Aus dem heutigen Newsletter von H. Thomé:
*klick* Bundesagentur für Arbeit - Arbeitshilfe "Vorrangige Leistungen" - Stand 15.07.2014
Auszug Einleitung:
"herausgegeben von GS 21 Leistungsrecht und Missbrauchsbekämpfung" ...
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*klick* Bundesagentur für Arbeit - Arbeitshilfe "Vorrangige Leistungen" - Stand 15.07.2014
Auszug Einleitung:
Die vorliegende Arbeitshilfe stellt wesentliche vorrangige Leistungen vor; sie soll helfen zu erken-
nen, ob ggf. vorrangige Leistungen bestehen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.
Die Arbeitshilfe kann auch als Nachschlagewerk für vorrangige Leistungen dienen.
Dabei kann im Rahmen der Prüfung durch die Jobcenter in der Regel nur eine überschlägige Be-
rechnung erfolgen. Die abschließende und bindende Entscheidung erfolgt durch die jeweiligen
Leistungsträger. Gelangt die überschlägige Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Anspruch auf die
vorrangige Leistung besteht, ist die leistungsberechtigte Person aufzufordern, den entsprechenden
Antrag zu stellen. Dies gilt auch für Grenz- und Zweifelsfälle. Der zuständige Leistungsträger trifft
dann die verbindliche Entscheidung.
Nicht zuletzt soll die Arbeitshilfe bei der Erreichung des Ziels der Verringerung bzw. Beseitigung
der Hilfebedürftigkeit unterstützen.
"herausgegeben von GS 21 Leistungsrecht und Missbrauchsbekämpfung" ...
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