Arbeitsaufnahme, Umzug, Vermittlungsbudget, Untermietvertrag

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Aprilsonne

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Liebes Forum,

folgende Situation: ich beginne zum 01.05.2019 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ca. 280km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt. Meine Wohnung ist fristgerecht gekündigt, Ende Juni ist der Mietvertrag beendet, sollte ich zuvor keinen Nachmieter finden.

Umzug findet in der letzten Aprilwoche statt und wird selbst organisiert. Am neuen Wohnort habe ich auch schon eine "Wohnung in Aussicht", es handelt sich um einen Untermietvertrag über ein Zimmer mit Mitbenutzung von Küche, Bad, Keller. Untermietvertrag wird ausgestellt. Dabei entstehen jetzt allerdings gerade unfassbare Probleme.

Meine bisher sehr kompetente und kooperative Vermittlerin beim Jobcenter hat mir einen Pauschalbetrag "Starterpaket" in Höhe von 1800 Eu angeboten der in 2 Raten ausgezahlt wird, erste Rate über 500 Eu mit Beginn der Arbeitsaufnahme die restlichen 1300 Eu sobald alle erforderten Unterlagen eingereicht sind!

Alles wird aus dem Vermittlungsbudet laut §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §44 SGB II bezahlt. Dazu wird der Arbeitsvertrag benötigt, die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung, der Mietvertrag der neuen Wohnung und die Wohnungsgeberbestätigung / Ummeldebestätigung am neuen Wohnort. Alles in Kopie. Ich finde das alles sehr fair und nachvollziehbar. Den Arbeitsvertrag und die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung sind schon eingereicht.

Jetzt kommt das Problem: Die Gebäudeverwaltung des Hauptmieters sagt dass sie kein Problem hat dass ich mit in der Wohnung wohne, sie mir auch die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllt und ich mit dem Hauptmieter ja schriftlich vereinbaren könne was ich wolle, sie aber einem Untermietvertrag nicht schriftlich zustimmt.

Sie möchte dennoch sämtliche Daten von mir, Arbeitsvertrag, Schufa Auskunft und eine Kopie des Personalausweises. Sie meint wenn ich als Lebensgefährtin einziehe könne sie mir bzw dem Hauptmieter da gar nicht verbieten, desweiteren sei die Wohnung nicht WG geeignet, was überhaupt nicht stimmt da es eine DG Wohnung mit 60qm ist, zwei seperaten großen Zimmern, Bad und Küche.

Ich habe jetzt recherchiert und diverse Fachforen und Mieterschutzbund Infoseiten etc durchgelesen und überall steht: wenn der Hauptmierter ein berechtigtes Interesse was privater und/oder wirtschaftlicher Natur entspringt, muss er der Zustimmung schriftlich erfragen und der Eigentümer kann nur mit driftigen gründen ablehnen. Driftige Gründe seinen Überbelegung der Wohnung, Störung des Hausfriedens wegen persönlicher Feindschaft des Untermieters, oder zb wenn der Untermieter ein Sexualstraftäter o.ä. ist.

Das Jobcenter besteht auf eine schriftliche Einverständniserklärung Seitens des Eigentümers über den Untermietvertrag und gibt sich mit einem "simplen" Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und mir nicht zufrieden. Irgendwie auch verständlich. Meine Vermittlerin meinte dass es in dem Fall nicht um eine eventuell zu Hohe Miete wie zum Beispiel beim Prüfen der KdU geht, das sei im Prinzip alles egal, da es ein Pauschalbetrag ist und es mir überlassen ist wie ich, wenn ich in Arbeit bin, meine Mieter später bestreite, in den pauschalen Starterpaketen wird eine Miete bei doppelter Haushaltsführung immer mit einem Maximalbetrag von 260 Eu kalkuliert, was ziemlich genau auch die vereinbarte Mietsumme im Untermietvertrag wäre.

Was sollen wir jetzt machen? Habt ihr eine Idee? Dem Jobcenter würde eine knappe Stempel/Unterschrift mit einem kurzen "Eigentümer stimmt dem Untermietverhältnis zu" ausreichen.
Könnte ich dem Jobcenter sagen dass ich zu "meinem Lebensgefährten ziehe", so dass der Hauptmieter dass als berechtigten Grund zum Aufsetzen eines Untermietvertrags an den Wohnungseigentümer weitergeben kann, oder erlischt dann mein Anspruch auf das Vermittlungsbudget? Habt ihr noch eine andere Idee?
Vielen Dank fürs Lesen und Eure Antworten!!
 
E

ExUser 2606

Gast
Somal ich ihn darüber aufgeklärt habe, dass der UMV dadurch dass er vom Eigentümer eh nicht genehmigt wurde (sondern nur der Einzug) eh keine Rechtsgültigkeit besitzt
Wieso sollte der nicht rechtsgültig sein? Du hast einen Vertrag mit dem HHauptmiter. Wie der das mit seinem vertragspartner, dem Hauptvermieter regelt, dass ist nicht Dein Problem.
 

gila

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Du hast mit deinem WG Partner einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen über die Benutzung diverser Räume und über die Kosten, die du dafür entrichtet.
Das ist der Nachweis deiner Kosten der Unterkunft, die dir jeden Monat entstehen, und die das Jobcenter interessiert.
Ob der Untermietvertrag keine Gültigkeit hat gegenüber der Hausverwaltung, wenn z. B. dein Freund gekündigt würde und du die Wohnung auch verlassen müsstest, sprich dass du jetzt - wie der Anwalt meint - keinen eigenen "Schutz" hast, weil der Untermietvertrag durch die Hausverwaltung nicht abgesegnet wurde, betrifft nur dieses Dreiecksverhältnis.
Gegenüber dem Jobcenter hast du, solange der Untermietvertrag mit den festgelegten Kosten so bedient wird, einen Nachweis über ein Mietverhältnis mit eben diesen Kosten der Unterkunft . Das rechtlich ganz klar zu trennen ...
Und nur über die tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft gibt es Festlegungen im SGB II. Ob das nun für Leistungen ist oder für Förderungen aus dem Vermittlungsbudget , das ist das gleiche.
 

Aprilsonne

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Ist jetzt etwas OT, aber du möchtest tatsächlich für eine Stelle umziehen, bei der du nur 1200 Euro brutto verdienst o_O ?
Weil es eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle ist in einem Berufsfeld wofür ich mich sehr interessiere, was mir Spass macht, mir sehr gut von der Hand geht und in einer Region wo ich wohnen möchte. Soziales Umfeld und Beruf sind im Einklang und die Stelle ist unbefristet und mit sehr guter Zukunftsperspektive. Ich komme aus der Langzeitarbeitsosigkeit und bin sehr dankbar über diese Chance!
 

atasteofbunny

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Das klingt ganz gut und ich finde es auch sehr mutig von dir. Einerseits. Andererseits sehe ich da aber auch ein großes Risiko. Zumindest meine Wohnung am alten Wohnort hätte ich - erstmal - nicht gekündigt.

Ich drück dir alle Daumen, dass es gut klappt mit dem neuen Job!!!
 

atasteofbunny

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Naja, es ist bekannt, wie schwierig es ist, als Langzeiterwerbsloser eine passende Wohnung zu finden. Ich sehe es eher so, dass ich es mir vor Ablauf der Probezeit nicht leisten könnte, meine Wohnung zu kündigen. Auch Untervermieten wäre ja eine Option.
 
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