Arbeitsaufnahme, Umzug, Vermittlungsbudget, Untermietvertrag

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Aprilsonne

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Liebes Forum,

folgende Situation: ich beginne zum 01.05.2019 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ca. 280km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt. Meine Wohnung ist fristgerecht gekündigt, Ende Juni ist der Mietvertrag beendet, sollte ich zuvor keinen Nachmieter finden.

Umzug findet in der letzten Aprilwoche statt und wird selbst organisiert. Am neuen Wohnort habe ich auch schon eine "Wohnung in Aussicht", es handelt sich um einen Untermietvertrag über ein Zimmer mit Mitbenutzung von Küche, Bad, Keller. Untermietvertrag wird ausgestellt. Dabei entstehen jetzt allerdings gerade unfassbare Probleme.

Meine bisher sehr kompetente und kooperative Vermittlerin beim Jobcenter hat mir einen Pauschalbetrag "Starterpaket" in Höhe von 1800 Eu angeboten der in 2 Raten ausgezahlt wird, erste Rate über 500 Eu mit Beginn der Arbeitsaufnahme die restlichen 1300 Eu sobald alle erforderten Unterlagen eingereicht sind!

Alles wird aus dem Vermittlungsbudet laut §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §44 SGB II bezahlt. Dazu wird der Arbeitsvertrag benötigt, die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung, der Mietvertrag der neuen Wohnung und die Wohnungsgeberbestätigung / Ummeldebestätigung am neuen Wohnort. Alles in Kopie. Ich finde das alles sehr fair und nachvollziehbar. Den Arbeitsvertrag und die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung sind schon eingereicht.

Jetzt kommt das Problem: Die Gebäudeverwaltung des Hauptmieters sagt dass sie kein Problem hat dass ich mit in der Wohnung wohne, sie mir auch die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllt und ich mit dem Hauptmieter ja schriftlich vereinbaren könne was ich wolle, sie aber einem Untermietvertrag nicht schriftlich zustimmt.

Sie möchte dennoch sämtliche Daten von mir, Arbeitsvertrag, Schufa Auskunft und eine Kopie des Personalausweises. Sie meint wenn ich als Lebensgefährtin einziehe könne sie mir bzw dem Hauptmieter da gar nicht verbieten, desweiteren sei die Wohnung nicht WG geeignet, was überhaupt nicht stimmt da es eine DG Wohnung mit 60qm ist, zwei seperaten großen Zimmern, Bad und Küche.

Ich habe jetzt recherchiert und diverse Fachforen und Mieterschutzbund Infoseiten etc durchgelesen und überall steht: wenn der Hauptmierter ein berechtigtes Interesse was privater und/oder wirtschaftlicher Natur entspringt, muss er der Zustimmung schriftlich erfragen und der Eigentümer kann nur mit driftigen gründen ablehnen. Driftige Gründe seinen Überbelegung der Wohnung, Störung des Hausfriedens wegen persönlicher Feindschaft des Untermieters, oder zb wenn der Untermieter ein Sexualstraftäter o.ä. ist.

Das Jobcenter besteht auf eine schriftliche Einverständniserklärung Seitens des Eigentümers über den Untermietvertrag und gibt sich mit einem "simplen" Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und mir nicht zufrieden. Irgendwie auch verständlich. Meine Vermittlerin meinte dass es in dem Fall nicht um eine eventuell zu Hohe Miete wie zum Beispiel beim Prüfen der KdU geht, das sei im Prinzip alles egal, da es ein Pauschalbetrag ist und es mir überlassen ist wie ich, wenn ich in Arbeit bin, meine Mieter später bestreite, in den pauschalen Starterpaketen wird eine Miete bei doppelter Haushaltsführung immer mit einem Maximalbetrag von 260 Eu kalkuliert, was ziemlich genau auch die vereinbarte Mietsumme im Untermietvertrag wäre.

