Arbeitsgelegenheit in Entgeltvariante

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HartmutP

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Hallo lb."Gemeinde",
da ich hier neu bin und mit den Dingen hier im Forum noch nicht so ganz vertraut bin, bitte ich um Verständniss, wenn mir mal der eine oder andere Fehler wiederfährt.
Hatte auch schon nach einem ähnlichen Thema gesucht, aber kein passendes gefunden.
Also mein Problem ist folgendes: Ich war bis vor wenigen Wochen im 1 Eurojob tätig. Bekam, nach dem ich die EGV unteschrieben hatte folgendes Arbeitsangebot von der ARGE zu geschickt.

Sehr geehrter Herr/Frau xxxx
Wir freuen uns, Ihnen folgende Arbeitsgelegenheit vorschlagen zu können:
Referenznummer: xxxx
Maßnahme: xxxx
Tätigkeit: Hilfsarbeiter/in ohne nähere Tätigkeitsangabe
Arbeitszeit: 40 Std/Woche
Befristet für 3, 6 oder 9 Monate
Titel des Stellenangebots: Die Brücke
Arbeitgeberkontakt: GFA mbH & Co. KG
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Ihr Ansprechpartner ist Herr/Frau xyz

Das tat ich dann auch und bekam einen Vorsprechternin.
Ich freute mich, endlich eine Arbeit in Aussicht zu haben und fuhr zum Termin dort hin....

Da ich dieses Thema sehr ausführich beschreiben wollte (4 DIN A 4 Seiten), kann man alles weitere zu diesen Thema ---> hier <--- weiterlesen. (...um hier den Speichplatz zu schonen... :icon_smile:)

Wie kommt man aus so einem "Vertrag" wieder ungeschadet heraus ?

Über eine Reaktion von euch würde ich mich freuen !
Denn es kann ja wohl nicht sein, das ein Arbeitsloser auf diese Art "verheizt" wird.

freundlichen Gruß
HartmutP
 
AW: Arbeitsgelegenheit in Entgeldvariante

Also gaaanz gaaanz laaaaangsaaaam.
...ich habe mich zum geforderten Termin am dortigen Vorstellungsgespräch, bei der Tertia, zum o.g. Zeitpunkt eingefunden. Habe nach einigen hin und her, den Arbeitsvertrag leider unterschrieben.
Das geht auch alles aus dem ersten Posting von mir hervor. Arbeitsvertrag in 4 facher Ausführung, steht dort auch drin.

Sorry ich hab so den Eindruck, das man weil das 1. Posting zu lang ist , man es gar nicht richtig ließt. - sondern nur "überfliegt".
Dennoch wäre das Lesen erwünscht gewesen - nicht nur überfliegen und nachher 23 x nachfragen. :icon_neutral:
...alles irgendwie nur "Halbherzig das ganze" ...
Also bis jetzt hab ich meinen Arbeitsvertrag nicht zurück. Alles andere steht groß und breit hier in meinen postings drin.

Also ich weis es nicht, was jetzt noch immer nicht daran zu verstehen sein soll...

naja ob mir hier überhaupt jemand hilft ? - wenn ich so einige Antworten zu diesen Thema lese, überkommt mir so manch ein Gedanke, den ich hier lieber nicht näher erleutern möchte.
freundlichen Sonntagsgruß
HartmutP

Wenn Du ihn unterschrieben hast, dann ist er eigentlich erst gültig, wenn der "Vertragspartner" auch unterschrieben hat.

Falls Du weiterhin schweißgebadet Nachts aufstehst, dann ist das schlecht für die Gesundheit und wenn der Arzt Dich unterstützt, sollte man nach einer anderen Lösung suchen, von den psychichen Belastungen ganz zu schweigen.

Wenn Du nicht der Einzige bist, der diese Maßnahme langweilig oder sinnlos hält, dann überlege Dir mal das, was ich gestern in #13 geschrieben habe.

Ansonsten ist ein Vertrag nicht unkündbar.
 
Genau so ist es !

Ich möchte mal noch etwas weiter ausholen.
Es kann also jederzeit noch etwas in dem von Dir unterschriebenen Dokument geändert werden.
Normalerweise werden Verträge, egal welcher Art, sofort von beiden Vertragspartnern unterschrieben und ausgehändigt.

Also Vorsicht ! Du bist in einer Maßnahme ohne gültigen Vertrag, weil nicht von beiden unterschrieben !

Wie lange ist denn der Vertrag schon zur Firmenleitung unterwegs ?

