Wofür benötigst du diese Information? Wichtig ist doch nur, was du als Vergütung von deinem AG, also der ZAF, erhältst.
Diese Information ist allerdings wichtig für folgende Gehaltsverhandlungen.
Situation:
Arbeitnehmer wird vom Verleiher nach Jahren und bei bereits angeglichenem Gehalt von Entleiher A zu Entleiher B verschoben, wo er allerdings die gleiche Arbeit verrichtet. Das Gehalt wurde dabei wieder auf ein Minimum heruntergeschraubt, was in etwa der Hälfte des zuletzt verdienten Entgeltes entspricht.
Bei Erfragen einer möglichen Erhöhung (da laufende Kosten nicht mehr abgedeckt sind), vertröstet Verleiher mit einer Aussage in etwa "ich kann mal beim Entleiher anfragen, ob dieser mehr zahlen würde" - woraus natürlich nichts wurde und was meiner Meinung nach auch nicht versucht wurde.
Nun ergibt sich für mich zwangsläufig die Frage:
Kann Verleiher wirklich nicht mehr zahlen, weil er eben selbst erst nach 9 Monaten mehr Geld vom Entleiher für den Arbeitnehmer bekommt?
Oder verarscht Verleiher den Arbeitnehmer, um bis zum 10 Monat die ganze Kohle einzufahren?
Es geht mir weniger um die rechtliche Legitimation dieses Verhaltens, als um die Aufrichtigkeit und das Wohlwollen des Arbeitgebers/Verleihers.