Martin Behrsing
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Hier ein Skript des Jobcenter Köln: Wie man Eingliederungsvereinbarungen gerichtsfest macht.
Fehler vermeiden bei Eingliederungsvereinbarungen und Sanktionen:
Handout zur Infoveranstaltung für die FO „Erstellen von EGV; § 16 und § 31“
weiteres im Anhang
Fehler vermeiden bei Eingliederungsvereinbarungen und Sanktionen:
Handout zur Infoveranstaltung für die FO „Erstellen von EGV; § 16 und § 31“
Dieses Skript ist vor dem Hintergrund mehrjähriger Erfahrungen entstanden und berücksichtigt die Rechtsprechung der Sozialgerichte. Es soll helfen, Fehler zu vermeiden und Eingliederungsvereinbarungen und Sanktionsbescheide nach Möglichkeit „gerichtsfest“ zu machen. Dies ist deswegen so wichtig, weil die Gerichte bei der Minderung einer das Existenzminimum sichernden Leistung einen strengen Maßstab anlegen und der Berufungsstreitwert von 750 € bei Minderungen des Arbeitslosengeldes II nur selten erreicht wird, d. h. gegen die Entscheidungen des Sozialgerichts Köln in aller Regel kein Rechtsmittel möglich ist. Im Anhang finden Sie eine Prüfliste, die maßgeblichen Gesetzestexte sowie ein Inhaltsverzeichnis.I. Fehlerquellen im Bereich Eingliederungsvereinbarung, § 15 SGB II:
weiteres im Anhang