Was sollen wir jetzt machen? Habt ihr eine Idee? Dem Jobcenter würde eine knappe Stempel/Unterschrift mit einem kurzen "Eigentümer stimmt dem Untermietverhältnis zu" ausreichen.
Könnte ich dem Jobcenter sagen dass ich zu "meinem Lebensgefährten ziehe", so dass der Hauptmieter dass als berechtigten Grund zum Aufsetzen eines Untermietvertrags an den Wohnungseigentümer weitergeben kann, oder erlischt dann mein Anspruch auf das Vermittlungsbudget? Habt ihr noch eine andere Idee?
Vielen Dank fürs Lesen und Eure Antworten!!
 
E

ExUser 2606

Gast
Den Arbeitsvertrag hättest Du nicht rausgeben dürfen. Der ist ein vertauliches Dokument zwischen Dir und Deinm Arbeitgeber. Oftmals ist das sogar verboten, weil darin Betriebsinterna geregelt sein können, die Dritte nichts angehen.

Auch eine Untervermietungserlaubnis geht das Amt nichts an. Diese betrifft das Vertragsverhältnis zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter. Mit dem Vermieter hast Du aber nichts zu tun, Du hast ja keinen Vertrag mit ihm. und der Haptmieter muss Dir seine Unterlagen nicht geben.

Auch der Vermieter bekäme keinen Arbeitsvertrag von mir, maximal die ersten Gehaltsabrechnungen wenn überhaupt. Was gehen den die Vertragsbedingungen an? genauso die Schufaauskunft. ein Unding. Du hast Doc gar keinen Vertrag mit dem Vermieter, wozu braucht der das?
 

gila

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Hier wollen so einige Leute so einiges ... was ihnen jedoch NICHT zusteht!

Da die Hausverwaltung prinzipiell nichts gegen deinen Einzug hat - und du mit denen auch keinen Vertrag machst, sondern die Miete an deinen WG-Kumpel anteilig lt. Vertrag zahlst, ist die Hausverwaltung aus ihren Forderungen nach Schufa und Gehalt etc. RAUS.
Kopien Perso gibts aus Datenschutzgründen NUR in bestimmten Ausnahmen - ansonsten nicht erlaubt!

Ob eine Wohnung untervermietet werden DARF betrifft NICHT das SGB II -es ist allein eine Sache des BGB und ist Privatrecht und dient NUR dazu, dass der Untermieter ggf. "geschützt" ist, sollte eine Kündigung ausgesprochen werden gegen den Hauptmieter oder sonstiges, was die Ebene Mieter-Untermieter-Vermieter betrifft.
Auch hier ist das JC mit seinen Forderungen RAUS.
Mehr Info gibt es hier genügend - gerade in den letzten neueren Themen diesbzgl. - schaue ich mal nach.

Ebenso DARF das JC den Arbeitsvertrag nicht verlangen - der unterliegt dem Firmengeheimnis und das könnte DICH im Zweifel in Schwierigkeiten bringen!

Tretet Ihr als "Lebenspartnerschaft" auf - könnte das einiges in Bezug auf die Hausverwaltung vereinfachen - stellt sich aber als Problem dar, sobald einer von Euch im ALG II-Bezug ist!
Stichwort: Einstehensgemeinschaft!

Wenn die Vermittlerin "nett und kooperativ" ist, sollte sie im letzten Moment keine Steine in den Weg schmeissen und die Argumentation akzeptieren, dass du keine Untervermieterlaubnis vorlegen MUSST und auch nicht KANNST - da es deinen "Vermieter" (WG-Partner) betrifft, dem du keine Vorschriften machen kannst und dessen Daten du auch tunlichst für DICH behalten wirst - und für die Übernahme der KdU laut SGB II es AUSSCHLIESSLICH notwendig ist, dass du a) WOHNST und b) KOSTEN der Unterkunft hast - was du ja vorlegst!


Nachsatz: einiges an INFO über ähnliche Thematik zum Einlesen hier: Brauche ich einen Untermietvertrag?
 

Aprilsonne

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Erstmal vielen Dank für eure Antworten! Die waren sehr ausführlich und was das Thema Herausgabe von sensiblen Daten wie Arbeitsvertrag, Kopie Personalausweis und Schufa betrifft für mich klar verständlich.

