hallo "leidensgenossen",
ich habe mal wieder einen sehr förderlichen und bestbezahlten zusatzjob vom jobcenter bekommen.
(eingescannt und beigefügt)
eigentlich bin ich mir fast sicher, diesen ablehnen zu können. schon allein, weil zum zeitpunkt des eingangs dieses schreibens keine eingliederungvereinbarung bestand. dennoch will ich auf nummer sicher gehen, dass das eine ausreichende begründung ist, diese maßnahme, oder was auch immer das darstellen soll, abzuschmettern, ohne mit einer sanktion rechnen zu müssen.
bei genannter stelle habe ich mich weder vorgestellt, noch telefonisch gemeldet. daraufhin bekam ich die anhörung (soll bis zum 16.12. eingereicht werden).
was schreibe ich nur als begründung??
hatte heute auch einen termin bei meiner sb sie hat in dem gespräch geschlagene 5 mal versucht, aus mir eine mündliche begründung diesbezüglich herauszupressen unter (erpresserischen anmerkungen). jedesmal bekam sie die selbe antwort von mir, nämlich dass ich ja schriftlich von ihr dazu aufgefordert wurde, mich bis zum 16.12. schriftlich dazu zu äußern und ich deswegen hier und heute (am 13.12.) nichts dazu sagen kann und werde.
sie meine dann, gut wenn sie keinen bock haben, dann ist es mir auch sch...egal. ich meinte darauf, dass das mit bock haben nichts zu tun hat, sondern ich aus erfahrung heraus alles nur noch schriftlich machen werde. das hat ihr ganz und gar nicht gepasst. promt legte sie mir eine egv vor die nase. ich sagte, die müsse ich erstmal mit nach hause nehmen, da ich keine lesebrille dabei hätte. sie antwortete pampig: das hätten sie auch gleich sagen können, dann hätte ich das gleich per verwaltungsakt gemacht.
ich hoffe, ihr könnt mich ein klein wenig unterstützen. ich bin schon jetzt dankbar für alle nützlichen ratschläge
ich habe mal wieder einen sehr förderlichen und bestbezahlten zusatzjob vom jobcenter bekommen.

(eingescannt und beigefügt)
eigentlich bin ich mir fast sicher, diesen ablehnen zu können. schon allein, weil zum zeitpunkt des eingangs dieses schreibens keine eingliederungvereinbarung bestand. dennoch will ich auf nummer sicher gehen, dass das eine ausreichende begründung ist, diese maßnahme, oder was auch immer das darstellen soll, abzuschmettern, ohne mit einer sanktion rechnen zu müssen.
bei genannter stelle habe ich mich weder vorgestellt, noch telefonisch gemeldet. daraufhin bekam ich die anhörung (soll bis zum 16.12. eingereicht werden).
was schreibe ich nur als begründung??
hatte heute auch einen termin bei meiner sb sie hat in dem gespräch geschlagene 5 mal versucht, aus mir eine mündliche begründung diesbezüglich herauszupressen unter (erpresserischen anmerkungen). jedesmal bekam sie die selbe antwort von mir, nämlich dass ich ja schriftlich von ihr dazu aufgefordert wurde, mich bis zum 16.12. schriftlich dazu zu äußern und ich deswegen hier und heute (am 13.12.) nichts dazu sagen kann und werde.
sie meine dann, gut wenn sie keinen bock haben, dann ist es mir auch sch...egal. ich meinte darauf, dass das mit bock haben nichts zu tun hat, sondern ich aus erfahrung heraus alles nur noch schriftlich machen werde. das hat ihr ganz und gar nicht gepasst. promt legte sie mir eine egv vor die nase. ich sagte, die müsse ich erstmal mit nach hause nehmen, da ich keine lesebrille dabei hätte. sie antwortete pampig: das hätten sie auch gleich sagen können, dann hätte ich das gleich per verwaltungsakt gemacht.
ich hoffe, ihr könnt mich ein klein wenig unterstützen. ich bin schon jetzt dankbar für alle nützlichen ratschläge
