Hallo alle zusammen, hier mal ein paarFakten.
Ich wurde nach 6 Jahren fristgerecht zum 30.04.2017 gekündigt. Die Kündigung kam bei mir am
02.03.2017 an,am nächsten Tag zum Arbeitsamt und mich arbeitslos gemeldet.
Habe einen Antrag und einen Termin bekommen . Auf dem Antrag steht gemeldet am 3.3.2017
und Leistungen (Arbeitslos) ab1.5.2017.
Am 26.04.2017 bin ich zum Arzt und bekam eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 26.04.2017 bis28.04.2017.
Des weiteren ein Einweisung ins Krankenhaus zum 02.05.2017.
Dann am 2.5 in die Klinik und nach derAufnahme (7bis 11) wieder nach Hause geschickt, um am 3.5 wiederzukommen.Wurde am Donnerstag den11.05.2017 entlassen und bin am Montag
den 15.05.2017 zum Hausarzt umKrankmeldung abzuholen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigunghatte folgendes Format
Arbeitsunfähig seit 26.04.2017
bis 24.05.2017 (Text abgekürzt)
festgestellt am 15.05.2017
Bin dann mit dieser Krankmeldung zurAnmeldung des AA und habe diese abgegeben und wollte dort auch einenTermin zur Abgabe des Antrags auf Arbeitslosengeldes.
Mir wurde mitgeteilt das geht nicht,weil krank und nicht arbeitslos.
Am 30.05.2017 hat sich dann die KK beimir gemeldet und mir folgendes mitgeteilt (siehe
unten).Darauf hin bin ich zum AA, woein netter Mitarbeiter mit der KK telefonierte und
nach dem Gespräche im Computervermerkt hat, das ich ab dem 01.05.2017 arbeitslos bin.
Dazu sei es aber nötig das meine Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abändert.
Laut meinem Arzt ist dieses nichtmöglich. Hatte dann am folgenden Tag einen Termin in derLeistungsabteilung zur Antrags Abgabe (02.06.2017).
Dort wurde mir gesagt ich hätte keinen Anspruch da ich fortlaufen krankgeschrieben bin.
Habe darauf bestanden das der Antragangenommen wird und warte nun auf einen
Bescheid.
So nun meine Frage wer ist denn für mich zuständig,oder habe ich einfach Pech?
Die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sieht so aus
Arbeitsunfähig seit 26.04.2017
bis 09.06.2017 (Text abgekürzt)
festgestellt am 29.05.2017
Mit freundlichen Grüßen Peter
Schreiben von der KK
Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sehr geehrter Herr Müller,
wie bereits mit Ihnen und demArbeitsamt Ha... ( Herrn Mayer) besprochen, haben Sie eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom26.04.2017 bis 28.04.2017.
Ihr Arbeitsverhältnis wurde zum30.04.2017 beendet.
Am 03.05.2017 wurden sie stationär imKrankenhaus aufgenommen.
Somit ist eine Lücke in IhrerArbeitsunfähigkeit vom 29.04.2017 bis 02.05.2017 entstanden und
Sie sind ab dem 01.05.2017 nicht mehrbei uns versichert.
Eine Zahlung von Krankengeld ist daherebenfalls nicht möglich.
Rückwirkend oder nachträglichausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen nicht
akzeptiert werden.
Bitte klären Sie ihren weiterenVersicherungsschutz ab dem 1.5.2017 mit der Agentur für Arbeit
schnellstmöglich ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ich wurde nach 6 Jahren fristgerecht zum 30.04.2017 gekündigt. Die Kündigung kam bei mir am
02.03.2017 an,am nächsten Tag zum Arbeitsamt und mich arbeitslos gemeldet.
Habe einen Antrag und einen Termin bekommen . Auf dem Antrag steht gemeldet am 3.3.2017
und Leistungen (Arbeitslos) ab1.5.2017.
Am 26.04.2017 bin ich zum Arzt und bekam eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 26.04.2017 bis28.04.2017.
Des weiteren ein Einweisung ins Krankenhaus zum 02.05.2017.
Dann am 2.5 in die Klinik und nach derAufnahme (7bis 11) wieder nach Hause geschickt, um am 3.5 wiederzukommen.Wurde am Donnerstag den11.05.2017 entlassen und bin am Montag
den 15.05.2017 zum Hausarzt umKrankmeldung abzuholen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigunghatte folgendes Format
Arbeitsunfähig seit 26.04.2017
bis 24.05.2017 (Text abgekürzt)
festgestellt am 15.05.2017
Bin dann mit dieser Krankmeldung zurAnmeldung des AA und habe diese abgegeben und wollte dort auch einenTermin zur Abgabe des Antrags auf Arbeitslosengeldes.
Mir wurde mitgeteilt das geht nicht,weil krank und nicht arbeitslos.
Am 30.05.2017 hat sich dann die KK beimir gemeldet und mir folgendes mitgeteilt (siehe
unten).Darauf hin bin ich zum AA, woein netter Mitarbeiter mit der KK telefonierte und
nach dem Gespräche im Computervermerkt hat, das ich ab dem 01.05.2017 arbeitslos bin.
Dazu sei es aber nötig das meine Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abändert.
Laut meinem Arzt ist dieses nichtmöglich. Hatte dann am folgenden Tag einen Termin in derLeistungsabteilung zur Antrags Abgabe (02.06.2017).
Dort wurde mir gesagt ich hätte keinen Anspruch da ich fortlaufen krankgeschrieben bin.
Habe darauf bestanden das der Antragangenommen wird und warte nun auf einen
Bescheid.
So nun meine Frage wer ist denn für mich zuständig,oder habe ich einfach Pech?
Die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sieht so aus
Arbeitsunfähig seit 26.04.2017
bis 09.06.2017 (Text abgekürzt)
festgestellt am 29.05.2017
Mit freundlichen Grüßen Peter
Schreiben von der KK
Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sehr geehrter Herr Müller,
wie bereits mit Ihnen und demArbeitsamt Ha... ( Herrn Mayer) besprochen, haben Sie eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom26.04.2017 bis 28.04.2017.
Ihr Arbeitsverhältnis wurde zum30.04.2017 beendet.
Am 03.05.2017 wurden sie stationär imKrankenhaus aufgenommen.
Somit ist eine Lücke in IhrerArbeitsunfähigkeit vom 29.04.2017 bis 02.05.2017 entstanden und
Sie sind ab dem 01.05.2017 nicht mehrbei uns versichert.
Eine Zahlung von Krankengeld ist daherebenfalls nicht möglich.
Rückwirkend oder nachträglichausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen nicht
akzeptiert werden.
Bitte klären Sie ihren weiterenVersicherungsschutz ab dem 1.5.2017 mit der Agentur für Arbeit
schnellstmöglich ab.
Mit freundlichen Grüßen
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