Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung - Ist das zusätzlich?

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Scheinbar hat mein zurückhaltender SB , den ich in 6 Monaten 1 mal gesehen habe und der mir in dem Zeitraum nur einen VV zugeschickt hat, nun Quoten zu erfüllen.

Habe die zweifelhafte Ehre mich als Fahrradmonteur 6 Monate zu betätigen in nem e.V., der das Wörtchen Beschäftigungsagentur an erster Stelle führt... muss nicht zwangsweise beschäftigt werden, aber trotzdem danke...

Bin als kaufmännische Fachkraft mit 2 linken Händen, null Geduld bei Puzzles (Zusammenbau/Montagen) und körperlichen Einschränkungen, die aber noch nicht attestiert wurden, ist ja auch fürn Bürojob schnurz, kaum für den Job geeignet. Habe noch nicht mal selber nen Fahrrad und keinen Plan von den Dingern, kann zwar fahren, aber zuletzt vor 10 Jahren.

Kann das eigentlich "zusätzlich" sein, gibt doch genug Läden, dich sich auf den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrrädern mit Reparaturen verlegt haben. Die haben doch leicht das Nachsehen, wenn da welche urbillig 2-Rad-Vehikel verkloppen?

Und sollte nen 1 € Job nicht das letzte Mittel sein? Habe keine Förderung bis auf etwas Bewerbungskostenerstattung erhalten genossen, ja sogar kaum VV .

Bezweifle auch, wie mich das in Arbeit bringen sollte und habe mit der Pflege eines Angehörigen besseres zu tun (Pflegestufe 1, aber die Kriterien der Pflegeversicheungsfuzzies sind ja sowieso lächerlich. Solange man noch gerade mal selber aufs Klo kann, aber sonst nur im Bett liegt, ist man noch Stufe 1, die Är***e). Wenn keine echte Arbeit ruft, können mir die paar extra Euronen auch den Buckel runterrutschen.

Naja, wenn wer Zeit, Muße und nen Plan hat, bitte mal anschauen und Meinungen äußern, ansonsten werd ich nochmal zum Doc tigern, 5 Stunden warten und hoffen, dass er mir ne Art Bescheinigung klarmacht, hab nur ein MRT, das sich der auch nur angehen und kommentiert hat, aber das wird nen SB kaum was sagen.

Sry für ein paar schwammige Absätze im Anhang, Scanner vllt. dreckig (Abends seh ich halt nix beim Wischen - Location und Lichtverhältnisse- daher gelassen) oder er spinnt schlicht.

Nachtrag: EGV -VA ist abgelaufen am 1., nur so am Rande, geht also nur um diese als solche gekennzeichnete Zuweisung
 

Anhänge

  • Zuweisung Arbeitsgelegenheit.pdf
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Mit der Pflege eines Angehörigen bist du raus !
Also,lass dich nicht länger verschaukeln.
 
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Zu dem "Vorstellungstermin" am 08.01 würde ich hingehen und dann erst einmal versuchen mit der "Ich unterschreibe hier gar nichts"-Nummer rauszukommen. Viele Maßnahmeträger verzichten dann schon auf einen solchen Teilnehmer und nehmen einen anderen, der devoter ist.
 
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Hol Dir zumindest mal einen Arzt mit ins Boot. Und dann würde ich denn Ein-Euro-Job ablehnen(der Zuweisung widersprechen), weil es gesundheitliche Einschränkungen gibt, die die Ausübung unmöglich machen und der damit nach §10 SGBII unzumutbar ist. Dann müssen die eben ein Ärztliches Gutachten in Auftrag geben. Hilft Dir auch bei anderen zweifelhaften Jobangeboten.
Die können sich nicht rausreden, dass Du ja nur den Papierkram machen kannst und den Rest nicht. In der Zuweisung stehen eben auch die anderen Tätigkeiten, die für Dich nicht zumutbar sind.
 
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Bitte aufpassen bei der Pflegestufe daher hier ab 2.4, Rn 10.15 die fachlichen Hinweise:

(3) Die Beurteilung, in welchem zeitlichen Umfang die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person wegen der Pflegetätigkeit keiner Beschäftigung nachgehen kann, erfolgt unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes gemäß der Einstufungen der zu pflegenden Person nach Pflegebedürftigkeitsgraden in Anlehnung an § 15 Abs.1und 3 SGB
XI

Quelle: hier

Pflegestufe 1 - Vollzeitarbeit ist möglich
Pflegestufe 2 - bis 6 Stunden ist arbeiten
Pflegestufe 3 – keine Arbeitsaufnahme

:icon_pause:
 
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Yep, Stufe 1 und man hat dem Arbeitsmarkt noch in Vollzeit zur Verfügung zu stehen, wieviel Aufwand man dennoch real an der Backe hat, das juckt leider keinen.