Allerdings habe ich diesbezüglich nicht so ein großes Problem damit, denn all diese Daten habe ich ja wenigstens und kann sie somit rausgeben, was mir sozusagen "nicht weh tut". Es geht bei dem Pauschalbetrag von insgesamt 1800 EU aus dem Vermittlungsbudget, in meinen Augen, eine wirklich hohe und sehr kulant gerechnete Summe, und um ehrlich zu sein ärgert es mich immens, dass die Eigentümerin/Vermieterin (eine Gebäudeverwalterin) sich so queerstellt was den Untermietvertrag betrifft.

Und genau da bin ich auch noch nicht ganz schlau draus geworden! Die mietrechtliche Sachlage ist ja so, dass der Hauptmieter ohne Einverständniserklärung der Eigentümerin keinen Untermietvertrag mit mir abschließen darf, auch wenn aus berechtigten Gründen, ein Anspruch auf einen UMV besteht und keine driftigen Gründe gegen mich als Untermieterin vorliegen.

Er muss sich dennoch die Erlaubnis vom Eigentümer einholen - und das schriftlich. Und genau DAS verweigert die Eigentümerin! Das heißt doch, wenn er dann einfach so nen UMV mit mir macht -welcher ohne Einverständniserklärung der Eigentümerin vom Jobcenter sowieso nicht anerkannt wird- , tut er etwas was wiederum von seitens der Eigentümerin für fatale Konsequenzen für ihn (und mich) sorgen kann. Das ist doch ein Perpetuum Mobile :-(

Ich war heute bei einer Anwältin für Sozial- und Mietrecht und habe Dienstag einen Termin zur Rechtsberatung, welche mich als alg2 Empfängerin nur 15 EU kostet.
Ich hoffe so sehr dass ich danach schlauer bin.

Fakt ist, es kann doch nicht wahr sein dass ich keinen UMV bekomme der von Eigentümer nicht genehmigt wird. Warum stellt die sich so queer?

Eins noch: das Starterpaket für Umzug, Trennungskosten etc ist ein Pauschalbetrag der nichts mit KdU zu tun hat, deswegen ist es auch egal wie hoch die Miete ist. Ich bin ja ab 01.05. aus dem Leistungsbezug raus.

Wenn ich einen sozusagen ungültigen UMV dem Jobcenter vorlege werden die diesen nicht anerkennen, da ausdrücklich darauf bestanden wird dass ich nachweise dass der Eigentümer den UMV zugestimmt hat. Ich muss dazu ja keinen Schriftverkehr zwischen Hauptmieter und Eigentümer einfordern, sondern die Eigentümerin auffordern mir als Adressat das zu bestätigen. Aber wie gesagt, dass macht sie ja nicht. Sie weigert sich strikt mir überhaupt schriftlich was zu bestätigen, und auch nicht dem Hauptmieter. Nichtmal dass sie dem Einzug von mir, ohne UMV, als Lebensgefährtin zustimmt!

Ihr O-Ton:" da gibt es nichts zu bestätigen. Herr XYZ muss mich nur darüber informieren an wann sie da wohnen...was sie mit Herrn XYZ rummauscheln ist mir egal... wer viel fragt kriegt viel Antwort!"

Was mache ich denn jetzt explizit auf die Sache mit dem UMV und der fehlenden Zustimmung?
 
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gila

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Hast du von meinen klaren und detaillierten Ausführungen etwas verstanden? Fängt die Diskussion echt von vorne an? Also gut :

Die Hausverwaltung hat wohl die einzig vernünftige Aussage getätigt :

Ihr O-Ton:" da gibt es nichts zu bestätigen. Herr XYZ muss mich nur darüber informieren an wann sie da wohnen...was sie mit Herrn XYZ rummauscheln ist mir egal... wer viel fragt kriegt viel Antwort!"

Die Hausverwaltung hat sich klar positioniert. Es wird dein Einzug toleriert - aber sie wollen kein Rechtsverhältnis deswegen eingehen. Warum auch? Im Falle einer Kündigung hätten sie 2 Gegner. Den Hauptmieter und dich als offiziellen Untermieter.
Warum sollen sie es sich unbequem machen?


Eine genehmigte Untervermietung interessiert doch NUR, wenn man "ernsthaft" untervermietet mit allen Rechten und Pflichten.
Das tangiert aber nur private Rechte nach dem BGB.

