Arbeitsgelegenheit in Entgeltvariante ohne Fahrkosten?

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n8schicht

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Ich habe oben genannte Maßnahme antreten müssen.
Dort bekomme ich Brutto 1295€ mein HARZ IV Regelsatz lag bei 1260 € Netto. Farkosten werden vom Träger nicht erstattet.

Nun hatte ich mich in diesem Forum durchgelesen und einige interessante Vordrucke gefunden ( Mobilitätshilfen / Eingliederungshilfen). Da mir der Maßnahmeträger mir mitteilte das Fahrkosten grundsätzlich nicht gezahlt werden, hab ich mich an meine ARGE gewand. Ich habe ihm die Vorlagen gezeigt und einen Antrag auf Fahrkosten gestellt. Heute bekam ich den Ablehnungsbescheid.

Ihrem am 15.10.2008 gestellten Antrag auf Gewährung einer Fahrkostebeihilfe anlässlich
Ihrer Arbeitsaufnahme am 14.10.2008 bei der RAG Bildung GmbH kann leider nicht entsprochen werden.
Nach§ 53 Abs.2 Nr. 3b SGB III kann bei auswärtiger Arbeitsaufnahme für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstelle Fahrkostebeihilfe gewährt werden. Bei Ihnen liegt jedoch keine auswärtige Arbeitsaufnahme vor, da Arbeitsort und Wohnort zu einer Gemeinde gehören.
Diese Entscheidung beruht auf §16 Abs.1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende(SGBII )i.V.m §53 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - Arbeitsförderung(SGBIII).
Gegen diesen Bescheid ist der Wiederspruch zulässig. Der Wiederspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung einzureichen, und zwar binnen eines Monats nachdem der Bescheid ihnen bekannt gegeben worden ist.
Ich meine, der Weg dorthin ist ca. 3 KM. Ich müsste um dieser Jahreszeit zu Fuss und teilweise duch unbeleuchteten Wald gehen um dort hin zu gelangen.
Eine Fahrt hin und zurück mit dem Bus kosten 4 €.
Ich bekomme aber nun von meinem angeblichen "Arbeitgeber" aber weitaus weniger Lohn wie mir an ALG II zustehen würde. Ich weis der Rest wird durch die ARGE aufgestockt. Aber, ist mein Regelsatz ja wohl nicht dazu gedacht um täglich 4€ Busgeld auszugeben und diese an meinem Essen zu sparen nur damit ich eine Sinnlose Job Trainigs Maßnahme mit Endgeldvariante nachkommen kann.

Gibt es eine Möglichkeit doch noch Fahrgeld zu erlangen?
Können die überhaupt verlangen das ich die Fahrtkosten selber trage?

Danke
 
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