elgoki
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Hallo Leutz,
jetzt ist es endlich soweit und ich kann endlich eine Arbeitsstelle bekommen bei der ich ca. 1500 € brutto verdiene, nun haben wir (ich u. meine Mitbewohnerin) ein Problem - letztes Jahrf im Mai wurden wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, der Widerspruch hatte keinen Erfolg, Klage wurde nicht erhoben. So wie ich unsere ARGE kenne - wird sie uns mein Gehalt demnächst voll anrechnen, so das uns am ende ungefähr genau soviel bleibt wie vorher. Falls es so kommen sollte bin ich auf folgenden Gedanken gekommen:
Ich werde nach Erhalt des ersten Geldes meine Mitbewohnerin auffordern ihren Mietanteil zu begleichen und ihr ansonsten den Auszug nahelegen, ferner werde ich klarstellen das ich auf keinen Fall bereit bin ihren Unterhalt sicherzustellen. (kann mich ja verklagen
)
Ist eine solche Vorgehensweise denkbar?
MfG Elgoki
jetzt ist es endlich soweit und ich kann endlich eine Arbeitsstelle bekommen bei der ich ca. 1500 € brutto verdiene, nun haben wir (ich u. meine Mitbewohnerin) ein Problem - letztes Jahrf im Mai wurden wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, der Widerspruch hatte keinen Erfolg, Klage wurde nicht erhoben. So wie ich unsere ARGE kenne - wird sie uns mein Gehalt demnächst voll anrechnen, so das uns am ende ungefähr genau soviel bleibt wie vorher. Falls es so kommen sollte bin ich auf folgenden Gedanken gekommen:
Ich werde nach Erhalt des ersten Geldes meine Mitbewohnerin auffordern ihren Mietanteil zu begleichen und ihr ansonsten den Auszug nahelegen, ferner werde ich klarstellen das ich auf keinen Fall bereit bin ihren Unterhalt sicherzustellen. (kann mich ja verklagen

Ist eine solche Vorgehensweise denkbar?
MfG Elgoki