Das Jobcenter HAT das nicht zu interessieren und nicht zu prüfen.
Das Sozialrecht gibt so eine Befugnis nicht her.

Und der Hausverwaltung ist es egal, ob ihr einen Untermietvertrag "mauschelt" ... Im Streitfall tangiert die das nicht, sie haben ja einen verantwortlichen Hauptmieter!

Da es die Verwaltung nicht juckt und das JC hier keine prüfenden Befugnisse hat sowie dein "Vermieter" seine Daten nicht rausrücken muss und Du weder dem einen noch dem anderen mit einen Baseballschläger auflauern kannst um das zu erzwingen... Und die Rechtslage so ist... Muss sich das JC damit ZUFRIEDEN GEBEN.
Und sich ans Gesetz halten, was besagt, dass Kosten der Unterkunft zu übernehmen sind, so sie tatsächlich entstehen und angemessen sind.

Dies weist du mit einem einfachen Untermietvertrag nach, am besten mit einer Pauschalmiete, die alles abdeckt, also inkl. Nebenkosten.

Vertrag über 1 Zimmer in einer WG. Bad und Küche Mitbenutzung.
Was anderes hast du eben so schnell nicht bekommen, wenn du dich beruflich gefestigt hast, wirst du dir von dort aus eine eigene Wohnung suchen. Falls einer fragt...
Da du aus dem Bezug raus fällst interessiert alles andere später keine alte S...

Diese Argumente und Haltung muss diskussionsfest verinnerlicht und vorgetragen werden.

Ich selbst habe das schon zig Mal durch, weil immer wieder, ob bei einem Schützling oder meinen eigenen Kindern... Weil die jeweiligen JCs bei den vielen Umzügen von WG zu WG immer das gleiche Theater abziehen wollten.
Mal ging es gleich mit 1 Gespräch, mal mit Zoff, mal nur über schriftliche Aufforderung die Untervermieterlaubnis vorzulegen und meinen Widerspruch und Beschwerde.

Stärke mal dein Rückgrat und vertrete die hier klargelegten Argumente!

Das sowas oft mühevoll ist, kannst du bei Zeit und Lust mal hier nachlesen
 

Aprilsonne

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Hallo an Alle,
wollte nochmal updaten. Ich war am Donnerstag bei einem Anwalt für Miet- und Sozialrecht und habe mir jetzt auf dem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein geholt (oder wie das heißt), hat mich 15 eu gekostet und kommenden Dienstag habe ich einen Termin zur Rechtsberatung. Habe dem Anwalt den Fall schon geschildert und er meinte ich könne mich ein bisschen beruhigen, es gäbe ein paar Fallstricke zu beachten und es kommt auf die richtige Reihenfolge der Schritte an, aber das werden wir hinbekommen. Er meinte übrigens auch dass es zwar stimme dass das Jobecenter auf gewisse von denen verlangte Unterlagen keinen Anspruch habe, es hier aber nicht um einen AlG 2 Antrag ginge sondern um eine "Kann"Leistung aus dem Vermittlungsbudget § 44 SGB III , und sie sich daher mit mir erstmal darauf konzentrieren möchte, dass ich einen rechtsgültigen Untermietvertrag bekomme, auf den mein Hauptmieter nämlich einen Anspruch hat, da es in unserem Fall berechtige Gründe gibt die den Eigentümer dieses UMV nicht ablehnen lassen können. Desweiteren sei es für meine soziale Absicherung wichtig einen korrekten UMV zu haben.

