AW: Arbeitsbescheinigung durch den AG fehlt/Arbeitslosmeld.bei AU wann/Einl. Termin bei Hallo steinfisch,
mal ergänzend nehme ich mir noch mal deinen Erstbeitrag vor ...
1. Was ist zu tun, wenn der
AG die Arbeitsbescheinigung nicht (rechtzeitig/bis wann?) ausfüllt und zu mir zurück schickt? Wie ist da die Vorgehensweise? Soll sich die
AfA darum kümmern?
Wie schon erwähnt wurde ist der
AG gesetzlich verpflichtet die Bescheinigung für die
AfA auszufüllen ...
§ 312 SGB III Arbeitsbescheinigung https://www.arbeitsagentur.de/web/c...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485817 In welcher Weise wurde denn die Ausstellung von deinem
AG verweigert, hast du das per Übergabe-Einschreiben 8also nachweislich für dich) beim
AG eingefordert und hast du eine schriftliche Äußerung deines
AG dazu warum er meint das nicht tun zu müssen ???
Ansonsten solltest du ihm (unter Beifügung vorhandener nachweise in Kopie) noch einmal (mit Fristsetzung festes Datum in 10 - 14 Tagen) auf seine Pflichten nach § 312
SGB III hinweisen und die Einschaltung der
AfA ankündigen, wenn dir die Bescheinigung nach Ablauf der gesetzten Frist noch immer nicht ordnungsgemäß vorliegen sollte.
Sollte der
AG darauf weiterhin nicht reagieren oder die Ausstellung ablehnen (was Schriftliches dazu wäre natürlich gut, aber zur Not reicht auch wenn du nachweisen kannst dich ausreichend darum bemüht zu haben) dann bitte die
AfA direkt darum das selbst in die Hand zu nehmen (bitte auch
NUR schriftlich /nachweislich !!!) und das werden die dann auch tun (müssen) ...
Auch wenn du vielleicht noch länger
AU sein wirst ist es wichtig, dass du diese Bescheinigung bereits vorliegen hast, gerade wenn der
AG sich so bockig stellt, dürfte es später noch schwieriger werden die zu bekommen und die ist zwingend notwendig damit dein
ALGI überhaupt berechnet werden kann hetzt oder eben später ...
Also
SEHR gut aufbewahren und immer eine eigene Sicherheitskopie behalten ...
2. Nachdem ich mich arbeitssuchend gemeldet habe, bin ich AU geschrieben worden. Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitsverhältnis endet und ich noch immer AU bin? Wann und wie melde ich mich dann persönlich arbeitslos?
Wenn du noch weiter
AU sein wirst nach Ende des Arbeitsverhältnisses genügt es auch der
AfA das (nachweislich/schriftlich) mitzuteilen, dass du dich nun ab Tag X als Arbeitslos meldest aber vorerst noch nicht gesund und vermittelbar bist, das erfordert dann keine persönliche Meldung mehr.
Auch den Antrag und Bescheinigungen brauchst du dann noch nicht einzureichen, du bekommst ja dann zunächst Krankengeld von der
KK , also ist es wichtig sich darum zu kümmern
UND IMMER ohne jede Lücke die AU -Bescheinigung vom Arzt weiterführen zu lassen, denn davon hängt dann dein Anspruch an die
KK ab.
Die sind leider inzwischen auch sehr schnell dabei solche
AU -Lücken auszunutzen und dich als "gesund" an die
AfA zur Vermittlung abgeben zu wollen, bei der
AfA ist dann erst mal nichts weiter zu tun.
3. Bei einer Einladung zu einem 1. Termin bei der
AfA noch während
AU und noch während der Beschäftigung - wie sage ich da ab? Das Original "
AU für Arbeitgeber" hat ja der Arbeitgeber. Reicht da nur die Angabe auf dem
Faxantwortschreiben oder muss ich noch die Kopie von
AU dazu geben?
Bei der neuen
AU -Bescheinigung (gültig seit dem 01.01.2016) ist auch eine Kopie für den Patienten dabei, davon eine Kopie (oder eben das Fax zusätzlich zum regulären Zettel von der Einladung) sollte für die
AfA als Entschuldigung genügen, das Teil für den
AG bewahrst du später einfach für dich selber auf, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist bekommt der
AG das ja auch nicht mehr und die
AfA braucht es dann zunächst auch nicht so lange die
KK dir Krankengeld zahlt ...
Wenn mein Arzt aber nun der Meinung ist, dass ich auch bis zu 1 Monat nach Antritt der Arbeitslosigkeit AU bin und mich so krank schreibt, wie verhalte ich mich dann?
Dann tust du was dein Arzt dir verordnet und informierst die
AfA dazu wie oben beschrieben, das kann auch noch länger dauern, lass deinen Arzt das entscheiden, bei der
AfA brauchst du dich danach erst wieder melden, wenn die
AU beendet sein wird.
Bis wann nach Kündigung bzw. Ausscheiden aus der Firma muss den der Arbeitgeber
spätestens die ihm vorliegende Arbeitsbescheinigung zu mir geschickt haben?
Dem Gesetz nach "umgehend" eine bestimmte Frist gibt es dafür nicht, gehe bei Bedarf wie oben beschrieben vor und informiere die
AfA wenn der
AG das gar nicht machen will, dann ist es deren Aufgabe da mit Nachdruck für zu sorgen, je eher du das in deinen Unterlagen hast, umso besser, denn nach der
AU wirst du das sofort benötigen für den (neuen) Antrag auf
ALGI .
MfG Doppeloma