Sportlerin
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Hallo zusammen,
zum 01.09. habe ich eine unbefristete und gut bezahlte Arbeitsstelle in Vollzeit, so dass ich aus H4 rausfalle. Die Stelle habe ich übrigens in Eigeninitiative, nicht übers JC gefunden. JC hat mich (60) schon längst aufgegeben, keine Bewerbungsverpflichtungen, keine VV, seit über 1 Jahr keine Einladung usw. Aus diesem Grund möchte ich dem JC auch keinen Arbeitsvertrag vorlegen, falls sie das anfordern.
Der neue Arbeitsgeber zahlt das Gehalt zum Ende des Monats September, so dass mir für September keine Leistungen mehr zustehen. Den Monat kann ich aus eigenen finanziellen Mitteln (bisher Minijob) überbrücken. Deshalb möchte ich wie folgt vorgehen, auch um das Procedere mit Überzahlungen und Rückzahlungen zu umgehen:
Ich möchte dem JC noch vor dem Zahlungslauf Ende August mitteilen, dass ich am 01.09. Arbeitsaufnahme beginne und mir wegen Gehalt zum Ende des Monats für September keine Leistungen mehr zustehen und diese für den S. eingestellt werden können.
Eigentlich sollten die froh sein, dass sie mich vom Tisch haben, aber ich kann mir denken, dass Post kommt mit Vorlage des Arbeitsvertrages. Den möchte ich nicht vorlegen, auch möchte ich nicht meinen AG bekannt geben. Was ich JC anbieten würde, falls nötig, wäre Nachweis des Gehaltseingangs Ende September mittels Kontoauszug und Schwärzung des Arbeitsgebers.
Kann ich so vorgehen oder habe ich was wesentliches übersehen? Wäre ich verpflichtet, den AV vorzulegen und wenn ja, wo steht das?
Danke!
zum 01.09. habe ich eine unbefristete und gut bezahlte Arbeitsstelle in Vollzeit, so dass ich aus H4 rausfalle. Die Stelle habe ich übrigens in Eigeninitiative, nicht übers JC gefunden. JC hat mich (60) schon längst aufgegeben, keine Bewerbungsverpflichtungen, keine VV, seit über 1 Jahr keine Einladung usw. Aus diesem Grund möchte ich dem JC auch keinen Arbeitsvertrag vorlegen, falls sie das anfordern.
Der neue Arbeitsgeber zahlt das Gehalt zum Ende des Monats September, so dass mir für September keine Leistungen mehr zustehen. Den Monat kann ich aus eigenen finanziellen Mitteln (bisher Minijob) überbrücken. Deshalb möchte ich wie folgt vorgehen, auch um das Procedere mit Überzahlungen und Rückzahlungen zu umgehen:
Ich möchte dem JC noch vor dem Zahlungslauf Ende August mitteilen, dass ich am 01.09. Arbeitsaufnahme beginne und mir wegen Gehalt zum Ende des Monats für September keine Leistungen mehr zustehen und diese für den S. eingestellt werden können.
Eigentlich sollten die froh sein, dass sie mich vom Tisch haben, aber ich kann mir denken, dass Post kommt mit Vorlage des Arbeitsvertrages. Den möchte ich nicht vorlegen, auch möchte ich nicht meinen AG bekannt geben. Was ich JC anbieten würde, falls nötig, wäre Nachweis des Gehaltseingangs Ende September mittels Kontoauszug und Schwärzung des Arbeitsgebers.
Kann ich so vorgehen oder habe ich was wesentliches übersehen? Wäre ich verpflichtet, den AV vorzulegen und wenn ja, wo steht das?
Danke!