Danach rief ich meine Vermittlerin vom JC an und sagte ihr dass es Probleme mit der vom JC geforderten "Einverständniserklärung zum UMV" gebe und ich auch keinen Hauptmietvertrag ausgehändigt bekomme, dass das im aufgesetzten UMV zwischen Hauptmieter und mir auch so drin steht, und dieser HMV auch nicht relevant sei und aus datenschutzgründen auch sehr bedenklich ist den einzureichen. Ebenso jeden persönlichen Schriftverkehr zwischen Hauptmieter und Eigentümer. Im UMV stehe aber drin, dass der Eigentümer unterrichtet ist und einverstanden. Und das der UMV in Kombination mit der Wohnungsgeberbestätigung ja Absicherung genug sein müsste. Ich sagte ihr desweiteren dass ich einen Anwalt konsultiert habe, da mich dieser ungeklärte Sachverhalt stark beängstige, ich alles menschenmögliche dafür tun möchte um dieses am 01.05.19 beginnende sozialversicherungspflichtige AV nicht zu gefährden und dass dazu nunmal ein eine Kostenbeteiligung seitens des JC dringend von Nöten sei, da ich all die Kosten nicht stemmen kann von meinem ALG2 Regelsatz und mehr habe ich nunmal nicht!
Zuerst erklärte die Dame mir groß und breit warum diese Einverständniserklärung nunmal so wichtig sei und wieß mich nachhaltig und sehr rüde daraufhin dass es sich hier um eine KANN-Leistung aus dem Vermittlungsbudget § 44 SGB III handele und nicht um einen ALG2 Antrag und dass da andere Gesetzesmäßigkeiten gelten.

Nach längerem Hin und Her, wo ich nebenbei noch meinte "sie könne ja im Prinzip einfach anrufen und nachfragen zum Überprüfen" (was von mir eher ein wenig scherzhaft gemeint war), entgegnete sie wortwörtlich "zum Überprüfen fehlt mir jede rechtliche Grundlage und ein Anruf, geschweige denn eine Antwort des Eigentümers, wäre datenschutzrechtlich schwer bedenklich, und sozusagen verboten" Achtung: "...deswegen bräuchte sie ja etwas schriftliches, wo dokumentiert ist, dass für der UMV eine Einverständnis des Eigentümers vorliegt".

Ich sagte ihr dann dass ich das durchaus logisch nachvollziehen kann, es ja auch äußerst kulant ist und ich sehr dankbar bin dass Sie mich unterstützen möchte, ich aber keinen persönlichen Dokumente Dritter einreichen kann, wenn Sie mir verwehrt bleiben, und auch die Eigentümerin auf den Datenschutz hinweist und mir sagt ich habe den UMV (bzw ihr sei es egal was ich mit dem Hauptmieter mauschele) und Wohnungsgeberbestätigung...ich erzählte der Dame vom JC noch was von dem Sozialgerichtsurteil aus Kiel, dem Thema BGB und Privatrecht und wies nochmal auf den Anwaltstermin am Dienstag hin und da wurde sie plötzlich ruhiger und meinte: na dann reichen Sie doch einfach mal die Unterlagen ein die sie haben und wir überprüfen dann mal ob das ausreicht..."

Ich bin dann mal gespannt! Eigetümerin stellt sich immernoch queer dem Hauptmieter eine Einverständnis zum Untervermieten zu erteilen, ohne Begründung, sagt aber Sie habe null Problem wenn ich einfach so bei ihm wohne, es sei ihr egal was ich mit ihm mauschele und sie fülle mir die Wohnungsgeberbestätigung aus, die ich ja dringend brauche u
zum Ummelden.

Achso und die Dame vom JC wies mich nochmal daraufhin dass ich exakt spätestens 14 nach Beginn des Mietvertrages umgemeldet sein muss, sonst wird mir des Antrag sowieso abgelehnt. und ich müsse auch den Areibtsvertrag oder eine Arbeitsgeberbescheinigung aus der hervor geht ab wann, als was, und zu welchen konditionen ich dort einreiche.
 

gila

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Falsche Baustelle der Anwältin - wie lange möchte sie sich - noch dazu muss es ja schriftlich sein - mit der Wohnungsgesellschaft über das Thema "Ihr Hauptmieter hat ein Recht auf eine Untermieterlaubnis" herumstreiten? Und Nachweise erbringen für "berechtigte Gründe"? Bis der Eigentümer die Nase voll hat und die Fristen zum 1.5. abgelaufen sind für die Leistungen aus dem VB?


Das spielt keine Rolle - nur weil es KANN ist, KANN sie nicht die Gesetze für sich verbiegen!
Für ein Jobcenter ist der Punkt "Untermieterlaubnis" nicht vorgesehen - es herrschen da KEINE anderen "Gesetzmäßigkeiten". BGB ist BGB und SGB ist SGB.
Es ist nur eine andere Leistung - nicht ein anderes Gesetzbuch!


