Ralf Hagelstein
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WAZArbeitsagentur warnt vor Reisen ohne Abmeldung
Arbeitslose, die die "schönsten Wochen des Jahres" erleben wollen, brauchen dazu die Zustimmung der Agentur für Arbeit oder der ARGE. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. "Denn Arbeitslose haben keinen gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsanspruch wie beschäftigte Arbeitnehmer", erläutert Agentur-Sprecher Peter Sölter die Rechtslage.
Bis zu drei Wochen im Jahr können die Mitarbeiter der Arbeitsagentur bzw. der ARGE jedoch einer Ferienreise oder Ortsabwesenheit zustimmen, wenn feststeht, dass in dieser Zeit keine Vermittlungsmöglichkeiten bestehen und keine Lehrgangsteilnahme vorgesehen ist. Arbeitslose müssen sich bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn bei ihrer Arbeitsagentur melden. Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, benötigt die Zustimmung seines Ansprechpartners bei der ARGE.
Wer ohne Zustimmung der Arbeitsagentur bzw. der ARGE verreist, dem wird das Arbeitslosengeld für diese Zeit entzogen und es besteht kein Kranken- und Unfallversicherungsschutz.