Wende Dich am besten sofort an Deinen SB , um das zu klären.
Der Leistungsträger muss ja auch eine gültige Ausführung des Arbeitsvertrages erhalten, sonst wird vermutlich die Leistung an den Träger nicht gezahlt !

Oder lasse Dich krankschreiben.
 
AW: Arbeitsgelegenheit in Entgeldvariante

Hi HartmutP,
Deine Dokumentation finde ich sehr gut gelungen, muss ich mal sagen :icon_daumen:
---> Besten Dank ! :icon_cool:

Falls Du Zeit und Kraft hast, dann könntest Du überlegen, Deine doc-Datei in eine HTML-Datei umzuwandeln und auf die Seite hochzuladen...
---> Das werde ich gesondert noch einmal in einem sep. Posting machen. Damit man alles zusammen lesen kann.

Gründe hierfür kann ich bei Bedarf ja mal später posten,
---> Ja deine Gründe dazu kannst du ruhig sagen !

erst Mal hast Du andere Probleme ... bei deren Lösung ich gutes Gelingen wünsche...
--->Danke, beim Dok war ich und es ist alles"in Arbeit".

- ich halte mich da lieber raus; andere, die sich besser auskennen, mögen Dir entsprechende Tipps geben.
---> Das wäre unfair, deine Tipps und Vorschläge, sind mir auch sehr Willkommen !

Viele Grüße vom "Obstler" :biggrin:

schlaraffenland

Ich hoffe das geht so.
 
Hi HartmutP,

sieht so aus, dass du hier so das Übliche abgekommen hast an "Maßnahme". Wie die anderen schon rieten: du könnstes natürlich auf krank machen, um wegzukommen. Ich bin da allerdings immer vorsichtig, denn auf längere Sicht könnte das auch Nachteile haben - wenn man mal z.B. in die Geschichte guckt, dann waren die sog. "Kranken" mit unter den ersten, denen es dann erst recht an den Kragen ging...

Am besten ist natürlich, sich mit anderen zusammen zu tun, und " aus allen Rohren" zu proetstieren gegen den Schwach-Sinn.. .Lokalpresse, Gewerkschaften, TV, zentrale Prüfdienste der BA , Parteien vor Ort einschalten und alles öffentlich , öffentlich, öffentlich machen.

Die von dir eingestellte Stellenbeschreibung ist ja auch selten merkwürdig dämlich allgemein, finde ich - die hat dein SB vermutlich gleich einfach massenweise aus dem Bewerbungspapieren des Trägers für diese Massen-Maßnahmen herauskopiert und ihren "Schäfchen" verpasst ... ist m.E. überhaupt nicht rechtens, aber da hättest du wohl sofort die beschweren müssen. Jetzt könntest du dich ggf. auch noch beim Leiter/Leiterin deiner Arge dazu beschweren - immer alles schön schriftlich.

Na ja, ohne kollektive Gegenwehr ist das halt alles Flickschusterei.
 
Ich weiß zwar nicht ob Dir das Hilft aber zum Thema Tertia hab ich so meine Meinung

Das mit der Arbeitsgelegenheit in Entgeltvariante gibt es schon länger von der GFA (Tochtergesellschaft der Tertia) habe 2006 das selbe gemacht.Erst Ein-Euro-Job 1 Monat später ist es zur Entgeltvariante umgewandelt worden (allerdings nur für 11 Monate was wohl so gewollt ist weil man nach 12 Monaten wieder aus hartz4 raus wäre)
Die sogenannten Jobcoaches der GfA solle dir dabei dann helfen wieder auf dem 1 Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.

Beispiel:
Arbeitskollege bekommt einen Bewerbungsvorschlag als Staplerfahrer bei einer Firma.
Der Haken an der Sache er hat gar keinen Staplerschein nach Hinweiß an den Jobcoatch kam die Antwort. ist doch egal wenn Sie die Stelle bekommen dann bezahlt die Arge doch den Staplerschein :icon_klarsch:

Noch ein Beispiel von meiner Frau.(Diplom Philologien,3 Sprachen) war in einer Maßnahme von Terzia die Sie für Ihre Berufliche Zukunft schulen sollten das ganze ging über 1Jahr.
Die ersten 3 Monate Standard Bewerbungstraining,Berufsperspektive usw. danach sollte Sie sich 1x im Monat Telefonisch oder persönlich melden ob es was neues gäbe.
Nach 4 Monaten hat es Ihr gereicht und Sie hat sich nochmal um einen Ausbildungsplatz beworben als Industriekauffrau mit Erfolg als Sie dann das der Terzia gemeldet hat haben die das als Erfolg für sich verbucht obwohl sie nicht einen Handschlag gemacht haben.