DA hat sie ja endlich mal die richtigen Schlüsse gezogen - die sie DIR in Deiner Argumentation ebenso zugestehen MUSS - denn sie fordert ja was, dass du aus DEN GLEICHEN GRÜNDEN nicht erbringen KANNST! ;-)


Manchmal ist es mühsam und man muss sich im Kreise drehen, bis ENDLICH mal - noch bruchstückhaft - etwas ankommt beim Gegenüber
Sehr gut gemacht! Vielleicht überlegt sie sich das endlich und schaut, dass sie mit den vorhandenen, eingereichten und LEGITIMEN sowie auch EINZIG MÖGLICHEN sowie einzig NOTWENDIGEN Unterlagen zu Potte kommt und schaut, dass sie dich "los bringt".


Ummeldung beim Einwohnermeldeamt dürfte ja kein Problem sein - Arbeitsvertrag DARFST du nicht rausgehen - Betriebsgeheimnis - da muss sie mit der Arbeitgeberbescheinigung Vorlieb nehmen!

Wir nähern uns langsam der Zielgeraden, dass "die Dame vom JC" beginnt, zu verstehen, was nun wichtig und richtig ist - und was sie schlicht im SGB nicht tangiert - auch nicht bei einer KANN-Leistung - die Äußerung ist nichts als reine Erpressung und Machtgehabe.
HALTLOS, denn du wirkst ja mit in den Grenzen, die auch DIR gesetzt sind und wobei KEINER verlangen kann, dass du etwas erbringst, was "nicht erbringbar" und auch nicht erforderlich ist!
 

Aprilsonne

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Wollte Mal kurz "updaten".
Also Stand der Dinge:

-Aussage Anwalt:
Unterrichten sie, bzw der Hauptmieter, die Eigentümerin darüber dass sie zum 01.05.2019 dort einziehen, lassen sie sich die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen, melden Sie sich um und geben Sie den Untermietvertrag PLUS den Hauptmietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung und Ummeldebescheinigung beim Jobcenter ab. Fertig! Auf meine Frage hin warum ich den HMV dort mit einreichen "muss" sagte sie "weil er gesetzlich festgelegter Bestandteil des UMV ist" und weiter: Jobcenter hat ein ANSPRUCH auf

Variante A:
UMV + HMV + Wohnungsgeberbestätigung + Ummeldebescheinigung

Variante B:
UMV + Einverständniserklärung Eigentümer + Wohnungsgeberbestätigung + Ummeldebescheinigung

Vermittlerin Jobcenter sagt:
"Bringen sie jetzt erstmal den UMV, Wohnungsgeberbestätigung und Ummeldebescheinigung und dann warten wir ab ob das nach Prüfung der Unterlagen ausreicht." Hauptmietvertrag möchte Sie nicht mehr.

Ich gebe denen jetzt den UMV und die Wohnungsgeberbestätigung! Fertig! Ummeldebescheinigung kann ich ja erst nach Ummeldung dort einreichen!


Ich drehe noch langsam durch.
 

gila

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Soll das ein Anwalt für Sozialrecht gewesen sein? Also ich habe meinerseits nichts mehr hinzuzufügen meine Erfahrung reicht ja auch schon 12 Jahre zurück mit mehreren Situationen die auf meine beschriebene Art und Weise gehandhabt worden sind, die man hier fast alle nachlesen kann, letztendlich musst du entscheiden was du tust.
In meinem Beispiel in Post 5 was ich genannt habe hatten wir sogar auch diese wohnungsgeberbestätigung dabei die eigentlich ausschließlich zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt dient, trotzdem haben die Sachbearbeiter bei dem Jobcenter auf Hauptmietvertrag und unten mit Verlaub nicht bestanden. Da ich aber hartnäckig geblieben bin wurde das auch sehr schnell nach einer Beschwerde vom Tisch gefegt Punkt

Ich kann nur sagen dass die Auskunft ist Anwalt ist definitiv falsch ist und das ist auch hier bei einigen Seiten im Internet die sich mit Sozialberatung beschäftigt deutlich nachzulesen.
Der Anwalt hat schon aus diesem Grunde nicht recht weil die Vorlage des Hauptmietvertrages von einer dir ja quasi völlig "fremden Person", die am Sozialrechts Verhältnis nicht beteiligt ist gegen den Datenschutz verstoßen würde und der Untermietvertrag ist niemals Bestandteil des Hauptmietvertrages sondern ein isolierter Vertrag zwischen dir und deinem Wohnungsgeber intern . Was eigentlich mit was eigentlich mit ein bisschen nachdenken auch völlig logisch ist.

