Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei AU

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steinfisch

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Hallo,

ich habe gleich 3 Fragen.

1. Was ist zu tun, wenn der AG die Arbeitsbescheinigung nicht (rechtzeitig/bis wann?) ausfüllt und zu mir zurück schickt? Wie ist da die Vorgehensweise? Soll sich die AfA darum kümmern?

2. Nachdem ich mich arbeitssuchend gemeldet habe, bin ich AU geschrieben worden. Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitsverhältnis endet und ich noch immer AU bin? Wann und wie melde ich mich dann persönlich arbeitslos?

3. Bei einer Einladung zu einem 1. Termin bei der AfA noch während AU und noch während der Beschäftigung - wie sage ich da ab? Das Original "AU für Arbeitgeber" hat ja der Arbeitgeber. Reicht da nur die Angabe auf dem Faxantwortschreiben oder muss ich noch die Kopie von AU dazu geben?

Vielen Dank vom Steinfisch

:glaskugel:
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Hi steinfisch,

zu 1.:

Ein Arbeitgeber handelt ordnungswidrig, wenn er eine "Arbeitbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt". Dies geht aus § 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III ("Bußgeldvorschriften") hervor. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann "mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden" (§ 404 Abs. 3 SGB III). Außerdem wäre Dein Arbeitgeber "zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens" verpflichtet, wenn er die Arbeitsbescheinigung "vorsätzlich oder fahrlässig" nicht ausfüllt (§ 321 SGB III).

zu 2:

Soweit ich weiß, ist es zu empfehlen am Tage der Arbeitslosmeldung nicht krankgeschrieben zu sein. Ansonsten könnte die Agentur für Arbeit der Meinung sein, dass Du aufgrund der Krankschreibung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und somit nicht leistungsberechtigt bist. Du kannst aber einen Tag nach der Arbeitslosmeldung Dich wieder gefahrlos krankschreiben lassen, das ALG I darf Dir dann nicht aberkannt werden, soweit ich weiß.

zu 3.:

Seit Beginn dieses Jahres bekommt der Krankgeschriebene doch ein 3. Durchschlagblatt der AU -Meldung vom Arzt. Von diesem 3. Durchschlagblatt könntest Du eine Kopie machen, auf der Kopie den Diagnoseschlüssel schwärzen und der Agentur für Arbeit zukommen lassen.
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Hallo schlaraffenland,

vielen Dank schon einmal. Trotzdem ist mir einiges noch nicht klar.

Zu 1.:

Wenn mein Arzt aber nun der Meinung ist, dass ich auch bis zu 1 Monat nach Antritt der Arbeitslosigkeit AU bin und mich so krank schreibt, wie verhalte ich mich dann?

Zu 2.:

Bis wann nach Kündigung bzw. Ausscheiden aus der Firma muss den der Arbeitgeber spätestens die ihm vorliegende Arbeitsbescheinigung zu mir geschickt haben?

Vielen Dank vom Steinfisch
 
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Hallo steinfisch,

mal ergänzend nehme ich mir noch mal deinen Erstbeitrag vor ...

1. Was ist zu tun, wenn der AG die Arbeitsbescheinigung nicht (rechtzeitig/bis wann?) ausfüllt und zu mir zurück schickt? Wie ist da die Vorgehensweise? Soll sich die AfA darum kümmern?

Wie schon erwähnt wurde ist der AG gesetzlich verpflichtet die Bescheinigung für die AfA auszufüllen ...

§ 312 SGB III Arbeitsbescheinigung

https://www.arbeitsagentur.de/web/c...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485817

In welcher Weise wurde denn die Ausstellung von deinem AG verweigert, hast du das per Übergabe-Einschreiben 8also nachweislich für dich) beim AG eingefordert und hast du eine schriftliche Äußerung deines AG dazu warum er meint das nicht tun zu müssen ???

Ansonsten solltest du ihm (unter Beifügung vorhandener nachweise in Kopie) noch einmal (mit Fristsetzung festes Datum in 10 - 14 Tagen) auf seine Pflichten nach § 312 SGB III hinweisen und die Einschaltung der AfA ankündigen, wenn dir die Bescheinigung nach Ablauf der gesetzten Frist noch immer nicht ordnungsgemäß vorliegen sollte.