@gelibeh, du meinst, deren medizinischer Dienst wird sofort eingeschaltet? Wenn der kompetent und unabhängig agiert, wäre das OK, dann sollte der das MRT-Befund korrekt lesen und die logischen Folgen daraus ableiten können. Doch bin mir da nicht so sicher, im Forum auch schon mal das eine oder andere zu den Leuten überflogen. Oder bleibt der Dienst außen vor, sollte man ein Attest einreichen?

Falls der Medizinische Dienst eh eingeschaltet werden sollte, brauch ich eigentlich nicht stundenlang ohne Termin beim Orthopäden warten. Das würde sich dann anbieten, falls die Amtsleute den Befund negieren würden und man ein Attest von wem Unabhängigen bräuchte.

Hab halt Knieprobleme, die unter Beanspruchung gern mal nerven. Da kann ich mir halt kaum denken, dass rumwuseln am Rad - oft in die Hocke und auf die Knie gehen und so verweilen - dienlich wäre. Da wird auch nix mal eben so besser, wie ich den Doc verstanden habe, Verschleiß sollte man so gut es geht meiden, damit's nicht noch unnötig frühzeitig schlimmer wird.
 
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Machen werde ich den Unsinn eh auf keinen Fall.

Nur auch keine Lust mir durch falsche Ansatzpunkte mehr Aufwand mit dem JC einzuhandeln als nötig.

Nebenbei:

"Sie (die Arbeitsangelegenheit) bietet Empfängern von Arbeitslosengeld II eine Beschäftigung, die sie zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen können (§ 16d SGB II). Derartige Tätigkeiten (Zusatzjobs) dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen"

Brauche keine Beschäftigung der Beschäftigung willen, weder zur Erhaltung noch zur Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit (was'n Wort, kann's bald nicht mehr sehen). Und als etwas total anderes, was nicht zukunftsträchtig ist und mir noch die Gelenke killt, schon gar nicht. Aber der e.V. nennt sich ja schon Beschäftigungsagentur...

" ...keine Tätigkeit beinhalten dürfen, die regulären Unternehmen Konkurrenz bereiten. Wichtig ist, dass mit der Förderung nicht in den Markt – durch Schaffung von Wettbewerbsnachteilen für reguläre Anbieter – eingegriffen werden darf. Nicht förderungsfähig sind deshalb erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeiten."

Um reguläre Arbeit nicht zu verdrängen, muss es sich um zusätzliche Arbeiten handeln. Dies sind nur Arbeiten, die
nicht,
nicht so umfänglich oder
erheblich später

ausgeführt worden wären. Bei gesetzlich obliegenden Arbeiten oder bei öffentlich-rechtlichen Trägern (z. B. Gemeinde) wird für die Auslegung von “erheblich später” eine 2-Jahresgrenze angesetzt.
Beispiel:
Der Ein-Euro-Job im Tierheim darf keine notwendigen Arbeiten beinhalten. Katzen streicheln = zusätzlich. Füttern, Gehege reinigen sind reguläre Aufgaben und dulden keinen Aufschub."


Ein e.V., der Fahrräder an Bedürftige günstig abgibt (oder verschenkt? k.A.) wettbewerbsneutral? Die Fahrradshops in der Nähe hier müssen immerhin Geld verdienen, gerade mit dem nun gültigen Mindestlohn wohl noch etwas mehr. Bedürftige müssen ja auch sonst immerhin in der Lage sein, von dem Regelsatz Käufe zu tätigen und Ansparungen vorzunehmen, wie auch immer das teilweise gehen soll.
 
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Ich würde die Zeit beimOrthopäden investieren. Dann kann sich der ÄD bei dem auch Infos einholen oder Du nimmst die Unterlagen von dem mit. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass die beim ÄD das MRT korrekt lesen können.
Das mit der Zusätzlichkeit kann ebenso gut in die Hose gehen, mit dem ÄD sehe ich die Chancen größer. Vielleicht beides in den Widerspruch rein.
 
