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Priv. Nutzer*in
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Hallo,
bin seit einiger Zeit in Beschäftigung, ohne ALG II Bezug. Hab den Arbeitsantritt sofort dem JC gemeldet.
Der erste Lohn ist Mitte Folgemonat zugeflossen. Das Zuflussdatum ist per Kontoauszug dem JC mitgeteilt worden. Nicht relevante andere Daten sind geschwärzt, unter anderem auch die Verdiensthöhe, da es nur um den Zuflusstag, Monat geht.
Das JC verlangt nun den Nachweis über den Brutto- und Nettolohn, auch für Zeiten des Nichtleistungsbezuges unter "Androhung" den Arbeitger sonst anzuschreiben, um die Verdiensthöhe zu erfahren.
Tatsächlich ist nachweislich der Zufluss im Folgemonat gewesen. Also besteht für den vorherigen vollen Anspruch.
Für den Zuflussmonat ist kein Anspruch gestellt worden.
Auf welcher Rechtsgrundlage muss der Arbeitgeber bei Nichtleistungsbezug Auskunft dem JC über die Höhe des Lohnes geben, wenn es nur um den Zuflusstag geht?
bin seit einiger Zeit in Beschäftigung, ohne ALG II Bezug. Hab den Arbeitsantritt sofort dem JC gemeldet.
Der erste Lohn ist Mitte Folgemonat zugeflossen. Das Zuflussdatum ist per Kontoauszug dem JC mitgeteilt worden. Nicht relevante andere Daten sind geschwärzt, unter anderem auch die Verdiensthöhe, da es nur um den Zuflusstag, Monat geht.
Das JC verlangt nun den Nachweis über den Brutto- und Nettolohn, auch für Zeiten des Nichtleistungsbezuges unter "Androhung" den Arbeitger sonst anzuschreiben, um die Verdiensthöhe zu erfahren.
Tatsächlich ist nachweislich der Zufluss im Folgemonat gewesen. Also besteht für den vorherigen vollen Anspruch.
Für den Zuflussmonat ist kein Anspruch gestellt worden.
Auf welcher Rechtsgrundlage muss der Arbeitgeber bei Nichtleistungsbezug Auskunft dem JC über die Höhe des Lohnes geben, wenn es nur um den Zuflusstag geht?