag dafür muß allerspätestens AM TAG der Arbeitsaufnahme eingereicht werden.
Ich hab das selber durch. Beim dritten Einsatz als Sklavenarbeiter in der Ernte habe ich die ARGE am ersten Arbeitstag angerufen und um Rückruf wegen Arbeitskleidung gebeten. Einen Monat lang passierte nichts. Dann war ich dort und habe die Sache angesprochen. Ich wurde zur "Arbeitsvermittlerin" geschickt, die mir als erstes genau das sagte: Nur bei Antrag bis zum Tag der Arbeitsaufnahme. Und der sei ja nun schon eine Weile vorbei- Ich verwies auf meinen fristgerechten Anruf, der auch tatsächlich im Computer vermerkt war. Und "natürlich" wollte sie mich ohnehin "heute" zurückrufen. (Ha ha!) Dann hab ich sie eine halbe Stunde lang zugequasselt, und hatte schließlich meine vorläufige Zusage für 100 Euro in der Hand.
Dann bin ich in den Baumarkt gegangen, habe für 100 Euro Arbeitskleidung gekauft (darauf geachtet, daß die Arbeitsschutzschuhe nur als "Arbeitsschuhe" quittiert wurden), die Quittungen zusammen mit der vorläufigen Bewilligung eingereicht - und ein paar Wochen später war das Geld auf dem Konto. Man muß halt hart bleiben.