Aprilsonne
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Liebes Forum,
folgende Situation: ich beginne zum 01.05.2019 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ca. 280km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt. Meine Wohnung ist fristgerecht gekündigt, Ende Juni ist der Mietvertrag beendet, sollte ich zuvor keinen Nachmieter finden.
Umzug findet in der letzten Aprilwoche statt und wird selbst organisiert. Am neuen Wohnort habe ich auch schon eine "Wohnung in Aussicht", es handelt sich um einen Untermietvertrag über ein Zimmer mit Mitbenutzung von Küche, Bad, Keller. Untermietvertrag wird ausgestellt. Dabei entstehen jetzt allerdings gerade unfassbare Probleme.
Meine bisher sehr kompetente und kooperative Vermittlerin beim Jobcenter hat mir einen Pauschalbetrag "Starterpaket" in Höhe von 1800 Eu angeboten der in 2 Raten ausgezahlt wird, erste Rate über 500 Eu mit Beginn der Arbeitsaufnahme die restlichen 1300 Eu sobald alle erforderten Unterlagen eingereicht sind!
Alles wird aus dem Vermittlungsbudet laut §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §44 SGB II bezahlt. Dazu wird der Arbeitsvertrag benötigt, die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung, der Mietvertrag der neuen Wohnung und die Wohnungsgeberbestätigung / Ummeldebestätigung am neuen Wohnort. Alles in Kopie. Ich finde das alles sehr fair und nachvollziehbar. Den Arbeitsvertrag und die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung sind schon eingereicht.
Jetzt kommt das Problem: Die Gebäudeverwaltung des Hauptmieters sagt dass sie kein Problem hat dass ich mit in der Wohnung wohne, sie mir auch die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllt und ich mit dem Hauptmieter ja schriftlich vereinbaren könne was ich wolle, sie aber einem Untermietvertrag nicht schriftlich zustimmt.
Sie möchte dennoch sämtliche Daten von mir, Arbeitsvertrag, Schufa Auskunft und eine Kopie des Personalausweises. Sie meint wenn ich als Lebensgefährtin einziehe könne sie mir bzw dem Hauptmieter da gar nicht verbieten, desweiteren sei die Wohnung nicht WG geeignet, was überhaupt nicht stimmt da es eine DG Wohnung mit 60qm ist, zwei seperaten großen Zimmern, Bad und Küche.
Ich habe jetzt recherchiert und diverse Fachforen und Mieterschutzbund Infoseiten etc durchgelesen und überall steht: wenn der Hauptmierter ein berechtigtes Interesse was privater und/oder wirtschaftlicher Natur entspringt, muss er der Zustimmung schriftlich erfragen und der Eigentümer kann nur mit driftigen gründen ablehnen. Driftige Gründe seinen Überbelegung der Wohnung, Störung des Hausfriedens wegen persönlicher Feindschaft des Untermieters, oder zb wenn der Untermieter ein Sexualstraftäter o.ä. ist.
Das Jobcenter besteht auf eine schriftliche Einverständniserklärung Seitens des Eigentümers über den Untermietvertrag und gibt sich mit einem "simplen" Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und mir nicht zufrieden. Irgendwie auch verständlich. Meine Vermittlerin meinte dass es in dem Fall nicht um eine eventuell zu Hohe Miete wie zum Beispiel beim Prüfen der KdU geht, das sei im Prinzip alles egal, da es ein Pauschalbetrag ist und es mir überlassen ist wie ich, wenn ich in Arbeit bin, meine Mieter später bestreite, in den pauschalen Starterpaketen wird eine Miete bei doppelter Haushaltsführung immer mit einem Maximalbetrag von 260 Eu kalkuliert, was ziemlich genau auch die vereinbarte Mietsumme im Untermietvertrag wäre.
Was sollen wir jetzt machen? Habt ihr eine Idee? Dem Jobcenter würde eine knappe Stempel/Unterschrift mit einem kurzen "Eigentümer stimmt dem Untermietverhältnis zu" ausreichen.
Könnte ich dem Jobcenter sagen dass ich zu "meinem Lebensgefährten ziehe", so dass der Hauptmieter dass als berechtigten Grund zum Aufsetzen eines Untermietvertrags an den Wohnungseigentümer weitergeben kann, oder erlischt dann mein Anspruch auf das Vermittlungsbudget? Habt ihr noch eine andere Idee?