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Ironie on

Keine Ahnung von Fahrrädern? Nutze Deine Kreativität dafür Technikskulpturen herzustellen die garantiert unbrauchbar sind.
Sattel an die Stelle des Lenkers montieren - Bremse abschrauben - weil braucht man eh nicht. Lampe so montieren das die bei versuchter Benutzung dem Fahrer ins Gesicht leuchtet.

Ironie off

Zweiradmonteur ist ein Lehrberuf - nix mit zusätzlich. Es gibt diesen Beruf weil die Verkehrssicherheit vom sachgemäßen Umgang mit der Technik abhängig ist

Roter Bock
 
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@gelibeh: Danke für deine Einschätzung.

Unterlagen müsste mein Arzt eh haben, ich selber verfüge auch über das MRT-Ergebnis, nur habe ich halt keine Auswertung/Bescheinigung oder dergleichen. Aber wenn es denn so kommen sollte, renn ich eben hin und greife alles ab, was ich benötige. Befunde schicke ich lieber dem ÄD selbst als meinen Arzt damit in's Boot zu holen, denke ich. Vorerst bin ich "faul" und handle in der Sache erstmal nur bei Bedarf, und hoffe das mein SB mal "cool" bleibt. Wenn er mir extra Aufwand generieren will, muss ich ihm das gleiche Vergnügen angedeihen lassen.

@roter Bock: LOL, cooler Ironieteil, hat was. Aber so weit wird's nicht kommen. Ich werde da erst gar nicht antreten. Und deine Ansicht über die Zusätzlichkeit teile ich auch, thx.

Werde zuerst die körperliche Geschichte anführen, vllt. dann meine Zweifel an der Zusätzlichkeit und was es meiner Person überhaupt bringen solle anmerken.

Eventuell haut er mir dann einen angemessenen Bürojob rein, wenn ich ihm extra Arbeit mache, oder er macht's eher, wenn ich keine extra Zweifel an dem Mist aufkommen lasse und er denkt, ich würde ja wollen, wenn ich denn könnte. Schwer zu sagen. Überlege ich mir noch.

Aber der ganze Mist kann mir gestohlen bleiben, unter dem dreisten Mindestlohn will ich nicht arbeiten, auch nicht für einen guten Zweck, außer ich suche mir aus, um was es geht. Aber nicht mit der Pflege hier, da bin ich bereits "beschäftigt". Die 8,50 sind eh ein Witz (habe vor über 10 Jahren schon 8 Tacken im Studiejob bekommen) und selbst den gönnt man den Elos nicht...

Die AGH Rückantwort betreffend, was soll das denn sein? Ich nehme stark an, die ersetzt keinen formellen Widerspruch , sonst gäbe es ja wahrscheinlich auch nicht den angefügten Rechtsbehelfshinweis. Oder den Schrieb ausfüllen, nicht hingehen abwarten, im Falle einer Sanktion dann den echten Widerspruch ? Hmm... mir fehlt dir Praxis hier... zumindest noch.

Was ne Micky Maus Schei**e. Als hätte man nix Besseres zu tun. Aber auch ne Art von Beschäftigungstherapie.
 
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Schaue bitte einmal hier herein, da müssten einige Sachen für Dich passend sein: https://www.elo-forum.org/euro-job-...a-gueltiger-egv-drohung-sank.html#post1801627

Ermessensgebrauch sehe ich durch das JC z.B. überhaupt nicht. Schon mal ein Urteil.

Noch ein Urteil (Oldenburg): Bürojob ist Deine Vorgeschichte und die AGH ist im tertiären Arbeitsmarkt. Also kein Integrationskonzept von der Sachlage her.

Eine EGV /VA gibt es also nicht mehr? Schade, denn Bewerbungsverpflichtungen und BILD-Job wären nicht zusammen gegangen.

AGHs sind gegenüber Eingliederungsleistungen nachrangig. Also erst Weiterbildung, dann AGH (jedenfalls verstehe ich das so). Noch ein Urteil.