Sollte der AG darauf weiterhin nicht reagieren oder die Ausstellung ablehnen (was Schriftliches dazu wäre natürlich gut, aber zur Not reicht auch wenn du nachweisen kannst dich ausreichend darum bemüht zu haben) dann bitte die AfA direkt darum das selbst in die Hand zu nehmen (bitte auch NUR schriftlich /nachweislich !!!) und das werden die dann auch tun (müssen) ...

Auch wenn du vielleicht noch länger AU sein wirst ist es wichtig, dass du diese Bescheinigung bereits vorliegen hast, gerade wenn der AG sich so bockig stellt, dürfte es später noch schwieriger werden die zu bekommen und die ist zwingend notwendig damit dein ALGI überhaupt berechnet werden kann hetzt oder eben später ...

Also SEHR gut aufbewahren und immer eine eigene Sicherheitskopie behalten ...

2. Nachdem ich mich arbeitssuchend gemeldet habe, bin ich AU geschrieben worden. Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitsverhältnis endet und ich noch immer AU bin? Wann und wie melde ich mich dann persönlich arbeitslos?

Wenn du noch weiter AU sein wirst nach Ende des Arbeitsverhältnisses genügt es auch der AfA das (nachweislich/schriftlich) mitzuteilen, dass du dich nun ab Tag X als Arbeitslos meldest aber vorerst noch nicht gesund und vermittelbar bist, das erfordert dann keine persönliche Meldung mehr.

Auch den Antrag und Bescheinigungen brauchst du dann noch nicht einzureichen, du bekommst ja dann zunächst Krankengeld von der KK , also ist es wichtig sich darum zu kümmern UND IMMER ohne jede Lücke die AU -Bescheinigung vom Arzt weiterführen zu lassen, denn davon hängt dann dein Anspruch an die KK ab.

Die sind leider inzwischen auch sehr schnell dabei solche AU -Lücken auszunutzen und dich als "gesund" an die AfA zur Vermittlung abgeben zu wollen, bei der AfA ist dann erst mal nichts weiter zu tun. :icon_evil:

3. Bei einer Einladung zu einem 1. Termin bei der AfA noch während AU und noch während der Beschäftigung - wie sage ich da ab? Das Original "AU für Arbeitgeber" hat ja der Arbeitgeber. Reicht da nur die Angabe auf dem
Faxantwortschreiben oder muss ich noch die Kopie von AU dazu geben?

Bei der neuen AU -Bescheinigung (gültig seit dem 01.01.2016) ist auch eine Kopie für den Patienten dabei, davon eine Kopie (oder eben das Fax zusätzlich zum regulären Zettel von der Einladung) sollte für die AfA als Entschuldigung genügen, das Teil für den AG bewahrst du später einfach für dich selber auf, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist bekommt der AG das ja auch nicht mehr und die AfA braucht es dann zunächst auch nicht so lange die KK dir Krankengeld zahlt ...

Wenn mein Arzt aber nun der Meinung ist, dass ich auch bis zu 1 Monat nach Antritt der Arbeitslosigkeit AU bin und mich so krank schreibt, wie verhalte ich mich dann?

Dann tust du was dein Arzt dir verordnet und informierst die AfA dazu wie oben beschrieben, das kann auch noch länger dauern, lass deinen Arzt das entscheiden, bei der AfA brauchst du dich danach erst wieder melden, wenn die AU beendet sein wird.

Bis wann nach Kündigung bzw. Ausscheiden aus der Firma muss den der Arbeitgeber
spätestens die ihm vorliegende Arbeitsbescheinigung zu mir geschickt haben?

Dem Gesetz nach "umgehend" eine bestimmte Frist gibt es dafür nicht, gehe bei Bedarf wie oben beschrieben vor und informiere die AfA wenn der AG das gar nicht machen will, dann ist es deren Aufgabe da mit Nachdruck für zu sorgen, je eher du das in deinen Unterlagen hast, umso besser, denn nach der AU wirst du das sofort benötigen für den (neuen) Antrag auf ALGI .

