Hallo Leute,
ich wollte fragen wie es mit der Bewerbungspflicht aussieht, wenn der Arbeitgeberservice aus einer anderen Stadt (anderthalb Stunden Fahrweg von mir) mich in ZAF vermitteln will.
Die "Jobangebote" werden als "Vermittlungsvorschläge", also nicht einfach nur als Stelleninformationen an mich versendet. Eine Rechtsfolgebelehrung ist nicht mit dabei, aber dafür ein Rücksendebogen an mein Jobcener mit dem üblichen "beworben am/nicht beworben, weil".
Meine eigentliche SB aus meinem JC meinte mal hinsichtlich von Angeboten durch den Arbeitgeberservice (von meiner Stadt), dass ich nichts ablehnen darf.
Wenn schon ZAF, dann könnte ich genauso gut eine der tausend Firmen vor Ort wählen. Zum kotzen.
ich wollte fragen wie es mit der Bewerbungspflicht aussieht, wenn der Arbeitgeberservice aus einer anderen Stadt (anderthalb Stunden Fahrweg von mir) mich in ZAF vermitteln will.
Die "Jobangebote" werden als "Vermittlungsvorschläge", also nicht einfach nur als Stelleninformationen an mich versendet. Eine Rechtsfolgebelehrung ist nicht mit dabei, aber dafür ein Rücksendebogen an mein Jobcener mit dem üblichen "beworben am/nicht beworben, weil".
Meine eigentliche SB aus meinem JC meinte mal hinsichtlich von Angeboten durch den Arbeitgeberservice (von meiner Stadt), dass ich nichts ablehnen darf.
Wenn schon ZAF, dann könnte ich genauso gut eine der tausend Firmen vor Ort wählen. Zum kotzen.