Bananenbieger
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Hallo,
Die Arbeitsbescheinigung wurde von der ZAF falsch ausgefüllt.
Ich habe vermögenswirksame Leistungen, die beim Netto-Gesamtbetrag jedes Monates abgezogen werden.
Das ist auch richtig so auf dem Gehaltszettel. Aber es darf nicht so 1:1 in die Arbeitsbescheinigung eingetragen werden. Da hätte die ZAF (wahrscheinlich Lehrling im 1. Jahr - so sieht die Arbeitsbescheinigung aus), den Netto-Gesamtbetrag und den Betrag der vermögenswirksamen Leistungen addieren müssen.
Ich gab (Ende Oktober) diese Arbeitsbescheinigung beim Aamt Nürnberg ab.
Dachte es ist alles richtig ausgefüllt.
War es aber nicht. Es ist auch komplex für mich.
Ein Bekannter wies mich später darauf hin. Aber es war ja schon zu spät.
Anfang November ging ich zum Sozialverband Deutschland um Infos zu erhalten.
Es wurde ein Widerspruch beim Sozialgericht Nürnberg eingereicht.
Am 21.12.2012 erhielt ich den Bescheid, dass der Widerspruch unbegründet zurückgewiesen wurde.
Es wurde am 27.12.2012 Klage eingereicht.
Heute war ich im Aamt (wegen etwas anderem), da fragte ich Nebenbei danach.
Mir wurde gesagt, dass die ZAF jetzt eine korrekt ausgefüllte Arbeitsbescheinigung ausfüllen solle.
Man händigte mir eine blanko Arbeitsbescheinigung aus.
Ich wollte mit der ZAF nichts mehr zutun haben.
Die müssen die Arbeitsbescheinigung von Erlangen nach Regensburg (BuHa der ZAF)
und dann zurückschicken.
Wie erkläre ich dies dem Dispo der ZAF, dass ich eine neue Arbeitsbescheinigung nach Monaten brauche?
Danke für Info
lg Bananenbieger
Die Arbeitsbescheinigung wurde von der ZAF falsch ausgefüllt.
Ich habe vermögenswirksame Leistungen, die beim Netto-Gesamtbetrag jedes Monates abgezogen werden.
Das ist auch richtig so auf dem Gehaltszettel. Aber es darf nicht so 1:1 in die Arbeitsbescheinigung eingetragen werden. Da hätte die ZAF (wahrscheinlich Lehrling im 1. Jahr - so sieht die Arbeitsbescheinigung aus), den Netto-Gesamtbetrag und den Betrag der vermögenswirksamen Leistungen addieren müssen.
Ich gab (Ende Oktober) diese Arbeitsbescheinigung beim Aamt Nürnberg ab.
Dachte es ist alles richtig ausgefüllt.
War es aber nicht. Es ist auch komplex für mich.
Ein Bekannter wies mich später darauf hin. Aber es war ja schon zu spät.
Anfang November ging ich zum Sozialverband Deutschland um Infos zu erhalten.
Es wurde ein Widerspruch beim Sozialgericht Nürnberg eingereicht.
Am 21.12.2012 erhielt ich den Bescheid, dass der Widerspruch unbegründet zurückgewiesen wurde.
Es wurde am 27.12.2012 Klage eingereicht.
Heute war ich im Aamt (wegen etwas anderem), da fragte ich Nebenbei danach.
Mir wurde gesagt, dass die ZAF jetzt eine korrekt ausgefüllte Arbeitsbescheinigung ausfüllen solle.
Man händigte mir eine blanko Arbeitsbescheinigung aus.
Ich wollte mit der ZAF nichts mehr zutun haben.
Die müssen die Arbeitsbescheinigung von Erlangen nach Regensburg (BuHa der ZAF)
und dann zurückschicken.
Wie erkläre ich dies dem Dispo der ZAF, dass ich eine neue Arbeitsbescheinigung nach Monaten brauche?
Danke für Info
lg Bananenbieger