Und wenn du Pech hast will dir der tatsächliche Wohnungsgeber, nämlich die Wohnungsgesellschaft, das Teil gar nicht ausstellen weil sie sich mit dir ja bisher auch nicht vertraglich bindend wollten, und dann muss die Unterschrift deines Vermieters sprich WG Partners als Wohnungsgeber auch reichen
 

HermineL

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Soll das ein Anwalt für Sozialrecht gewesen sein?
Ich kann nur sagen dass die Auskunft ist Anwalt ist definitiv falsch
Den Aussagen kann ich mich nur anschließen. Es erscheint mir so als hätte er es sich einfach gemacht um das ganze ohne wenig Arbeit zu erledigen.

Interessant dazu auch folgendes:
 

gila

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Auch hier noch mal die Thematik vor einigen Jahren hier im Forum es hat sich rechtlicher nichts geändert, da befindet sich auch ein Urteil wegen pauschalen Stromkosten in einer pauschalen Untermiete . auch ein nicht unwesentlicher Streitpunkt immer wieder

 

Aprilsonne

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Ich glaube euch jedes Wort! Und ich danke euch vielmals für eure Auskunft und das Teilen eurer Erfahrungswerte!

Es war ein (junger) Anwalt explizit für Miet- und Sozialrecht mit ziemlich guten Bewertungen...aber mein Bauchgefühl als ich heute die Kanzlei verlassen habe, hat rebelliert bis zum Anschlag. Auch entbehrt es sich komplett meiner Logik dass ich verpflichtet sein soll dem JC einen Hauptmietvertrag der mich gar nicht betrifft und der ein Dokument einer dritten Person ist, aushändigen zu müssen! Ich habe diesbezüglich auch zig Artikel im Internet, auch von Mietrecht Seiten, gelesen, wo explizit darauf hingewiesen wurde dass ich nicht berechtigt und somit nicht verpflichtet bin, dem JC diesen Vertrag auszuhändigen! Und das werde ich auch nicht tun.

Die bekommen den UMV, die Wohnungsgeberbescheinigung und die Ummeldebescheinigung (sobald ich diese habe). Und wenn der Antrag abgelehnt wird (per Bescheid) lege ich Widerspruch ein!

Denkt ihr dass das der richtige Weg ist?

Nochmal vielen Dank an euch!
 

HermineL

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Die bekommen den UMV, die Wohnungsgeberbescheinigung und die Ummeldebescheinigung (sobald ich diese habe). Und wenn der Antrag abgelehnt wird (per Bescheid) lege ich Widerspruch ein!
Sollte das eintreten ist es ratsam, um das ganze zu beschleunigen, wenn du dann gleichzeitig einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim zuständigen Sozialgericht stellst.
 

Aprilsonne

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Eine Frage habe ich noch: bei den geschilderten Fällen geht es ja, soweit ich das richtig gelesen und verstanden habe, um KdU und ALG 2 Anträge, bei mir geht es ja um Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und den Nachweis darüber den ich erbringen muss (Untermietvertrag, Einverständniserklärung oder Hauptmietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung, Ummeldebescheinigung...) anhand dessen festgestellt werden soll dass die Pauschale für Umzug, doppelt Miete etc angemessen/berechtigt ist.

Macht das einen Unterschied?
 

Aprilsonne

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Ich war jetzt schon beim Amtsgericht und habe so einen Schein beantragt und bekommen für den Anwalt für diese Rechtsberatung dass mich das nur 15 EU kostet. Kann ich diesen "einstweiligen Rechtsschutz" noch zusätzlich beantragen? Und ab 01.05.19 bin ich ja sozusagen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und habe 1200 EU brutto, muss ich dann diese ganzen Kosten selbst zahlen?
 