MfG Doppeloma
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

2. Nachdem ich mich arbeitssuchend gemeldet habe, bin ich AU geschrieben worden. Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitsverhältnis endet und ich noch immer AU bin? Wann und wie melde ich mich dann persönlich arbeitslos?

:glaskugel:

Verstehe ich das richtig, Du hast Dich arbeitslos gemeldet, bis AU geschrieben worden, hast aber aktuell noch einen (befristeten, gekündigten?) Arbeitsvertrag?

Wenn mich nicht alles täuscht, hast Du dann ja einen höheren Anspruch auf Krankengeld, weil dieser anhand Deines Verdienstes in dem Job und nicht anhand des (ja niedrigeren) ALG berechnet wird. Also wenn Dein Arbeitsverhältnis endet und Du immernoch AU bist, bekommst Du weiterhin Krankengeld.

Arbeitslos meldest Du Dich erst, wenn Du wieder gesund bist.
 
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Krankengeld gibt es erst nach 6 Wochen AU . Hier stellt sich die Frage, ob steinfisch die 6-Wochenfrist überschreitet, ehe sein Arbeitsverhältnis ausläuft, oder nicht.
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Neee, das ist ein Sonderfall, wenn man bei einem gekündigten/ beendeten Vertrag erkrankt!

Krankengeld bei Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag


Von der vorherigen Konstellation ist der Fall zu unterscheiden, dass das Arbeitsverhältnis endet, bevor die sechs Wochen verstrichen sind. Wenn der Gekündigte weiterhin krank ist, muss der Arbeitgeber nur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses das Entgelt fortzahlen, danach nicht mehr. Wird also ein Arbeitnehmer beispielsweise drei Wochen vor Beschäftigungsende krank, zahlt der Arbeitgeber nur noch für diese drei Wochen. Danach endet die Lohnfortzahlung und der Versicherte erhält das - geringere - Krankengeld.


SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.*-*Krankengeld trotz Kündigung

Krankengeld trotz Kündigung

Wer an seinem letzten Arbeitstag krankgeschrieben wird, hat Anspruch auf Krankengeld. Und das, obwohl der Anspruch erst am Tag nach der Krankschreibung entsteht. „Wird ein Arbeitnehmer am letzten Tag vor dem Ende seines Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben, haben Krankenkassen bis vor kurzem oft die Ansicht vertreten, dass sie in solchen Fällen nicht zahlen müssen“, sagt Elke Gravert von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Hannover. Das Bundessozialgericht hat nun klargestellt, dass auch eine Krankschreibung am letzten Arbeitstag für einen Anspruch auf Krankengeld ausreicht.

Gut für Michael L. Er hatte seinen Arbeitsplatz verloren, wurde am letzten Arbeitstag krank und schickte die Krankmeldung umgehend an seinen Arbeitgeber und an die Krankenkasse. „Dann wollte er sich arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit sagte ihm, weil er krankgeschrieben sei, wäre man dort nicht für ihn zuständig“, schildert die Patientenberaterin. Die Krankenkasse wiederum verweigerte die Zahlung von Krankengeld, weil der Anspruch erst am Folgetag entstünde – und an diesem Tag war Michael L. bereits arbeitslos.

„Es ist aber nicht richtig, dass man weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld bekommt“, sagt Gravert. Zu beachten sei nur, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt und diese Bescheinigung bei der Krankenkasse vorgelegt werde. Betroffene können sich dort jetzt auf das Bundessozialgerichtsurteil (Aktenzeichen: B 1 KR 19/11 R) berufen und stehen nicht mehr ohne Krankengeld und ohne Job gleichzeitig da.