Vielen Dank fürs Lesen und Eure Antworten!!
folgende Situation: ich beginne zum 01.05.2019 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ca. 280km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt. Meine Wohnung ist fristgerecht gekündigt, Ende Juni ist der Mietvertrag beendet, sollte ich zuvor keinen Nachmieter finden.
Umzug findet in der letzten Aprilwoche statt und wird selbst organisiert. Am neuen Wohnort habe ich auch schon eine "Wohnung in Aussicht", es handelt sich um einen Untermietvertrag über ein Zimmer mit Mitbenutzung von Küche, Bad, Keller. Untermietvertrag wird ausgestellt. Dabei entstehen jetzt allerdings gerade unfassbare Probleme.
Meine bisher sehr kompetente und kooperative Vermittlerin beim Jobcenter hat mir einen Pauschalbetrag "Starterpaket" in Höhe von 1800 Eu angeboten der in 2 Raten ausgezahlt wird, erste Rate über 500 Eu mit Beginn der Arbeitsaufnahme die restlichen 1300 Eu sobald alle erforderten Unterlagen eingereicht sind!
Alles wird aus dem Vermittlungsbudet laut §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §44 SGB II bezahlt. Dazu wird der Arbeitsvertrag benötigt, die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung, der Mietvertrag der neuen Wohnung und die Wohnungsgeberbestätigung / Ummeldebestätigung am neuen Wohnort. Alles in Kopie. Ich finde das alles sehr fair und nachvollziehbar. Den Arbeitsvertrag und die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung sind schon eingereicht.
Jetzt kommt das Problem: Die Gebäudeverwaltung des Hauptmieters sagt dass sie kein Problem hat dass ich mit in der Wohnung wohne, sie mir auch die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllt und ich mit dem Hauptmieter ja schriftlich vereinbaren könne was ich wolle, sie aber einem Untermietvertrag nicht schriftlich zustimmt.
Sie möchte dennoch sämtliche Daten von mir, Arbeitsvertrag, Schufa Auskunft und eine Kopie des Personalausweises. Sie meint wenn ich als Lebensgefährtin einziehe könne sie mir bzw dem Hauptmieter da gar nicht verbieten, desweiteren sei die Wohnung nicht WG geeignet, was überhaupt nicht stimmt da es eine DG Wohnung mit 60qm ist, zwei seperaten großen Zimmern, Bad und Küche.
Ich habe jetzt recherchiert und diverse Fachforen und Mieterschutzbund Infoseiten etc durchgelesen und überall steht: wenn der Hauptmierter ein berechtigtes Interesse was privater und/oder wirtschaftlicher Natur entspringt, muss er der Zustimmung schriftlich erfragen und der Eigentümer kann nur mit driftigen gründen ablehnen. Driftige Gründe seinen Überbelegung der Wohnung, Störung des Hausfriedens wegen persönlicher Feindschaft des Untermieters, oder zb wenn der Untermieter ein Sexualstraftäter o.ä. ist.
Das Jobcenter besteht auf eine schriftliche Einverständniserklärung Seitens des Eigentümers über den Untermietvertrag und gibt sich mit einem "simplen" Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und mir nicht zufrieden. Irgendwie auch verständlich. Meine Vermittlerin meinte dass es in dem Fall nicht um eine eventuell zu Hohe Miete wie zum Beispiel beim Prüfen der KdU geht, das sei im Prinzip alles egal, da es ein Pauschalbetrag ist und es mir überlassen ist wie ich, wenn ich in Arbeit bin, meine Mieter später bestreite, in den pauschalen Starterpaketen wird eine Miete bei doppelter Haushaltsführung immer mit einem Maximalbetrag von 260 Eu kalkuliert, was ziemlich genau auch die vereinbarte Mietsumme im Untermietvertrag wäre.
Was sollen wir jetzt machen? Habt ihr eine Idee? Dem Jobcenter würde eine knappe Stempel/Unterschrift mit einem kurzen "Eigentümer stimmt dem Untermietverhältnis zu" ausreichen.
Könnte ich dem Jobcenter sagen dass ich zu "meinem Lebensgefährten ziehe", so dass der Hauptmieter dass als berechtigten Grund zum Aufsetzen eines Untermietvertrags an den Wohnungseigentümer weitergeben kann, oder erlischt dann mein Anspruch auf das Vermittlungsbudget? Habt ihr noch eine andere Idee?
Vielen Dank fürs Lesen und Eure Antworten!!