adedeutschland
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- 13 Apr 2009
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Hallo zusammen.
Ich hatte versucht in der masse der Foren und Fragen und Antworten eine
Eventuelle Lösung zu finden, aber ohne erfolg.
Deshalb mal die direkte Frage an die H4 Profis, aber vorher eine kurze Erläuterung.
Ich kam vor ca. 8 Monaten in den Genuss zur Einstufung in die H4 Klasse. ( Ironie bitte überlesen) Man versuchte mich und meine Frau in den ersten acht Tagen mit aller Gewalt bei einer Legalisierten Sklavenhalter Firma unter zu bringen und jagte uns von Pontius zu Pilatus. Immer mit dem Hinweis, wir haben unsere Bürgerrechte mit dem Antrag auf H4
bei unserem SB mit abgegeben und unser Unterhalt würde ab sofort von Steuergeld und nicht mehr aus der ALV Finanziert. Glücklicherweise kamen nur absagen, da trotz Anwesendheit
der SB Jobbörse sich einige aus Gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sahen den Job zu machen und der Sklavenkäufer anscheinend nur bestimmte Gruppengrößen ( Im Dutzend billiger?) aufkaufte.
Den Sklavenfängern der Adecco in der Jobbörsenvorhalle musste ich leider das Angebot( ob ich denn bereit wäre für 700.-€ zu Arbeiten?) leider ausschlagen.
Jetzt zu meiner ( einigen) Frage
Ich hatte das Glück mich am 24.04. vor zu stellen und am 25.04. schon angefangen wieder zu Arbeiten. Gehalt kommt ca. am 15-20 des Folgemonats. Ergo, erhalte ich diesen Monat
nur ca. 5 Arbeitstage Lohn und zum 15.05-20.05 das erste Volle Monatsgeahlt.
Am 11.04 bekam ich gleich zwei Briefe der ARGE zurückdatiert zum 03.04.
Zur Beachtung, ich hatte meine SB in den 8 Monaten nur einmal gesehen, bei 2 Einladungen
in die ARGE war ich da, sie aber nicht, wegen Krankheit.
In einem Brief steht: Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragt. Mit der Beantragung dieser Leistungen sind sie verpflichtet, nach § 60 ABS.1 Nr. 3 SGB 1
im Leistungsverfahren mit zu wirken. Noch mehr Bla Bla und dann:
bis 20.04. folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen.
-Arbeitsvertrag
-Anmeldung zur Sozialversicherung
- umgehend nach erhalt erste Lohnzahlung sowie Nachweis über den Zeitpunkt des Zuflusses (Hmm, grübel??)
Sollten sie zum angegebenen Termin Bla ,Bla die angeforderten Unterlagen nicht einreichen, werde ich die Geldleistung für Sie und Ihre Bla Bla bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz versagen.
So weit so schlecht. Die letzten Monate haben meine Reserven aufgefressen, es stand der Verkauf des Pkws im Raum und der 20. des Monats wird wohl zu eng werden als Termin.
Außerdem wollte ich gerne noch meine kosten für 2 Vorstellungsgespräche und noch andere
Zuschüsse beantragen, da mein Arbeitsplatz ca. 35 Kilometer entfernt liegt, und die Benzinkosten bei derzeit 60€ die Woche liegen. Also, Frauchen ruft an zwecks Termin am Nachmittag nach der Arbeit und SB meint, net so wischtisch, sie iss eh jetzt zwei Wochen im Urlaub??? Ich soll ne Kopie vom Arbeitsvertrag machen und in den Briefkasten werfen.??
Hmm, Frau SB weis wohl nicht, dass es hier um zwei Existenzen geht und ich auf Arbeit muss!?!. Zu Fuß oder Fahrrad 35 Km um 6UHR30 Arbeitsbeginn, nach 10Std wieder zurück?
Weil, jetzt kommt der 2. Brief dieser Dame im Osterurlaub die auch sonst nie da ist:
Auch auf den 03.04 Datiert und am 11.04 erst erhalten:
Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen zur Sicherung Bla, Bla….
Anhörung gem.: § 24 SGB X
Sehr geehrter Herr XXXX
nach meinen Informationen ist der Leistungsanspruch weggefallen, weil sie eine Erwerbstätigkeit bei der Fa. XXX aufgenommen haben ( Ihre Information ist richtig, weil der Job kam ja von der Jobbörse) und deshalb möglicherweise Hilfebedürftigkeit auch für die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr gegeben ist.Um (weitere) Überzahlungen und (weitere) Erstattungsforderungen gegen sie zu vermeiden, habe ich Ihre laufende Leistung gem.§ 40
in Verbindung mit § 331 SGB3 vorläufig eingestellt. ( Doppelt hält wohl besser, oder wie?)
Ich gebe Ihnen hiermit nach §24 SGB Gelegenheit, sich bis zum 20.04.09 zu den Umständen zu äußern. Aha, also muss ich mich Doppelt zu einem Vorfall äußern, zu einem Termin, an dem Sie gar nicht da ist?? Nirgends ein Glückwunsch zu Aufnahme der Arbeit? Kein Hinweis was es an Möglichkeiten gibt bis zur Überbrückung zum ersten vollen Lohn?
Ich würde mich gerne zur Arbeitsmoral dieser Dame äußern, die meine Frau ohne Führerschein ohne Auto wegen eins 20 Std. Jobs von MA nach Frankf./Main vermitteln wollte, was übrigens der einzige in 8 Monaten war. Aber was kann ich jetzt tun, bevor Madame aus der Erholung kommt, der nächste erste rückt nach dem 20. Verdammt schnell näher, keine Miete, kein Benzin zur Arbeit EXEDUS H4 aufs neue?
