belphegore
Elo-User*in
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- 19 Juni 2008
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Hallo,
mein Sachbearbeiter schikaniert mich weiter: Er schlägt mir zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung, Arbeit (§16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch) vor:
Tätigkeit: Straßenreiniger
Beschreibung/Anforderungen: Wohnumfeldverbesserung, Reinigung von Wegen und Plätzen
Mehraufwandsentschädigung: 1,50 Euro/Stunde
zeitlicher Umfang: 30 Stunden/wöchentlich
Stundenumfang: Teilzeit
Dauer: 8 Wochen
Kurzbezeichnung der Maßnahme: AGH zur Prufung der Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit.
Trager der Maßnahme: Stadtteilwerkstatt
Ich soll mich übermorgen beim Träger vorstellen. Diese Maßnahme ist nicht in einer EGV aufgenommen, hat aber sehr wohl eine Rechtsfolgenbelehrung.
Ich bin gelernter Technischer Zeichner mit 12 Jahren Berufserfahrung und hab da wirklich kein Bock drauf, wenn ich das mal so sagen darf.
Kann ich mich dagegen wehren und wenn ja wie?
Hab teilweise schon gelesen das so mancher Zusatzjob illegal sein soll. Bei einer EGV wüßte ich jetzt auch wie vorgehen müßte, aber hier...
Ciao
Stefan
BTW Der Sachbearbeiter meinte die ausgeschriebene Tätigkeit nicht unbedingt die wäre, die ich auch durchführen müßte. Sondern er meinte der Träger würde schon was passendes finden...
mein Sachbearbeiter schikaniert mich weiter: Er schlägt mir zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung, Arbeit (§16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch) vor:
Tätigkeit: Straßenreiniger
Beschreibung/Anforderungen: Wohnumfeldverbesserung, Reinigung von Wegen und Plätzen
Mehraufwandsentschädigung: 1,50 Euro/Stunde
zeitlicher Umfang: 30 Stunden/wöchentlich
Stundenumfang: Teilzeit
Dauer: 8 Wochen
Kurzbezeichnung der Maßnahme: AGH zur Prufung der Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit.
Trager der Maßnahme: Stadtteilwerkstatt
Ich soll mich übermorgen beim Träger vorstellen. Diese Maßnahme ist nicht in einer EGV aufgenommen, hat aber sehr wohl eine Rechtsfolgenbelehrung.
Ich bin gelernter Technischer Zeichner mit 12 Jahren Berufserfahrung und hab da wirklich kein Bock drauf, wenn ich das mal so sagen darf.
Kann ich mich dagegen wehren und wenn ja wie?
Hab teilweise schon gelesen das so mancher Zusatzjob illegal sein soll. Bei einer EGV wüßte ich jetzt auch wie vorgehen müßte, aber hier...
Ciao
Stefan
BTW Der Sachbearbeiter meinte die ausgeschriebene Tätigkeit nicht unbedingt die wäre, die ich auch durchführen müßte. Sondern er meinte der Träger würde schon was passendes finden...