Zeitliche Verteilung in der Zuweisung unbestimmt. Noch ein Urteil. (Von 08:00 - 20:00 Uhr, an 5 Tagen in der Woche ergibt bei mir gar nichts Zwingendes für 30 h pro Woche. :biggrin:)

Was man noch andenken könnte:
- Schriftliche Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur wettbewerbsneutralen Zusätzlichkeit (Gnihihi - die Zusätzlichkeit ist nie gegeben)
- (Selbst-) Anzeige bei Zoll und Krankenkasse, da hier Sozialabgaben aus sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten hinterzogen werden
- Dokumentierung des Jobs mit Tagebuch, vielleicht auch Handycamera, Zeugenaussagen von Kollegen, etc.
- je nach Art der Tätigkeit Information an Gewerkschaften, Handwerkskammer, etc., dass man ihnen bzw. ihren Kunden mit Steuergeldern Konkurrenz macht, schon mal Adressen von "konkurrierenden" Fahrradläden heraussuchen
- Wenn man hingeht, keinerlei Daten für den Maßnahmenträger (MT), außer Namen und Postanschrift. Auch kein Lebenslauf und keine Unterschrift
- (Äußerst) striktes Einhalten von Arbeitssicherheit, Unfallverhütungsvorschriften und grundsätzlichen Hygienemaßnahmen (Bei Verstoß freuen sich Berufsgenossenschaften, Feuerwehr, Krankenkassen, Gesundheitsamt und von mir aus auch noch Amnesty International sicher über eine kleine Nachricht)
- Arbeitsmittel und Arbeitskleidung hat der Arbeitgeber zu stellen, selbstverständlich in einem betriebssicheren bzw. hygienisch einwandfreien Zustand
- usw. :biggrin:


Fahrradbremsen sind sicherheitsrelevant! Die müssen sofort funktionieren, also immer gut mit Kupferpaste einschmieren!
(Nein, nicht wirklich. :biggrin:)

Nachtrag: Wie schaut es bei den Fahrtkosten aus? Die Mehraufwandsentschädigung kann pauschaliert erfolgen pro Stunde. Zu ersetzen ist aber der tatsächliche Mehraufwand durch z.B. Fahrtkosten , auswärtige Verpflegung (irgendeine Diät?), ...
 
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Och menno, bin gerade am Widerspruch schreiben, da sehe ich nun deine Antwort, noch mehr Arbeit für mich :biggrin: Scherz, vielen Dank für die guten Tipps und weiteren Links, kdie ich nochmal gründlich lesen werde.

Habe noch hier gelesen, dass man nur den Mist angeboten bekommen darf, wenn es sonst keine Hoffnung auf Arbeit gäbe, als letztes Mittel, wie bei dir eben angeführt. Das beißt sich etwas mit den noch im Dezember verlangten Bewerbungsbemühungen, die ja sonst unnötig gewesen wären, und der Tatsache, dass die letzten Vorstellungsgespräche auch noch nicht so ewig her sind, man also theoretisch Morgen bereits eine Arbeit bekommen könnte... theoretisch halt.

Dann noch die Berufe des Fahrradmonteurs und des Zweiradmechanikers, Fachrichtung Fahrradtechnik, und die Vielzahl von Fahrradläden hier, Wettbewebsneutralität, wohl kaum.

Und der fehlende Zusammenhang natürlich, wie du erwähntest, als Kaufmann dadurch nun gerade eher nen Job zu finden.

Angeblich sollten auch Neigungen und Interessen des Elos berücksichtigt werden, die haben mich noch nicht beim Zusammenbau einer IKEA-Couch fluchen gehört. Das Fehlende gründliches Profiling nicht zu vergessen.

Yep die Zeiten guter Hinweis, thanks. Steht zwar was von Schichtarbeit, was die Teilzeit da erklären könnte, doch nur diffus und somit ein weiterer Angriffspunkt.

Nix Wettbewerbsneutralität, nix Nutzen für mich, vielfach zu ungenau und nicht zutreffend. Bisher schon einiges, was es anzuführen gilt. :)

Ach, ich glaube ich brauch ne Pause und Abendbrot, sonst wird mein Schreiben zu wirr. Muss ja noch den neuen Input vergegenwärtigen. Oder willst du den Wisch für mich erledigen, 0zy? Ich bastel dir dafür auch'n Fahrrad zusammen, leider aber nach der Methode von Roter Rock ^^
 
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Ich glaube, für mich wäre eine solche Maßnahme sehr schnell beendet, wenn ich wirklich nicht umhin könnte, sie anzutreten.

Da ich auch zwei linke Hände habe, würde da wohl schon in den ersten Stunden so einiges kaputtgehen. :icon_hihi:
 
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Pardon! Roter Bock, nicht Roter Rock... War wohl hungriger und abgelenkter als gedacht :wink:

Widerspruch fertig. Kontrolllesen lassen und laut Feedback zu sarkastisch gewesen. Halt abgemildert in seiner jetziger Form, mal sehen, was es bringt.
Falls es gleich die nächste unsinnige AGH geben sollte, kann ich ja so schreiben, wir mir eigentlich ist.

