Ralf Hagelstein
1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 19 Jun 2005
- Beiträge
- 790
- Bewertungen
- 4
WAZArbeitsagentur warnt vor Reisen ohne Abmeldung
Arbeitslose, die die "schönsten Wochen des Jahres" erleben wollen, brauchen dazu die Zustimmung der Agentur für Arbeit oder der ARGE. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. "Denn Arbeitslose haben keinen gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsanspruch wie beschäftigte Arbeitnehmer", erläutert Agentur-Sprecher Peter Sölter die Rechtslage.
Bis zu drei Wochen im Jahr können die Mitarbeiter der Arbeitsagentur bzw. der ARGE jedoch einer Ferienreise oder Ortsabwesenheit zustimmen, wenn feststeht, dass in dieser Zeit keine Vermittlungsmöglichkeiten bestehen und keine Lehrgangsteilnahme vorgesehen ist. Arbeitslose müssen sich bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn bei ihrer Arbeitsagentur melden. Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, benötigt die Zustimmung seines Ansprechpartners bei der ARGE.
Wer ohne Zustimmung der Arbeitsagentur bzw. der ARGE verreist, dem wird das Arbeitslosengeld für diese Zeit entzogen und es besteht kein Kranken- und Unfallversicherungsschutz.
Genau das kann passieren :|Lillybelle meinte:Da mein vollzeit arbeitender Mann ja zwangs-bedarfsgemeinschaftet ist, hat er einen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Wie ist es denn da. Dem können die ja wohl seinen Urlaub nicht verweigern, oder?
Und dann muss er immer allein in den Urlaub, weil mir selbst der Urlaub womöglich nicht bewilligt wird?
Wirklich super durchdacht, das ganze Paket Hartz4.
Na ja, man weiß ja inzwischen, wer sich das ausgedacht hat :kotz:
Lillybelle meinte:Da mein vollzeit arbeitender Mann ja zwangs-bedarfsgemeinschaftet ist, hat er einen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Wie ist es denn da. Dem können die ja wohl seinen Urlaub nicht verweigern, oder?
Und dann muss er immer allein in den Urlaub, weil mir selbst der Urlaub womöglich nicht bewilligt wird?
Wirklich super durchdacht, das ganze Paket Hartz4.
Na ja, man weiß ja inzwischen, wer sich das ausgedacht hat :kotz:
Lillybelle meinte:Da mein vollzeit arbeitender Mann ja zwangs-bedarfsgemeinschaftet ist, hat er einen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Wie ist es denn da. Dem können die ja wohl seinen Urlaub nicht verweigern, oder?
Und dann muss er immer allein in den Urlaub, weil mir selbst der Urlaub womöglich nicht bewilligt wird?
Wirklich super durchdacht, das ganze Paket Hartz4.
Na ja, man weiß ja inzwischen, wer sich das ausgedacht hat :kotz:
... sollte es in einen Zuständigkeitswechsel fallen, so ist auch eine Genehmigung, der dann zuständigen Behörde erforderlich. :!:Wie verhalte ich mich nun richtig? Muß ich diese Ortsabwesenheit der ArGe auch mitteilen oder ist es mit der schriftlichen Genehmigung der Diakonie für mich erledigt?
Catweazle meinte:Wie verhalte ich mich nun richtig? Muß ich diese Ortsabwesenheit der ArGe auch mitteilen oder ist es mit der schriftlichen Genehmigung der Diakonie für mich erledigt?
Linchen0307 meinte:Catweazle...
du hast doch einen EEJ, das heißt doch im Grunde, das du so lang du den hast aus der Arbeitslosenstatistik rausgefallen bist.
Ergo müßtest du auch Urlaubsanspruch haben. Sollte die ARGE den nicht gewähren... klag vorm SG. :twisted:
Martin Behrsing meinte:Hi Thomas,
Du musst trotzdem der ARGE mitteilen, wenn du weg bist. Auch während der EEJ-Maßnahme können die dir ja Bewerbungsangebote schicken. Grunsätzlich steht dir Urlaub zu und der dient der Erholung, wo Du auch weg fahren darfst.
und es besteht kein Kranken- und Unfallversicherungsschutz
Mal ganz ehrlich, anschnauzen lasse ich mich dort von niemandem.Die hat mich erstmal angeschnauzt,....