UPD-Tipp: Die Krankschreibungen vom Arzt dürfen auch bei langwierigen Erkrankungen keine Lücken aufweisen. Andernfalls geht der Anspruch auf Krankengeld verloren. Die Folgekrankschreibung vom Arzt muss bereits ausgestellt worden sein, bevor die alte abläuft.
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Hallo Gurgelgurke,

Wenn mich nicht alles täuscht, hast Du dann ja einen höheren Anspruch auf Krankengeld, weil dieser anhand Deines Verdienstes in dem Job und nicht anhand des (ja niedrigeren) ALG berechnet wird. Also wenn Dein Arbeitsverhältnis endet und Du immernoch AU bist, bekommst Du weiterhin Krankengeld.

Das wurde eigentlich alles schon erschöpfend erklärt, logisch bekommt man direkt aus dem Arbeitsverhältnis AU geworden noch etwas mehr Krankengeld (direkt aus dem letzten Einkommen berechnet) als wenn man bereits ALGI bezogen hat und dort erkrankt ist.

Nach 6 Wochen Leistungsfortzahlung (§ 146 SGB III) gibt es eben nur noch den Betrag wie vorher von der AfA als Krankengeld.
Das war jetzt aber nicht die wichtigste Frage, da geht es um die Arbeitsbescheinigung, die der TE auch später für den Antrag auf ALGI benötigen wird.

Arbeitslos meldest Du Dich erst, wenn Du wieder gesund bist.

Dass und wie er sich arbeitslos melden muss (am Ende des Arbeitsvertrages) habe ich bereits beschrieben, die AfA kann schließlich nicht riechen, dass er noch AU ist und auch vorerst bleiben wird ...

Es ist richtig, dass die Dauer der Lohnfortzahlung unerheblich ist, wenn ein Arbeitsverhältnis vorher endet, hat die KK auch vorher zu zahlen.

MfG Doppeloma
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Hallo Gurgelgurke,



Das wurde eigentlich alles schon erschöpfend erklärt, logisch bekommt man direkt aus dem Arbeitsverhältnis AU geworden noch etwas mehr Krankengeld (direkt aus dem letzten Einkommen berechnet) als wenn man bereits ALGI bezogen hat und dort erkrankt ist.

Nach 6 Wochen Leistungsfortzahlung (§ 146 SGB III) gibt es eben nur noch den Betrag wie vorher von der AfA als Krankengeld.
Das war jetzt aber nicht die wichtigste Frage, da geht es um die Arbeitsbescheinigung, die der TE auch später für den Antrag auf ALGI benötigen wird.



Dass und wie er sich arbeitslos melden muss (am Ende des Arbeitsvertrages) habe ich bereits beschrieben, die AfA kann schließlich nicht riechen, dass er noch AU ist und auch vorerst bleiben wird ...

Es ist richtig, dass die Dauer der Lohnfortzahlung unerheblich ist, wenn ein Arbeitsverhältnis vorher endet, hat die KK auch vorher zu zahlen.

MfG Doppeloma

Hallo Doppeloma,

verstehe nicht so recht, was Du mr damit sagen willst bzw. aus welchem Grund Du auf meine Antwort so detailliert eingehst, bzw. mir mitteilst, dass das nicht "die wichtigste Frage" gewesen sei (??) -- darf ich denn nicht meine Ansichten und Ideen zu einem Thema schreiben?
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Hallo Gurgelgurke,

verstehe nicht so recht, was Du mr damit sagen willst bzw. aus welchem Grund Du auf meine Antwort so detailliert eingehst, bzw. mir mitteilst, dass das nicht "die wichtigste Frage" gewesen sei (??) -- darf ich denn nicht meine Ansichten und Ideen zu einem Thema schreiben?

Es ist meine persönliche Art auf Fragen oder Beiträge detailliert einzugehen, selbstverständlich darfst du deine Ansichten und Ideen zu einem Thema schreiben, hier waren aber gerade Fakten gefragt und Rechtgrundlagen die Lohnbescheinigung des AG betreffend.

Da kommt man mit allgemeinen persönlichen Ansichten und Ideen nicht besonders weit, wenn man den AG zwingen will seine Pflicht nach einer Kündigung zu tun. :icon_evil:

Aus deinen Beiträgen hat der TE jedenfalls dazu (Arbeitsbescheinigung des AG für die AfA ) keine brauchbaren Hinweise und Hilfestellung bekommen ...

