Hallo,
die Theorie hab ich ja jetzt durch.
Nach einem gespräch gestern(Dienstag) mir irgendeinem vom JC, hab immer noch keinen persönlichen ANsprechpartner da JC Zuständigkeitswechsel.
Jetzt bin ich verunsichert.
Angeblich kannte er noch keine Wohnungsbeschaffungskosten^^
Und mit 1125€ brutto würde ich ja aus dem Bezug fallen.
Nur wie soll man dann jemals ne Arbeitsstelle annehmen können wenn man sich nach 1 Monat die doppelte Miete nicht leisten kann?
Und werden Leistungen aus dem Vermittlungsbudget später mit den freibeträgen verrechnet? das man wieder keinen Anspruch hat?
Und was bitte soll der Spruch dann soll sie der Arbeitgeber so einsetzten wie sie können in Bezug aufs Pendeln? Hallo der stellt mich nicht ein wenn ich mit nem Katalog ankomme wie ich fahren kann.
MfG