Danke für die Meinungen und Links! :)
 
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Sarkasmus ist eine gesunde, völlig natürliche Reaktion auf Jobcentereien.

Solange davon nicht allzu viel aufs Papier kommt, muss man auch nicht großartig Bedenken haben. :wink:
 
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Oh welch Wunder, der Widerspruch wurde abgelehnt.

Selten so einen unterbelichteten Schwachsinn gelesen, wie in der Begründung. Und die im Widerspuchsbescheid erwähnte Dauer der Maßnahme und der Tag der 1. Kontaktaufnahme sind auch falsch angegeben. Ist das zufällig von Bedeutung in irgendeiner Form für den weiteren Verlauf oder nur eine Peinlichkeit des JC , über die man hinwegsehen kann/muss?

Ein Tag darauf wurde der Sanktionsanhörungswisch getippt.

Denke mal, da die bei der Antwort auf meinen Widerspruch bereits eindrucksvoll dokumentiert haben, dass sie nicht logisch argumentieren wollen/können, kann ich mir weitere Korrespondenz eigentlich schenken. Außer halt, dass ich dem Bescheid nicht zustimme. Oder sollte man den Heinis an der Stelle noch mal mit 1-2 Paragraphen kommen (meine gelesen zu haben, dass man sich das besser für das Gericht aufhebt, würde wohl mehr Sinn machen)?

Hat wer nen Plan zum Klageprocedere bei AGHs?

- Warten auf die Sanktion? Dann erst zum Gericht?

- Oder bereits gegen die Widerspruchsablehnung klagen, wie dort angegeben(aber was sollte das bringen, zum Geier)?

Würde denen schlicht am liebsten meinen neusten Fausttanz vorführen, in Anlehnung an SiW.:biggrin:
 
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- Warten auf die Sanktion? Dann erst zum Gericht?

So. Vorher hast du ja nichts, wogegen du vorgehen kannst, weil das Geld ja erst mal noch fliesst.

Jetzt hast du ja erst mal die Anhörung. Da musst du wissen, ob du dich nochmal äusserst. Da die Anhörung aber vom selben SB bearbeitet wird, kannste dir das streng genommen sparen.

Gegen den zu erwartenden Sanktionsbescheid dann Widerspruch einlegen und ab zum Gericht damit wegen "aufschiebender Wirkung" und Klage.

Es ist halt einfach nur ärgerlich, daß man es bei den JC -SBs zu 99 % mit den dunkelsten Birnen im Lampenladen zu tun hat.
 
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Klage gegen die Zuweisung erheben.
 
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Gegen den Zuweisungs-VA schon klagen?

In Bezug auf die wahrscheinliche Sanktion nicht irgendwie doppelt gemoppelt, denn beides fußt auf dem gleichen Sachverhalt, zumal ich noch nicht beschwert bin?

2 Meinungen, 2 unterschiedliche Herangehensweisen; ich sehe schon, es wird bereits kompliziert ;)
 
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Hallo,

also ich würde mal sagen, dass ganze ist schon mal falsch angegangen.

Es wäre wohl besser gewesen, du hättest dich dort zum ersten termin gemeldet und wenn man dann in gewohnter Weise entsprechende Unterschrift abverlangt hätte, diese verweigert. Dann hätte dich der Träger eh gleich wieder nach Hause geschickt.

Jetzt hast du dir die Arbeit gemacht und der Sache schriftlich widersprochen ohne zum termin anzutreten.

Da war erfahrungsgemäß zu erwarten, dass man dir jetzt eine Sanktion auf Auge drücken will, deshalb auch die vorgeschriebene Anhörung.

Die Anhörung dürfte sicherlich auch so ablaufen, wie allgein üblich, also ohne Nutzwert für dich, denn die Sanktion bringt dem Jobcenter mehr, weil sie Geld sparen können.

Vielleicht kannst du ja mal die Ablehnung deines Schreibens hier einstellen, anonym natürlich. Ggf, lässt sich daraus eine etwas bessere Begründung für eine eA-Verfahren ableiten, denn darauf wird es sicherlich hinaus laufen.

Du schreibst hier ja, dass du mit deinen Knien gesundheitliche Probleme hast. O.K. aber leider dürfte dies bei einer Begutachtung durch den äD wohl nicht zu besonderen Einschränkungen hinsichtlich einer Arbeitszeit führen, ggf. vielleicht aber zu Einschränkungen bei etwaigen Arbeitsangeboten.