Also für mich ist die Tertia Entgeltvariante nur ein Mittel um die Gefakte Arbeitslosenstatistik noch mehr zu faken bringen tut es für den Arbeitslosen nichts. Außer für den Steuerzahler der diese Sinnlose Maßnahmen finanzieren muss

Von 40 Leuten in meiner Maßnahme haben 3 eine Stelle bekommen 2 bei einem Zeitarbeitsfirma 1 bei einer Firma und das ohne die Tertia.

Tertia ist der größte Weiterbildungsträger der von der Arge bezahlt wird.

Gfa ist auch eine Zeitarbeitsfirma nur so neben bei.
 
Hallo zusammen,
es ist ja -doch- einiges gepostet worden. Besten Dank an alle !
Ich werde das alles in Ruhe durchlesen.

Also eine Versicherung besteht angeblich, nur schriftlich könnte man mir da nichts geben.
Den Arbeitsvertrag habe ich zurück bekommen, den stelle ich gleich im Anschluss hier rein.

Was ich in diesen AV nicht ganz verstehe, ist das mit der Krankheitsregelung.
Ich werde diesen Abschnitt mal markieren.

Habe auch mal einige unzufriedene Kollegen angesprochen, ob sie mitmachen würden, das ganze sinnlose Zeugs publik zu machen, oder sich mal "zur Wehr" zu setzen...
...es stieß auf wenig Erfolg, warum auch immer :icon_neutral:- na ja jeder ist seines eigenen Glückes schmied.

Den Arbeitsvertrag kann man im Anhang nachlesen.

Über eure Meinungen darüber wäre ich dankbar !

freundlichen Gruß
HartmutP
 

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Die GFA hat aus Fehlern gelernt da sind § dabei die bei uns noch nicht dabei waren z.B. §10 gab es bei uns noch nicht.

Das mit dem Krankheitsfall war bei mir genau so
D.H. das Du in den ersten 4 Wochen wenn Du krank wirst dein Geld von der Krankenkasse bekommst.

Das mit dem Urlaub bedeutet wohl das Du innerhalb der Probzeit bzw bei uns war es so nach einer 6monatigen Beschäftigung erst Urlaubsanspruch hast.
 
Das mit dem Krankheitsfall war bei mir genau so
D.H. das Du in den ersten 4 Wochen wenn Du krank wirst dein Geld von der Krankenkasse bekommst.

Wenn ich mir aber besagten Paragrafen durchlese:

§6 Abs 4
Der Anspruch auf Lohnfortzahlungn im Krankheitsfall entsteht erst nach vierwöchiger, ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
dann muss ich leider feststellen, dass hier nichts von Zahlungen seitens der Krankenkasse vermerkt ist. Ob beabsichtigt oder nicht, hier kann man auch ganz anders interpretieren. Wobei ich mir nicht 100% sicher bin, ob dieser Satz, so wie er hier steht, rechtskonform ist. M.E. ist eine solche Vertragsklausel in einem Arbeitsvertrag rechtlich nicht erlaubt. Aber bitte, ich bin kein Jurist und rechtliche Beratungen darf ich demzufolge nicht durchführen.
 
@BerndH

ja ist nicht so ganz Dursichtig der Satz ist aber bei mir genau so gewesen.Als einer nach 2 Wochen Krank wurde waren wir auch erstaunt das er keine Lohnfortzahlung bekam hatte aber im nachhinein sein Geld tatsächlich von der Krankenkasse bekommen.

Scheint also Gesetzlich so richtig zu sein da er ja sonst kein Geld von der Krankenkasse bekommen hätte
 
Man kann solche Jobs nicht pauschal verurteilen. Ich bin jedenfalls sehr zufrieden. Ich arbeite in einer Fachstelle für Gemeinwohlarbeit als Empfangs- und Verwaltungskraft. Die Vergütung erfolgt nach BAT (Stammkräfte in Beschäftigungsgesellschaften). Von daher für mich ein ganz normaler Arbeitstag. Da ich in einer BG mit meiner Partnerin lebe, erhalten wir natürlich über die Aufstockung unsere Freibeträge. Als Alleinstehender hätte man da schnell das Nachsehen.
 
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