HermineL

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Nachtrag:
Du bist hier nicht zur Mitwirkung verpflichtet, da es mir unmöglich ist, diese Daten zu beschaffen: § 67a SGB X i.V.m. § 65 SGB I.

Für die Leistungspflicht des Jobcenters nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist nur relevant, dass tatsächlich eine Pflicht zur Mitzahlung besteht: BSG Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R. Diese besteht in Form des Untermietvertrages. Alle relevanten Daten wurden bereits erhoben.
Des weiteren ist für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht. Dies ist im Fall des Untermietvertrages gegeben (BSG 03.03.2009, Az B 4 AS 37/08 R).
 

gila

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Das war ein Beratungsschein für den Besuch beim Anwalt und hat mit einem einstweiligen Rechtsschutz nichts zu tun. Den kann man sich erst dann holen wenn einem ein Recht verweigert wird und man bekommt einen negativen Bescheid.

Ich persönlich hätte jetzt so meinen eigenen Ehrgeiz und würde dem Anwalt nach Beendigung der ganzen chose mal mitteilen dass sein Rat den Hauptmietvertrag vorlegen zu müssen sich leider als falsch erwiesen hat. Schon aus Datenschutzgründen sei das überhaupt nicht möglich und der Inhaber des Hauptmietvertrages hätte auch das Recht darauf diesen nicht herauszugeben und in der Regel kann man jemanden auch nicht dazu bewegen und verpflichten.
 

HermineL

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Kann ich diesen "einstweiligen Rechtsschutz" noch zusätzlich beantragen? Und ab 01.05.19 bin ich ja sozusagen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und habe 1200 EU brutto, muss ich dann diese ganzen Kosten selbst zahlen?
Den Rechtsschutz kannst du erst beantragen wenn dir die Zahlung verweigert wird oder verzögert wird. Solange du nicht genügend Mittel hast um die Miete selber zu tragen liegt Eilbedürftigkeit vor. Das musst du mit Kontoauszügen belegen. Deine 1200 Euro bekommst du ja nicht direkt Anfang Mai und bis dahin sollte das geklärt sein.
 

Aprilsonne

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Hey Gila, in Post #13 bei dem Link zu dem anderen Thread ist aber letztlich auch nichts bei rausgekommen ob das jetzt funktioniert hat oder nicht? Hab mir jetzt alles durchgelesen und das Rätsel blieb ungelöst, oder?

Ich kann es beim besten Willen nicht verstehen warum ein Anwalt mir sowas sagt! Somal ich ihn darüber aufgeklärt habe, dass der UMV dadurch dass er vom Eigentümer eh nicht genehmigt wurde (sondern nur der Einzug) eh keine Rechtsgültigkeit besitzt *confused*

Also UMV+Wohnungsgeberbestätigung+Ummeldebescheinigung..

Hat vllt jmd nen Link/PDF zu nem "gescheiten" UMV den ich dann so gleich weiterverwenden kann sollte ich in der Probezeit gekündigt werden und dort dann Leistung beantragen müssen? Habe schon gelernt Grundmiete + pauschal angepasste Nebenkosten wo sich das Gesamtergebnis an den Bemessungsgrenzen der dortigen KDU Zahlungen für eine Person orientiert.
 

HermineL

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Hey Gila, in Post #13 bei dem Link zu dem anderen Thread ist aber letztlich auch nichts bei rausgekommen ob das jetzt funktioniert hat oder nicht? Hab mir jetzt alles durchgelesen und das Rätsel blieb ungelöst, oder?
Sorry Gila wenn ich dir vorgreife
Das ist doch auch gar nicht notwendig, Ich habe dir doch die Rechtsgrundlage mit Urteilen des BSG garniert serviert, anrichten musst du selber.
 

gila

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Hier ein Muster. Nimm das Word und ändere individuell... Und UNBEDINGT den §4 raus nehmen!

Es ist mir unverständlich wieso das da so gehandhabt wird, das spielt dem JC eher in die Hand und man muss dann womöglich diskutieren warum man die Kopie, die man dann ja hat, nicht vorzeigt...

Mit den Themen ist es oft leider so dass nicht immer abschließend Rückmeldung gegeben wird...
 
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