Liebe Mitstreiter,
seit dem 01.01.2019 gilt wieder: "Der allgemeine Beitragssatz, welcher für alle Krankenkassen vom Gesetzgeber einheitlich mit 14,6 Prozent festgesetzt wurde, wird paritätisch finanziert. Der Zusatzbeitrag musste bislang alleine von den Versicherten aufgebracht werden. Durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung) wird diese alleinige Finanzierung zum 31.12.2018 aufgehoben und ab dem 01.01.2019 auch für den Zusatzbeitrag die Beitragsparität wieder eingeführt. (aus: Sozialversicherung kompetent.de).
Da das neue Gesetz den Arbeitgeber, der in diesem Land über die Eigenschaft des Sparbrötchens in verstärktem Umfang verfügt, zusätzliches Geld kostet, wird das gerne ignoriert. Das lohnt sich für den AG, denn der spart bares Geld. in einem Niedriglohnland wie Deutschland hat der AN aber nichts zu verschenken!
Wer also trotz Leistungsbezug oder kurz danach wieder selber Krankenkasse zahlen darf, sollte seine Abrechnungen Januar / Februar genau unter die Lupe nehmen.
Derart fiese Gesetzesänderungen mag ein Sparbrötchen nicht und wer da nicht aufpasst, zahlt selber drauf.
seit dem 01.01.2019 gilt wieder: "Der allgemeine Beitragssatz, welcher für alle Krankenkassen vom Gesetzgeber einheitlich mit 14,6 Prozent festgesetzt wurde, wird paritätisch finanziert. Der Zusatzbeitrag musste bislang alleine von den Versicherten aufgebracht werden. Durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung) wird diese alleinige Finanzierung zum 31.12.2018 aufgehoben und ab dem 01.01.2019 auch für den Zusatzbeitrag die Beitragsparität wieder eingeführt. (aus: Sozialversicherung kompetent.de).
Da das neue Gesetz den Arbeitgeber, der in diesem Land über die Eigenschaft des Sparbrötchens in verstärktem Umfang verfügt, zusätzliches Geld kostet, wird das gerne ignoriert. Das lohnt sich für den AG, denn der spart bares Geld. in einem Niedriglohnland wie Deutschland hat der AN aber nichts zu verschenken!
Wer also trotz Leistungsbezug oder kurz danach wieder selber Krankenkasse zahlen darf, sollte seine Abrechnungen Januar / Februar genau unter die Lupe nehmen.
Derart fiese Gesetzesänderungen mag ein Sparbrötchen nicht und wer da nicht aufpasst, zahlt selber drauf.