MfG Doppeloma
 
Wenn ich zu einem Thema nichts zu sagen habe, tue ich das nicht (ArbeitsBescheinigung), wohingegen ich davon weiss, dass man auch bei einer Kündigung o.ä. Krankengeld berechnet nach dem Einkommen und nicht nach dem ALG1 Anspruch beziehen kann, und das schon vor Ablauf der sonst üblichen 6 Wochen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass das vorher deutlich wurde -- auch nicht in Deinen Beiträgen, und bin davon ausgegangen, dass auch das den TE interessieren dürfte.
 
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Hallo Gurgelgurke,

Wenn ich zu einem Thema nichts zu sagen habe, tue ich das nicht (ArbeitsBescheinigung),

Es steht doch bereits in der Überschrift worum es aktuell ganz besonders geht ... :icon_kinn:

wohingegen ich davon weiss, dass man auch bei einer Kündigung o.ä. Krankengeld berechnet nach dem Einkommen und nicht nach dem ALG1 Anspruch beziehen kann, und das schon vor Ablauf der sonst üblichen 6 Wochen. Ich hatte
nicht den Eindruck, dass das vorher deutlich wurde -- auch nicht in Deinen Beiträgen, und bin davon ausgegangen, dass auch das den TE interessieren dürfte.

Dann dürfen wir ja nun beide davon ausgehen, dass der TE rundum voll informiert ist und können diesen privaten Disput damit sicher ganz friedlich beenden ... :wink:

Ich habe mich zunächst auf die gestellte Hauptfrage konzentriert, du hast ergänzt was du meintest noch ergänzen zu müssen und auf Nachfrage hätte sicher noch Mancher das beantworten können ... die konkrete Berechnung des Krankengeldes war eben noch nicht so wichtig im Moment ... bekannt ist mir das alles auch, zudem auch schon häufig hier im Forum beschrieben worden, wie das so läuft mit dem Krankengeld nach einer Kündigung ... und welche finanziellen Nachteile Krankengeld aus dem bereits laufenden ALG1 -Bezug so mit sich bringt.

Es gibt eine Suchfunktion, da kann man sich auch schon Antworten suchen, ehe man trotzdem noch offene Fragen in einem eigenen Thema stellt ... nicht immer muss dann "das selbe Fahrrad überall im Forum neu erfunden werden", wenn eine ganz andere Frage gestellt wurde.

Ich will dir deine Kenntnisse ganz sicher nicht absprechen, aber wenn man zur konkreten Fragestellung nichts beitragen kann, dann sollte man das vielleicht einfach auch mal bleiben lassen ... :icon_kinn:

MfG Doppeloma
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Ich will dir deine Kenntnisse ganz sicher nicht absprechen, aber wenn man zur konkreten Fragestellung nichts beitragen kann, dann sollte man das vielleicht einfach auch mal bleiben lassen ... :icon_kinn:
MfG Doppeloma

Also sorry, aber

2. Nachdem ich mich arbeitssuchend gemeldet habe, bin ich AU geschrieben worden. Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitsverhältnis endet und ich noch immer AU bin? Wann und wie melde ich mich dann persönlich arbeitslos?

ist doch wohl eine Frage, oder?

Und

Soweit ich weiß, ist es zu empfehlen am Tage der Arbeitslosmeldung nicht krankgeschrieben zu sein. Ansonsten könnte die Agentur für Arbeit der Meinung sein, dass Du aufgrund der Krankschreibung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und somit nicht leistungsberechtigt bist. Du kannst aber einen Tag nach der Arbeitslosmeldung Dich wieder gefahrlos krankschreiben lassen, das ALG I darf Dir dann nicht aberkannt werden, soweit ich weiß.

ist eine Antwort darauf. Also schien es mir schon wichtig, hier entgegen der möglichen Tatsache, dass dies schon vielfach im Forum thematisiert war, darauf hinzuweisen, dass es einen wesentlichen Unterschied machen kann, zu welchem Zeitpunkt man sich arbeitslos meldet. Manch einer würde in dieser Situation vermutlich davon ausgehen, dass der AG keine sechs Wochen mehr zahlen muss (was ja auch so ist), aber dennoch das Krankengeld erst nach 6 Wochen greift, man also dann in ein "Loch" fallen würde (wie ja auch weiter oben selbst in diesem Thread vermutet wurde) und womöglich deshalb hier einen folgenschweren Fehler begehen, nämlich einen Tag gesund "zu werden" um sich arbeitslos zu melden, was ja tatsächlich eine nicht unerhebliche Reduzierung des Krankengeldes zur Folge hätte.