Wäre für ein Paar schnelle Tip´s dankbar.
Ich hatte versucht in der masse der Foren und Fragen und Antworten eine
Eventuelle Lösung zu finden, aber ohne erfolg.
Deshalb mal die direkte Frage an die H4 Profis, aber vorher eine kurze Erläuterung.
Ich kam vor ca. 8 Monaten in den Genuss zur Einstufung in die H4 Klasse. ( Ironie bitte überlesen) Man versuchte mich und meine Frau in den ersten acht Tagen mit aller Gewalt bei einer Legalisierten Sklavenhalter Firma unter zu bringen und jagte uns von Pontius zu Pilatus. Immer mit dem Hinweis, wir haben unsere Bürgerrechte mit dem Antrag auf H4
bei unserem SB mit abgegeben und unser Unterhalt würde ab sofort von Steuergeld und nicht mehr aus der ALV Finanziert. Glücklicherweise kamen nur absagen, da trotz Anwesendheit
der SB Jobbörse sich einige aus Gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sahen den Job zu machen und der Sklavenkäufer anscheinend nur bestimmte Gruppengrößen ( Im Dutzend billiger?) aufkaufte.
Den Sklavenfängern der Adecco in der Jobbörsenvorhalle musste ich leider das Angebot( ob ich denn bereit wäre für 700.-€ zu Arbeiten?) leider ausschlagen.
Jetzt zu meiner ( einigen) Frage
Ich hatte das Glück mich am 24.04. vor zu stellen und am 25.04. schon angefangen wieder zu Arbeiten. Gehalt kommt ca. am 15-20 des Folgemonats. Ergo, erhalte ich diesen Monat
nur ca. 5 Arbeitstage Lohn und zum 15.05-20.05 das erste Volle Monatsgeahlt.
Am 11.04 bekam ich gleich zwei Briefe der ARGE zurückdatiert zum 03.04.
Zur Beachtung, ich hatte meine SB in den 8 Monaten nur einmal gesehen, bei 2 Einladungen
in die ARGE war ich da, sie aber nicht, wegen Krankheit.
In einem Brief steht: Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragt. Mit der Beantragung dieser Leistungen sind sie verpflichtet, nach § 60 ABS.1 Nr. 3 SGB 1
im Leistungsverfahren mit zu wirken. Noch mehr Bla Bla und dann:
bis 20.04. folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen.
-Arbeitsvertrag
-Anmeldung zur Sozialversicherung
- umgehend nach erhalt erste Lohnzahlung sowie Nachweis über den Zeitpunkt des Zuflusses (Hmm, grübel??)
Sollten sie zum angegebenen Termin Bla ,Bla die angeforderten Unterlagen nicht einreichen, werde ich die Geldleistung für Sie und Ihre Bla Bla bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz versagen.
So weit so schlecht. Die letzten Monate haben meine Reserven aufgefressen, es stand der Verkauf des Pkws im Raum und der 20. des Monats wird wohl zu eng werden als Termin.
Außerdem wollte ich gerne noch meine kosten für 2 Vorstellungsgespräche und noch andere
Zuschüsse beantragen, da mein Arbeitsplatz ca. 35 Kilometer entfernt liegt, und die Benzinkosten bei derzeit 60€ die Woche liegen. Also, Frauchen ruft an zwecks Termin am Nachmittag nach der Arbeit und SB meint, net so wischtisch, sie iss eh jetzt zwei Wochen im Urlaub??? Ich soll ne Kopie vom Arbeitsvertrag machen und in den Briefkasten werfen.??
Hmm, Frau SB weis wohl nicht, dass es hier um zwei Existenzen geht und ich auf Arbeit muss!?!. Zu Fuß oder Fahrrad 35 Km um 6UHR30 Arbeitsbeginn, nach 10Std wieder zurück?
Weil, jetzt kommt der 2. Brief dieser Dame im Osterurlaub die auch sonst nie da ist:
Auch auf den 03.04 Datiert und am 11.04 erst erhalten:
Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen zur Sicherung Bla, Bla….
Anhörung gem.: § 24 SGB X
Sehr geehrter Herr XXXX
nach meinen Informationen ist der Leistungsanspruch weggefallen, weil sie eine Erwerbstätigkeit bei der Fa. XXX aufgenommen haben ( Ihre Information ist richtig, weil der Job kam ja von der Jobbörse) und deshalb möglicherweise Hilfebedürftigkeit auch für die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr gegeben ist.Um (weitere) Überzahlungen und (weitere) Erstattungsforderungen gegen sie zu vermeiden, habe ich Ihre laufende Leistung gem.§ 40
in Verbindung mit § 331 SGB3 vorläufig eingestellt. ( Doppelt hält wohl besser, oder wie?)
Ich gebe Ihnen hiermit nach §24 SGB Gelegenheit, sich bis zum 20.04.09 zu den Umständen zu äußern. Aha, also muss ich mich Doppelt zu einem Vorfall äußern, zu einem Termin, an dem Sie gar nicht da ist?? Nirgends ein Glückwunsch zu Aufnahme der Arbeit? Kein Hinweis was es an Möglichkeiten gibt bis zur Überbrückung zum ersten vollen Lohn?
Ich würde mich gerne zur Arbeitsmoral dieser Dame äußern, die meine Frau ohne Führerschein ohne Auto wegen eins 20 Std. Jobs von MA nach Frankf./Main vermitteln wollte, was übrigens der einzige in 8 Monaten war. Aber was kann ich jetzt tun, bevor Madame aus der Erholung kommt, der nächste erste rückt nach dem 20. Verdammt schnell näher, keine Miete, kein Benzin zur Arbeit EXEDUS H4 aufs neue?
Wäre für ein Paar schnelle Tip´s dankbar.