Wäre dies der Fall, dann wärst du gut beraten, wenn du dich umgehend mit deinem behandelnden Arzt diesbezüglich mal beraten würdest. Z.B. das man dich jetzt zu einer Arbeit in einer Fahrradwerkstatt zwingen will.

Vielleicht erhältst du ja vom behandelnden Arzt dann eine AU , manchmal kann man ja auch im "Vorfeld" schon über schmerzen klagen.

Ich würde jetzt mal abwarten, was sich nach der Anhörung ergibt (sicherlich eine Sanktion).

Sollte sich dies bestätigen, dann müsstest du umgehend eine einweilige Anordnung beim Sozialgericht einreichen und dort kannst du dann ausgiebig zum 1,-€ Job Stellung nehmen.

Wie gesagt, es wäre schön wenn wir mal lesen könnten warum das Jobcenter meint das du dieser Arbeit nachgehen musst (Ablehnungsbescheid).


Gruss saurbier
 
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wenn man dann in gewohnter Weise entsprechende Unterschrift abverlangt hätte, diese verweigert.
Es handelt sich hier aber nicht um eine Maßnahme, wo vom Maßnahmeträger Unterschriften verlangt werden. Im Normalfall werden die bei einem EEJ nicht verlangt, weil man, anders als bei Maßnahmen, zugewiesen wird.
 
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Oh welch Wunder, der Widerspruch wurde abgelehnt.
- Oder bereits gegen die Widerspruchsablehnung klagen, wie dort angegeben(aber was sollte das bringen, zum Geier)?
Hast es doch schriftlich. Du must gegen die Zuweisung klagen sonst wird der Widerspruchsbescheid bestandskräftig und du kannst dann nur noch gegen einen kommenden Sanktionsbescheid angehen.

Um da helfen zu können müsstest du noch deinen Widerspruch und den Widerspruchsbescheid des JC anonymisiert einstellen.
 
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Zum einen klingt das logisch... zum anderen nicht, wie ich finde. Hat man am Ende dann nicht separat 2 Klagen anlässlich derselben Thematik bei Gericht, gegen Widerspruch und Sanktion?

Die zeitliche Abfolge dürfte so ausfallen, dass die zu erwartende Sanktion eh nächsten Monat beschieden wird, bevor da irgendwas wegen dem Widerspruch beschieden werden kann (nehme ich zumindest an). Und so flott sind die Gerichte angeblich nicht.

Mit eA und aW muss ich mich auch noch genauer befassen, da der Mist schon ein wenig verwirrend für den Laien ist, oder gibt's wo ne übersichtliche "Anleitung", wann, was, wie zu verwenden ist? Das sollte mal als WICHTIG angepinnt werden.
Hast es doch schriftlich. Du must gegen die Zuweisung klagen sonst wird der Widerspruchsbescheid bestandskräftig und du kannst dann nur noch gegen einen kommenden Sanktionsbescheid angehen.
Beides ist unabdingbar miteinander verknüpft, meiner Meinung nach.

Zu Verwaltungsakten das hier gefunden:

(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.


Liest sich so, als müssten in der Folge, vorausgesetzt man gewinnt, Zuweisungs-VA und Ablehnungsbescheid sowieso hinfällig werden.

Obwohl (3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
wiederum nach BS klingt, denn die zuständige Behörde nimmt von sich aus wohl selten was zurück, außer auf Empfehlung/Anordnung.

Wie dem auch sei, alle sanktionsrelevanten Klagen beruhen schließlich auf mutmaßlichen Verstößen, die es zu dann gerichtlich zu klären gilt. Oder entgeht mir hier etwas?

Scannen; zum einen, sollten die Heinis hier mitlesen, würde ich mich damit gut "identifizieren" (sollte ich das nicht eh bereits schon getan haben), zum anderen wird der All-In-One Drucker zuletzt nicht richtig erkannt, muss das baldigst fixen. Stelle es vllt noch ein, aber nicht sofort, muss los.
 
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Zum einen klingt das logisch... zum anderen nicht, wie ich finde. Hat man am Ende dann nicht separat 2 Klagen anlässlich derselben Thematik bei Gericht, gegen Widerspruch und Sanktion?
Ja, zwei separate Dinge. Zuweisungsbescheid und Sanktionsbescheid.
Wird der Zuweisungsbescheid aufgehoben entfällt auch die Sanktion. Man hat damit zwei Pfeile um zu gewinnen.
 
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