Ich verstehe also immernoch nicht, welches Problem Du mit meiner Antwort hast -- zumindest den TE Steinfisch scheint es ja interessiert zu haben (und um ihn geht es hier doch, oder?!) :icon_mrgreen:

Zu Deinem Satz: "Es steht doch bereits in der Überschrift worum es aktuell ganz besonders geht ... "

Selbst in der Überschrift steht: "Arbeitslosmeld.bei AU wann" -- wenn es "aktuell" um einen Punkt Deiner Meinung nach *ganz besonders* geht, lässt Du die anderen Fragen einfach hintenrunter fallen?!

Also lassen wir es hier bitte einfach gut sein, ich kann schon beurteilen, wann welche Antwort sinnvoll ist und neige im seltensten Fall zu "erschöpfenden" Ausführungen. :icon_smile:
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten und Erklärungen. Schade, dass es zu Differenzen gekommen ist, aber ich hoffe, die konnten ausgeräumt werden.

Bezüglich der Arbeitsbescheinigung: Ich habe diese innerhalb einer Woche nach Erhalt von der AfA an meinen AG geschickt (mit Nachweis), aber keine Frist gesetzt. Der AG hat nicht offiziel abgelehnt, das auszufüllen, jedoch habe ich, nach nun 1 Monat die Bescheinigung noch nicht zurück.

Bis wann muss ich die denn spätestens haben und bei der AfA ausgefüllt einreichen?

Vielen Dank vom Steinfisch
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Hier noch einmal die Frage bzgl. der Arbeitsbescheinigung.

Muss der AG diese erst nach dem Ausscheiden des ANs aus der Firma ausfüllen oder zeitnah nach Kündigung? :icon_confused:

Wann muss mir die spätestens vorliegen?

Vielen Dank vom Steinfisch.
 
AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei

Hallo steinfisch,

Muss der AG diese erst nach dem Ausscheiden des ANs aus der Firma ausfüllen oder zeitnah nach Kündigung? :icon_confused:

Üblicherweise wird die Bescheinigung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgefüllt, es müssen ja alle Lohnzahlungen bis zum Ausscheiden bescheinigt werden, das gilt auch wenn Lohnfortzahlung geleistet wird oder noch eine Urlaubsabgeltung fällig wird.

Wann muss mir die spätestens vorliegen?

Nach dem Ende des Arbeitsvertrages so schnell wie möglich, eine feste (gesetzliche) Frist ist mir nicht bekannt, oft hängt es davon ab wann die letzten Einkommensteile ausgezahlt werden ( regulärer Zahltag), ein AG ist nicht unbedingt verpflichtet eine "Zwischen-Abrechnung zu machen, wenn der übliche Zahltag (z.B.) immer am 10. des Monats ist.

Die arbeiten ja auch oft mit externen Lohnbüros zusammen, da kann es schon mal etwas dauern, wann der nächste Zahltag dann wäre kannst du nur selber wissen.

Ich denke mal allerspätestens 4 Wochen nach Ende des Arbeitsvertrages sollte die Bescheinigung bei dir vorliegen, schließlich ist davon die Berechnung deines ALGI abhängig, zur Not kann man aber dafür auch Lohnbescheinigungen der vergangenen Zeit einreichen.

Sieht die AfA nicht so gerne aber das ist unerheblich, wenn der AG gar nicht reagiert sollte man noch mal (schriftlich/nachweislich) nachfragen / erinnern und dann die AfA dazu informieren, dann müssen die sich selber darum kümmern.

MfG Doppeloma
 
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