Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage zu dem Text, der war hinter meinem Arbeitsvertrag gepinnt, gilt das auch bei Krankheit ?
Vertragsstrafe
Tritt der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis schuldhaft nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch, z.B. durch Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Mitarbeiters zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, so hat der Mitarbeiter an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatslohnes zu zahlen. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit aus den o.g. Gründen gelöst, so hat der Mitarbeiter an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatslohnes zu zahlen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Wie sieht es da bei Krankheit aus, hat mann da auch als Mitarbeiter eine Vertragsstrafe zu erwarten, weil mann Krank ist ?
Hoffe Ihr könnt mir eine Antwort darauf geben.
Gruß Schimmy
habe da mal eine Frage zu dem Text, der war hinter meinem Arbeitsvertrag gepinnt, gilt das auch bei Krankheit ?
Vertragsstrafe
Tritt der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis schuldhaft nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch, z.B. durch Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Mitarbeiters zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, so hat der Mitarbeiter an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatslohnes zu zahlen. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit aus den o.g. Gründen gelöst, so hat der Mitarbeiter an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatslohnes zu zahlen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Wie sieht es da bei Krankheit aus, hat mann da auch als Mitarbeiter eine Vertragsstrafe zu erwarten, weil mann Krank ist ?
Hoffe Ihr könnt mir eine Antwort darauf geben.
Gruß Schimmy